Finanzminister Görke sieht sich durch die gestrige mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in seiner kritischen Haltung zur derzeitigen Ausgestaltung der Grundsteuer bestätigt: „Das Bundesverfassungsgericht hat in der Verhandlung klar herausgestellt, dass die Grundsteuer auf Grundlage von Einheitswerten erhoben wird, die die heutigen Wertverhältnisse nicht einmal im Ansatz zum Ausdruck bringen.“
„Die Ausführungen des Gerichts waren so zu erwarten“, sagte Minister Görke. „Ich erinnere daran, dass sich 14 Bundesländer – darunter auch Brandenburg – bereits 2016 auf eine Grundsteuerreform verständigt haben, die diese Ungerechtigkeit abschafft. Die dem Bundestag zugeleitete Reform sorgt dafür, dass künftig alle Grundstücke nach dem gleichen Maßstab bewertet werden. Die Grundsteuerlast in Deutschland wird neu verteilt. Vermögende Besitzer wertvoller Grundstücke müssen mehr zahlen, Eigentümer weniger wertvoller Grundstücke entsprechend weniger. Derzeit wird ein Grundstück in Potsdam, gelegen in der Berliner Vorstadt, und ein Grundstück in der Prignitz gleichbesteuert. Hier muss endlich Steuergerechtigkeit her!“