Personalbedarfsplanung

Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Handlungsgrundlage der öffentlichen Verwaltung erfordert auch in Zeiten knapper Personalressourcen die effiziente Gestaltung der Organisationsstrukturen sowie der sachgerechten Aufgabenerledigung mittels einer langfristigen Personaleinsatzsteuerung. Das Ministerium der Finanzen und für Europa ist dahingehend dafür zuständig, eine Personalbedarfsplanung nach § 17a der brandenburgischen Landeshaushaltsordnung (LHO) vorzulegen. Danach sind aufgabenbezogen und im Rahmen der Haushaltslage Zielzahlen betreffend die durch Landesmittel finanzierten und der Landesregierung zugeordneten (Plan-)Stellen und Beschäftigungspositionen zum Ende des Planungszeitraums aufzustellen und im Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung regelmäßig fortzuschreiben.

Die erste Personalbedarfsplanung wurde am 01.04.2001 von der Landesregierung beschlossen. Der Planungszeitraum lief bis Ende 2005. Es erfolgte eine regelmäßige Fortschreibung der Planung jeweils im Zusammenhang mit den Haushaltsaufstellungsverfahren. Die Personalbedarfsplanung ist dabei ein Planungsinstrument; sie bedarf der Umsetzung in den Haushaltsplänen.

Die Planungsbasis der Personalbedarfsplanung 2026 bildeten die im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 veranschlagten Stellen, die Umsetzung der Personalbedarfsplanung 2026 erfolgt im Haushaltsplan 2026. Die Stellenausstattung der Landesverwaltung wird in der Personalbedarfsplanung 2026 entsprechend der neuen Zielzahl 2026 von 48.802 landesfinanzierten Stellen (ohne Hochschulbereich) weiter verbessert um der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die Attraktivität der öffentlichen Verwaltung als Arbeitgeber zu erhalten und angemessen auf eine sich zunehmend ändernde Altersstruktur zu reagieren. Mit der Personalbedarfsplanung 2026 und der Haushaltsaufstellung 2023/2024 wird es demnach zu zusätzlichen dauerhaften Besetzungsmöglichkeiten kommen.

Die Landesregierung sieht sich dem Ziel verpflichtet, die Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes im Sinne einer bürgernahen und effektiven Verwaltung auch künftig zu gewährleisten. Bereits seit 2010 werden kontinuierlich spezielle Nachwuchsstellen zur Verfügung gestellt, auf denen Nachwuchskräfte eingestellt werden, um Verjüngung und Wissenstransfer zu gewährleisten. Die Zahl der Nachwuchsstellen wird im Haushaltsplan 2023 auf 672 (inkl. 2 für den Landtag) erhöht. Darüber hinaus soll der Nachbesetzungsbedarf durch eine hohe Zahl der Auszubildenden, Anwärterinnen/Anwärter und Referendarinnen/Referendare aufgefangen werden. Interessierte sind bei entsprechender Qualifikation aufgefordert, sich auf die Stellenausschreibungen und Ausbildungsangebote des Landes Brandenburg zu bewerben.

Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Handlungsgrundlage der öffentlichen Verwaltung erfordert auch in Zeiten knapper Personalressourcen die effiziente Gestaltung der Organisationsstrukturen sowie der sachgerechten Aufgabenerledigung mittels einer langfristigen Personaleinsatzsteuerung. Das Ministerium der Finanzen und für Europa ist dahingehend dafür zuständig, eine Personalbedarfsplanung nach § 17a der brandenburgischen Landeshaushaltsordnung (LHO) vorzulegen. Danach sind aufgabenbezogen und im Rahmen der Haushaltslage Zielzahlen betreffend die durch Landesmittel finanzierten und der Landesregierung zugeordneten (Plan-)Stellen und Beschäftigungspositionen zum Ende des Planungszeitraums aufzustellen und im Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung regelmäßig fortzuschreiben.

Die erste Personalbedarfsplanung wurde am 01.04.2001 von der Landesregierung beschlossen. Der Planungszeitraum lief bis Ende 2005. Es erfolgte eine regelmäßige Fortschreibung der Planung jeweils im Zusammenhang mit den Haushaltsaufstellungsverfahren. Die Personalbedarfsplanung ist dabei ein Planungsinstrument; sie bedarf der Umsetzung in den Haushaltsplänen.

Die Planungsbasis der Personalbedarfsplanung 2026 bildeten die im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 veranschlagten Stellen, die Umsetzung der Personalbedarfsplanung 2026 erfolgt im Haushaltsplan 2026. Die Stellenausstattung der Landesverwaltung wird in der Personalbedarfsplanung 2026 entsprechend der neuen Zielzahl 2026 von 48.802 landesfinanzierten Stellen (ohne Hochschulbereich) weiter verbessert um der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die Attraktivität der öffentlichen Verwaltung als Arbeitgeber zu erhalten und angemessen auf eine sich zunehmend ändernde Altersstruktur zu reagieren. Mit der Personalbedarfsplanung 2026 und der Haushaltsaufstellung 2023/2024 wird es demnach zu zusätzlichen dauerhaften Besetzungsmöglichkeiten kommen.

Die Landesregierung sieht sich dem Ziel verpflichtet, die Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes im Sinne einer bürgernahen und effektiven Verwaltung auch künftig zu gewährleisten. Bereits seit 2010 werden kontinuierlich spezielle Nachwuchsstellen zur Verfügung gestellt, auf denen Nachwuchskräfte eingestellt werden, um Verjüngung und Wissenstransfer zu gewährleisten. Die Zahl der Nachwuchsstellen wird im Haushaltsplan 2023 auf 672 (inkl. 2 für den Landtag) erhöht. Darüber hinaus soll der Nachbesetzungsbedarf durch eine hohe Zahl der Auszubildenden, Anwärterinnen/Anwärter und Referendarinnen/Referendare aufgefangen werden. Interessierte sind bei entsprechender Qualifikation aufgefordert, sich auf die Stellenausschreibungen und Ausbildungsangebote des Landes Brandenburg zu bewerben.

[1] Die Zahl der Beschäftigten (Köpfe) weicht von der Stellenzahl ab. Auf jeder Stelle können mehrere (Teilzeit-)Beschäftigte zusammengefasst zu einer Vollzeiteinheit (VZE) geführt werden.

[1] Die Zahl der Beschäftigten (Köpfe) weicht von der Stellenzahl ab. Auf jeder Stelle können mehrere (Teilzeit-)Beschäftigte zusammengefasst zu einer Vollzeiteinheit (VZE) geführt werden.

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Letzte Aktualisierung: 25.10.2023 um 08:40 Uhr
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