Allgemeines

Das Land Brandenburg verfügt über einen erheblichen Grundbesitz, dessen Verwaltung, Bewirtschaftung und Verwertung überwiegend im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen erfolgt. In der Verantwortung des Ministeriums liegt ferner die Planung und Durchführung der staatlichen Hochbaumaßnahmen des Landes und des Bundes (z. B. Hochschulen, Gerichte und Haftanstalten, Polizeigebäude, Finanzämter und Bundeswehreinrichtungen) sowie weiterer öffentlicher Einrichtungen im Land Brandenburg.

Rund 4,27 Milliarden Euro wurden seit 1991 im Auftrag des Finanzministeriums für Hochbaumaßnahmen des Landes investiert. Das Land Brandenburg ist somit größter Bauherr in Brandenburg. Dafür zuständig ist heute der am 1. Januar 2006 gegründete Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), der zum Geschäftsbereich des Finanzministeriums gehört. Dieser realisiert auf dem Weg der sogenannten Organleihe außerdem auch Bauvorhaben des Bundes auf dem Territorium des Landes Brandenburg; seit 1991 in einem Volumen von weiteren 2,3 Milliarden Euro.

Der BLB ist ein nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführter Dienstleistungsbetrieb, der die Aufgaben der früheren staatlichen Liegenschafts- und Bauämter fortführt. Mit dem  BLB wurde ein betriebswirtschaftlich gesteuertes Bau-, Liegenschafts- und Portfoliomanagement geschaffen.

Der überwiegende Teil des Grundbesitzes des Landes und die Unterbringung der Landesdienststellen werden unter zentraler Zuständigkeit des BLB ressortübergreifend optimiert und unter wirtschaftlichen Aspekten im Rahmen eines Vermieter-Mieter-Modells gesteuert, was auch den Verkauf entbehrlicher Liegenschaften einschließt.

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Das Land Brandenburg verfügt über einen erheblichen Grundbesitz, dessen Verwaltung, Bewirtschaftung und Verwertung überwiegend im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen erfolgt. In der Verantwortung des Ministeriums liegt ferner die Planung und Durchführung der staatlichen Hochbaumaßnahmen des Landes und des Bundes (z. B. Hochschulen, Gerichte und Haftanstalten, Polizeigebäude, Finanzämter und Bundeswehreinrichtungen) sowie weiterer öffentlicher Einrichtungen im Land Brandenburg.

Rund 4,27 Milliarden Euro wurden seit 1991 im Auftrag des Finanzministeriums für Hochbaumaßnahmen des Landes investiert. Das Land Brandenburg ist somit größter Bauherr in Brandenburg. Dafür zuständig ist heute der am 1. Januar 2006 gegründete Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), der zum Geschäftsbereich des Finanzministeriums gehört. Dieser realisiert auf dem Weg der sogenannten Organleihe außerdem auch Bauvorhaben des Bundes auf dem Territorium des Landes Brandenburg; seit 1991 in einem Volumen von weiteren 2,3 Milliarden Euro.

Der BLB ist ein nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführter Dienstleistungsbetrieb, der die Aufgaben der früheren staatlichen Liegenschafts- und Bauämter fortführt. Mit dem  BLB wurde ein betriebswirtschaftlich gesteuertes Bau-, Liegenschafts- und Portfoliomanagement geschaffen.

Der überwiegende Teil des Grundbesitzes des Landes und die Unterbringung der Landesdienststellen werden unter zentraler Zuständigkeit des BLB ressortübergreifend optimiert und unter wirtschaftlichen Aspekten im Rahmen eines Vermieter-Mieter-Modells gesteuert, was auch den Verkauf entbehrlicher Liegenschaften einschließt.