Gut angenommen: Finanzschwache Kommunen investieren in ihre Infrastruktur
Zwischenbilanz der Förderung finanzschwacher Kommunen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Nach rund einem Drittel der Laufzeit des Programms zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen (KInvFG 1) hat Brandenburgs Finanzminister Christian Görke eine positive Zwischenbilanz gezogen. „Die kompletten Bundesmittel in Höhe von knapp 108 Millionen Euro sind inzwischen für insgesamt 454 verschiedene Projekte in den Kommunen bewilligt worden. Mit der kommunalen Eigenbeteiligung ergibt sich ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 152 Millionen Euro, das nach Abschluss des Programms in den Kommunen verbaut sein soll“, bilanzierte er.
Finanzminister Görke unterstrich, dass Brandenburg bewusst Wert auf eine schlanke, überschaubare Umsetzung des Programms gelegt habe, damit die Mittel auch schnell in die finanzschwachen Kommunen fließen können. „Obwohl erfahrungsgemäß jedes Förderprogramm eine Anlaufzeit braucht, in der die Kommunen ihre Anträge einreichen und die Projekte geprüft und bewilligt werden, sind von den 454 bewilligten Projekten bereits 120 Projekte abgeschlossen. Dadurch konnten von den knapp 108 Millionen Euro bis Ende Februar 2018 mit rund 37 Millionen Euro bereits rund ein Drittel der Bundesmittel verbaut und an die Kommunen ausgezahlt werden“, erläuterte Brandenburgs Finanzminister weiter. Er habe die Erwartung, dass bis zum Ende des Programms die kompletten Mittel in Kommunen investiert sein werden. „Die Förderung ist hoch attraktiv. Finanzschwache Kommunen können bis zu 90 Prozent der Investitionskosten in festgelegten Förderbereichen finanziert bekommen, so dass eine Modernisierung oder eine energetische Sanierung schon mit einem Eigenanteil von zehn Prozent möglich ist. Gerade für finanzschwache Kommunen ist es wichtig, ein solches Förderprogramm zu nutzen, um somit Investitionen anzuschieben, die vor Ort zu positiven Effekten führen“, betonte Görke.
Das Programm wurde in Brandenburg im Oktober 2015 gestartet. Der Förderzeitraum gilt für Investitionsmaßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abgenommen sowie im Jahre 2021 vollständig abgerechnet sind. Nach dem ersten Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes erhalten finanzschwache Kommunen zum Beispiel für die Modernisierung von Krankenhäusern, die energetische Sanierung von Schulen oder Lärmschutzmaßnahmen an Straßen Fördermittel im Rahmen des Programms.
Im Land Brandenburg entfallen von dem bewilligten Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 152,4 Millionen Euro mit 49,5 Millionen Euro die meisten Mittel auf Maßnahmen des Städtebaus einschließlich Projekten zum altersgerechten Umbau oder zum Barriereabbau (32,5 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens). Beispielsweise hat die Stadt Storkow (Mark) im Landkreis Oder-Spree den barrierefreien Umbau des Weges zur Burg Storkow – dem touristischen und kulturellen Zentrum des Ortes – realisiert. Auf dem Burggelände befinden sich die Bibliothek, die Tourist-Information mit Regioshop, das Besucherzentrum des Naturparks Dahme-Heideseen, Dauer- und Wechselausstellungen, eine Gaststätte, die Freilichtbühne sowie ein Raum des Burg-Kultur-Vereins e.V. Von dem Investitionsvolumen von rund 45.000 Euro flossen 36.000 Euro aus der Förderung im Rahmen des ersten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes.
Am zweithäufigsten planen Kommunen im Land mit dem Förderprogramm Investitionen in Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur. Die bewilligten Projekte in diesem Bereich haben ein Volumen von 29,1 Millionen Euro, das sind allein 19,1 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens. Beispielsweise hat die Stadt Rathenow bereits für knapp 432.000 Euro in der Kindertagesstätte Jenny Marx Wege erneuern, Spielgeräte aufstellen und einen Bolzplatz mit Ballfangzaun errichten lassen. Davon kamen knapp 389.000 Euro aus dem Förderprogramm.
An dritter Stelle stehen für die Kommunen Investitionen im Rahmen des Förderprogramms in die energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen. Die bewilligten Projekte aus diesem Bereich haben ein Volumen von 22,6 Millionen Euro, das sind 14,8 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens in Höhe von 152,4 Millionen Euro. So hat beispielsweise die Stadt Bad Liebenwerda knapp 140.000 Euro in die Überprüfung und Umrüstung von Straßenlaternen auf LED-Technik investiert, davon kamen knapp 106.000 Euro aus dem Förderprogramm.
Ein vierter Schwerpunkt sind Investitionen in die Lärmminderung durch die Kommunen. Die bewilligten Projekte in diesem Bereich haben ein Volumen von 15,3 Millionen Euro, das sind 10,1 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens. So hat etwa die Gemeinde Boitzenburger Land (Uckermark) 204.000 Euro in den Immissionsschutz in Haßleben investiert, davon stammten 102.000 Euro aus dem Förderprogramm.
Brandenburgs Finanzministerium hatte für das Bundesprogramm Kriterien aufgestellt, die festlegen, welche Kommunen in Brandenburg als finanzschwach gelten und wie hoch die jeweilige Förderung ausfällt. Nach diesen Kriterien sind sieben von 14 Kreisen finanzschwach sowie 114 von den 418 Kommunen im Land, darunter die drei kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder).
Hintergrund:
In Brandenburg werden Kommunen mit drei Programmen bei Investitionen unterstützt. Über das kommunale Infrastrukturprogramm des Landes Brandenburg (KIP) stehen bis 2019 nach Beschluss des Nachtragshaushaltes 2018 insgesamt 158 Millionen Euro zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur bereit.
Ergänzt wird das KIP durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) des Bundes. Nach Kapitel 1 dieses Gesetzes – umgesetzt mit der KInvFG 1-Richtlinie von 2015 – stehen bis Ende 2020 Investitionsmittel in Höhe von fast 108 Millionen Euro eigens für finanzschwache Kommunen bereit. Aufgrund des Kapitels 2 dieses Gesetzes – umgesetzt mit der KInvFG 2-Richtlinie von 2018 – kommen bis Ende 2022 weitere mehr als 102 Millionen Euro für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden in finanzschwachen Kommunen hinzu.
Download: