Der Landeshaushalt umfasst sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Landes, Verpflichtungsermächtigungen für spätere Jahre sowie sämtliche Personalstellen der Landesverwaltung. Hier geben wir einen Überblick über die Haushaltspläne, Haushaltsrecht, die mittelfristige Finanzplanung und das neue Finanzmanagement (NFM).
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Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Handlungsgrundlage der öffentlichen Verwaltung erfordert auch in Zeiten knapper Personalressourcen die effiziente Gestaltung der Organisationsstrukturen sowie der sachgerechten Aufgabenerledigung mittels einer langfristigen Personaleinsatzsteuerung.
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