Versicherungsaufsicht über Versorgungswerke

Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Aufsicht über die Versorgungseinrichtungen der Freien Berufe im Land Brandenburg vom 25. April 2017 wurden die Aufgaben der Versicherungsaufsicht über die in Brandenburg ansässigen Versorgungswerke auf das Ministerium der Finanzen übertragen.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Aufsicht über die Versorgungseinrichtungen der Freien Berufe im Land Brandenburg vom 25. April 2017 wurden die Aufgaben der Versicherungsaufsicht über die in Brandenburg ansässigen Versorgungswerke auf das Ministerium der Finanzen übertragen.

Die einzelnen Rechtsgrundlagen:

Die einzelnen Rechtsgrundlagen:

Daneben nimmt das Ministerium der Finanzen im Benehmen mit dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen die Aufgaben der Versicherungsaufsicht über das Versorgungswerk der Abgeordneten der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg wahr (§ 2 Abs. 1 BbgVLTG).

Daneben nimmt das Ministerium der Finanzen im Benehmen mit dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen die Aufgaben der Versicherungsaufsicht über das Versorgungswerk der Abgeordneten der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg wahr (§ 2 Abs. 1 BbgVLTG).