Kloster Chorin: Besitzüberlassungsvertrag bis Ende 2026 verlängert
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Die für die Landesliegenschaften zuständige Finanzministerin Katrin Lange und der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg Jörg Matthes haben begrüßt, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin in ihrer Sitzung am Donnerstagabend (25. April 2024) einer Verlängerung des Besitzüberlassungsvertrages bis Ende 2026 zugestimmt hat. Der Besitzüberlassungsvertrag sieht unter anderem vor, dass das Land die Klosteranlage der Gemeinde unentgeltlich überlässt und diese die Anlage der Öffentlichkeit zugänglich macht, die wissenschaftliche Erforschung unterstützt sowie eine kulturelle und kirchliche Nutzung gewährleistet.