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Erbschaftsteuer darf Zukunft von Unternehmen nicht gefährden, aber Steuergerechtigkeit gilt auch im Erbschaftsfall - Erschienen am - Pressemitteilung 26/2015 - Erschienen unter der Rubrik/en
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Brandenburgs Finanzminister Christian Görke äußerte sich heute zu den Plänen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zur Reform der Erbschaftsteuer und den heutigen Einlassungen von Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid folgendermaßen: „Klar ist, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung der Erbschaftsteuer bis 2016 erfolgen muss, um die als verfassungswidrig erkannten Privilegien der Unternehmenserben weitestgehend auszuräumen“, sagte Görke. „Das, was aber derzeit von Markus Söder und Nils Schmid dazu angeboten wird, läuft dem Augenschein nach darauf hinaus, das Verfassungsgerichtsurteil entweder unterlaufen oder umgehen zu wollen. Mit der Realität in der Bundesrepublik hat die Debatte ohnehin nichts mehr zu tun. Wenn Nils Schmid den schwäbischen Mittelstand ‚arm‘ und ‚bedauernswert‘ redet und daraus den Schluss zieht, dass Erbschaftsteuern erst ab einem Betriebsvermögen von 100 Millionen Euro erhoben werden dürfen, dann hört sich das für mich an wie Nachrichten von einem anderen Stern. Ich meine, dass große Vermögen nicht von Generation zu Generation weitergegeben werden sollten, ohne dass dabei angemessen Erbschaftsteuern gezahlt werden müssen. Im Jahr 2013 wurde in Deutschland ein Vermögen in Höhe von rund 74 Milliarden Euro verschenkt oder vererbt, während nur rund fünf Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungssteuer anfielen. Ich fordere daher eine Reform der Erbschaft-steuer, welche die west- wie die ostdeutsche Realität im Blick behält!