Brandenburgs Finanzminister: Gerechte Erbschaftsteuer gefährdet keine Arbeitsplätze

Görke: Deutschland braucht eine echte Reform der Erbschaftsteuer

- Erschienen am 10.05.2015 - Presemitteilung 45/2015

Potsdam – Brandenburgs Finanzminister Christian Görke hat heute in Potsdam die Ankündigung des Bundesfinanzministeriums begrüßt, noch im Mai einen Referentenentwurf zur Erbschaft- und Schenkungsteuer vorlegen zu wollen. Die im bisher geltenden Gesetz enthaltenen weitreichenden Verschonungsregeln für Unternehmenserben hatte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil im Dezember vergangenen Jahres als teilweise verfassungswidrig erkannt. „Ich erwarte, dass die von Karlsruhe als verfassungswidrig beanstandeten Privilegien der Unternehmenserben ausgeräumt werden und nicht versucht wird, das Verfassungsgerichtsurteil entweder zu unterlaufen oder zu umgehen“, betonte Görke. Dies sei unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz.

Der bisherige Vorschlag des Bundesfinanzministeriums sieht einen auf den Firmenerben abzielenden erwerbsbezogenen Wert von 20 Millionen Euro als Freigrenze vor, bis zu der eine besondere Verschonungsbedürftigkeit der Unternehmen unterstellt wird. Erst ab dieser Grenze sollen Firmenerben überhaupt nachweisen müssen, dass sie die Erbschaft- oder Schenkungsteuer aus dem Erbe oder aus vorhandenem sonstigen Vermögen nicht zahlen können. Unternehmensverbände fordern sogar eine Grenze von 100 Millionen Euro Unternehmenswert.

„Ich höre unsachliche Argumente in der Debatte wie die, dass ein Bäckermeister im Land Brandenburg seinen Betrieb schließen müsse, weil er Erbschaftsteuer zu entrichten hat. Nur den ostdeutschen Bäckermeister, der über ein entsprechendes Betriebsvermögen von über 20 Millionen Euro verfügt, muss mir erst noch einmal jemand vorstellen. Und jene Unternehmen, die bundesweit über diesem Grenzwert liegen, werden kaum Probleme haben, die in Deutschland geringe Erbschaftsteuer aufzubringen“, sagte Görke. Die Lobbyverbände argumentierten dennoch immer mit dem Beispiel kleiner Familienunternehmen oder Handwerksbetriebe, die vermeintlich in ihrer Existenz durch die Erbschaftsteuer bedroht oder zu Entlassungen gezwungen seien. Ein Blick in die Realität zeige, dass die Wirklichkeit in Deutschland eine andere sei.

Zugleich wies Brandenburgs Finanzminister daraufhin, dass trotz eines steigenden Gesamtsteueraufkommens die in dieser Woche vorgelegte Steuerschätzung davon ausgeht, dass das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer bis 2019 im Vergleich zum Vorjahr sinken werde. „Und das, obwohl das zu vererbende Vermögen in den kommenden Jahren nach allen Prognosen steigen wird. Die Chance, mit der Erbschaftsteuer endlich eine Lenkungswirkung zu entfalten, um Vermögen gerechter in unserer Gesellschaft zu verteilen, darf nicht vertan werden. Sonst ist die sogenannte Reform eigentlich gar keine“, so Görke. Eine echte Reform der Erbschaftsteuer würde bewirken, dass große Vermögen nicht von Generation zu Generation weitergegeben werden, ohne dass dabei angemessene Erbschaftsteuern gezahlt werden müssen. „Eine Marktwirtschaft lebt vom Wettbewerb. Doch durch die ungleiche Verteilung des Vermögens in Deutschland hat die Mehrheit schon beim Start einen Nachteil, während wenige einen entscheidenden Vorteil haben. Jene, die immer nach der Leistungsgesellschaft rufen, hätten hier mal ein Thema, für das es sich einzusetzen lohnen würde“, merkte der Minister an.

Im Jahr 2013 wurde in Deutschland ein Vermögen in Höhe von rund 70,3 Milliarden Euro verschenkt oder vererbt, während nur rund fünf Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungssteuer anfielen. Die Steuer steht den Ländern zu. Von rund 5,45 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungssteuer im Jahr 2014, entfielen 21,5 Millionen Euro auf das Land Brandenburg.

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Hintergrund:

Mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht zu weitreichende erbschaftsteuerliche Verschonungsregeln als teilweise verfassungswidrig erkannt und für unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz erklärt.

In einer abweichenden Meinung haben drei Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts darauf hingewiesen, dass nach dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes der Umverteilungsgedanke stärker als bisher bei der Ausgestaltung des Erbschaftsteuerrechts Berücksichtigung finden müsse.

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Ident-Nr
45/2015
Datum
10.05.2015