Finanzminister Görke zum Start der Haushaltsberatungen des Landtages:

Der Bund muss uns bei der Finanzierung der Flüchtlingspolitik unterstützen

- Erschienen am 27.05.2015 - Presemitteilung 50/2015

Potsdam – Am heutigen Mittwoch nimmt der Brandenburger Landtag seine Ausschussberatungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 auf. Zu Beginn des dreitägigen Sitzungsmarathons erklärte Finanzminister Christian Görke:

„Seit dem Beschluss der Landesregierung über den Haushaltsentwurf hat sich eine Komponente innerhalb unserer Planungen in einem Maße verändert, das so nicht vorhersehbar war. Deutschland und damit alle Bundesländer sind mit einer enormen Herausforderung bei der Aufnahme von Flüchtlingen konfrontiert. Wir werden mit unseren Mitteln alles dafür tun, damit Brandenburg eine solidarische und offene Willkommenskultur garantieren und auch finanzieren kann. Doch angesichts der enorm steigenden Zahl von Flüchtlingen, die wir aufnehmen und integrieren wollen, wird immer deutlicher, dass die Länder diese Aufgabe nicht allein stemmen können. Einzelne Sonderprogramme des Bundes sind auf Dauer keine ausreichende Lösung. Wir brauchen ein stabiles und mittelfristig belastbares Finanzvolumen, welches der Bund den Ländern zur Verfügung stellen muss.

In diesem Zusammenhang unterstütze ich ausdrücklich die Bemühungen der Bundeskanzlerin, sich für die Änderung der derzeit gültigen EU-Regeln (»Dublin III«) zur Aufnahme von Flüchtlingen einzusetzen. Die Dublin-Regeln müssen verändert werden, denn die ungleiche Verteilung der Asylsuchenden, wonach Dreiviertel aller Asylbewerber auf fünf Mitgliedstaaten entfallen, ist mit einer wertebasierten solidarischen Europäischen Union nicht vereinbar. Einhergehen muss diese Aktivität der Kanzlerin jedoch mit dem klaren Bekenntnis, dass der Bund eine Regelfinanzierung für die Aufnahme, Betreuung, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen einführt.“ Dies müsse, so Görke, noch im laufenden Jahr geschehen, ansonsten wird es eine Finanzierungslücke geben, welche die Länder nicht mehr schließen können.

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Ident-Nr
50/2015
Datum
27.05.2015