Verwaltungsreform: Leitbildentwurf vorgestellt

Schröter: „Verwaltungsreform ist keine Sparmaßnahme“ — Trochowski: „Verwaltungen und Haushalte für die Herausforderungen der Zukunft nachhaltig aufstellen“

- Erschienen am 19.05.2015 - Presemitteilung 49/2015

Innenminister Karl-Heinz Schröter hat dem Kabinett heute gemeinsam mit Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski  den Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019 vorgestellt. Im Dezember hatte der Landtag beschlossen, dass diese von der Koalition vereinbarte Reform „auf der Basis eines Leitbildes eingeleitet werden“ solle. Der jetzt vorgelegte Entwurf sei „der Beginn eines bis 2019 angelegten Prozesses der Verwaltungserneuerung in Brandenburg“, sagte Schröter heute in Potsdam. Es handele sich um ein „Angebot zur Diskussion“ und bedeute „keine Vorwegnahme der später zu treffenden politischen Entscheidungen“.

Es gehe im Kern darum, die Verwaltung in Brandenburg angesichts gesellschaftlicher, demografischer und finanzieller Herausforderungen zukunftssicher zu machen, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und Handlungsspielräume für die Kommunen zurückzugewinnen. Schröter: „Die Verwaltungsreform ist keine Sparmaßnahme, sondern ein Gebot der praktischen Vernunft.“

Staatssekretärin Trochowski betonte, dass eine ganzheitliche Verwaltungsstrukturreform nötig sei, um eine leistungsfähige Selbstverwaltung und ausreichende Verwaltungskraft sicher zu stellen. Die Staatssekretärin: „Es müssen effiziente und effektive Verwaltungsstrukturen geschaffen werden, um dauerhaft und auf hohem Niveau öffentliche Dienstleistungen zu erbringen sowie die finanzielle und wirtschaftliche Stabilität Brandenburgs einschließlich seiner Kommunen nachhaltig zu sichern und sie für die Herausforderungen der Zukunft gut aufzustellen. Die Aufgaben sind dort wahrzunehmen, wo sie im Interesse der Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie im Sinne der Kosten am besten erledigt werden können.“

Schröter unterstrich insbesondere den engen Zusammenhang zwischen Verwaltungsstrukturreform und Funktionalreform, also der Frage, welche Aufgaben zukünftig wo wahrgenommen werden sollen. Dabei müsse grundsätzlich das Prinzip gelten: „Die Gemeinden vor den Landkreisen – die Landkreise vor der Landesebene.“ Aufgaben sollen also möglichst orts- und bürgernah erledigt werden.

Schröter stellte 22 Aufgaben vor, die im Zuge der Funktionalreform vom Land auf die Landkreise und Gemeinden übertragen werden sollen. Sie sind in einer Anlage zum Leitbild im Detail aufgeführt. Diese Aufgabenübertragungen sollen zum 1. Januar 2020 erfolgen. Das Land bekennt sich dabei zum Prinzip der Konnexität. Die vorgesehen Aufgabenübertragungen sollen für das Land insgesamt nicht zu höheren Ausgaben führen als dafür im Jahr 2014 festzustellen waren. Alle in diesem Zusammenhang notwendig werdenden Personalmaßnahmen sollen nach dem Willen des Innenministers sozialverträglich gestaltet werden.

Je mehr Aufgaben unmittelbar vor Ort bürgernah erledigt werden sollen, umso stärker und leistungsfähiger müssten Landkreise und Gemeinden jedoch sein, sagte Schröter. Der Leitbildentwurf sieht daher eine künftige Regelmindesteinwohnerzahl von 175.000 für Kreise und kreisfreie Städte vor. In begründeten Ausnahmefällen soll eine Mindesteinwohnerzahl von 150.000 nicht unterschritten werden. Grundlage für die Bestimmung der Einwohnerzahlen ist die amtliche Bevölkerungsprognose für das Jahr 2030. Anders als bei der Kreisreform 1993 sollen die Mindesteinwohnerzahlen nun ausdrücklich auch für die heutigen kreisfreien Städte des Landes gelten. Zudem sollen die neuen Landkreise nicht größer sein als höchstens 5.000 Quadratkilometer.

Der Leitbildentwurf enthält keinen Vorschlag für neue Kreiszuschnitte, definiert aber Kriterien, die bei einem späteren Entwurf für neue Landkreisstrukturen zu berücksichtigen sind. Dazu gehören etwa die Siedlungsstruktur, historische und kulturelle Beziehungen oder raumordnerische Aspekte. Auch am bewährten Sektoralkreisprinzip soll festgehalten werden, so der Innenminister. Über die Bestimmung der künftigen Kreissitze sollen, so der Vorschlag, die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden können. Der Leitbildentwurf enthält darüber hinaus Vorschläge zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene. Die bisherigen Ämter sollen zu künftigen Amtsgemeinden weiterentwickelt werden.

Die Landesregierung beabsichtige, die Vorschläge des Leitbildes in einem breiten öffentlichen Prozess diskutieren zu lassen, sagte Schröter. Der vollständige Leitbildentwurf werde bereits am heutigen Tag ins Internet eingestellt. Voraussichtlich im Juni werde die Landesregierung über den Entwurf beschließen. Nach der Sommerpause werde es in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Leitbildkonferenzen geben.

Staatssekretärin Trochowski: „Wichtig ist mir, dass mit dem breiten Dialog ein Diskussionsprozess in Gang gesetzt wird und keine Entscheidung über die Köpfe der Menschen hinweg erfolgt. Der heutige Leitbildentwurf des Ministerium des Innern und für Kommunales stellt hierfür den ersten Aufschlag  dar. Mit dem breiten Dialog wollen wir  in ein modernes Kommunikations- und Beteiligungsverfahren mit den Bürgerinnen und Bürgern des Landes, der Wirtschaft und den Beschäftigten der Landes- und Kommunalverwaltungen eintreten“.

Minister Schröter sagte zu: „Wir werden uns für die Diskussion die notwendige Zeit nehmen. Nichts wird übers Knie gebrochen.“ Er betonte allerdings zugleich den unabweisbaren Reformbedarf im Land. „Nach meiner Einschätzung haben wir jetzt für sehr lange Zeit die letzte vernünftige Möglichkeit einer Kreisgebietsreform in Brandenburg. Wir sollten dabei sorgfältig, aber auch mutig vorgehen. Das Ziel ist eine gute Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, deren künftige Struktur über Jahrzehnte Bestand haben kann. Mein Ehrgeiz ist nicht ein Reförmchen, das in 15 Jahren bereits wieder repariert werden muss.“

 

 

Leitbild im Internet: www.verwaltungsreform.brandenburg.de

 

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Ident-Nr
49/2015
Datum
19.05.2015