Konjunkturelle Mehreinnahmen vorrangig für Investitionen nutzen
Finanzminister Görke: Land und Kommunen profitieren von Steuermehreinnahmen und müssen dennoch Haushaltsdisziplin halten
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Finanzminister Christian Görke stellte heute die Ergebnisse der Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung vor. Dabei gab er bekannt: „Der brandenburgische Landeshaushalt kann 2018 mit Einnahmen aus Steuern und Finanzausgleich von 8,840 Milliarden Euro rechnen – ein Plus von 142,1 Millionen Euro im Vergleich zur Steuerschätzung aus dem November 2017. Für die Jahre 2019 und 2020 betragen die entsprechenden Mehreinnahmen, abzüglich des vorgesehenen Anteils der Kommunen, gegenüber den bisher in den Eckwerten unterstellten Einnahmen 143,1 Millionen Euro beziehungsweise 123,2 Millionen Euro. Gerade wegen dieses positiven Ergebnisses erinnere ich daran: Steigende Steuereinnahmen sind nicht für die Ewigkeit in Stein gemeißelt. Sie spiegeln die momentan positive konjunkturelle Entwicklung wider und können sich jederzeit ändern.“
Die Projektion als Ergebnis der Mai-Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ basiert auf der Einschätzung der Bundesregierung, wonach das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Durchschnitt des Jahres 2018 um real 2,3 Prozent und 2019 um real 2,1 Prozent wächst.
Finanzminister Christian Görke erklärte zum regionalisierten Ergebnis der Mai-Steuerschätzung: „Die gegenüber November erhöhte Schätzung der Entwicklung der Steuereinnahmen sichert uns die Umsetzung der bereits geplanten Investitionen ab. Erkennbar wird daran, dass unsere bisherigen Haushaltsplanungen richtig und realistisch waren. Aber gerade in der gegenwärtigen Phase der Haushaltsaufstellung für die Jahre 2019/2020 müssen wir die nach wie vor vorhandenen Risiken im Auge behalten. Entscheidend ist daher zu beachten, dass die prognostizierten Mehreinnahmen vor allem konjunkturelle Mehreinnahmen sind. Strukturelle Mehrausgaben wie Stellen in der Landesverwaltung oder neue Leistungen können damit nicht finanziert werden, da diese ja auch bezahlt werden müssen, wenn sich die Konjunktur eintrübt. Konjunkturelle Mehreinnahmen sollten daher vorrangig in Investitionen fließen.“
Der Streit um die Handelspolitik der USA, der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union oder ein steigender Ölpreis auf dem Weltmarkt – diese und viele weitere Risiken für die konjunkturelle Lage könnten auch in Brandenburg das Wirtschaftswachstum dämpfen. „Gerade deshalb“, so Finanzminister Görke, „ist eine Haushaltspolitik mit Augenmaß wichtiger denn je.“
Finanzminister Görke verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass Brandenburg nach der November-Steuerschätzung einen Nachtragshaushalt 2018 im Umfang von 482 Millionen Euro auf den Weg gebracht hatte, der inzwischen in Kraft ist. „Es war richtig, vergangenes Jahr konjunkturelle Mehreinnahmen direkt zu nutzen, um zusätzliche Investitionen für dieses Jahr auf den Weg zu bringen. Statt auf die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 zu warten, konnten mit dem Nachtragshaushalt 2018 unter anderem die Aufstockung des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP), Investitionen in Krankenhäuser oder Investitionen in studentisches Wohnen bereits für dieses Jahr angeschoben werden.“
„Die Entwicklung der Steuereinnahmen bei den Kommunen stellt sich ebenfalls weiterhin positiv dar“, so Finanzminister Christian Görke, „auch sie profitieren von der guten konjunkturellen Entwicklung und der sehr guten Beschäftigungssituation. Die Steuereinnahmen der Kommunen steigen entsprechend der Ergebnisse der Schätzung von knapp 2,3 Milliarden Euro in diesem auf rund 2,6 Milliarden Euro im Jahr 2022. Im Vergleich zum Vorjahresergebnis 2017 können die Brandenburger Kommunen damit in diesem Jahr mit 105 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen rechnen. Bis 2022 steigen die prognostizierten Steuereinnahmen für die kommunale Familie somit jeweils zum Vorjahr zwischen 3,4 Prozent (für 2020) und 4,9 Prozent (für 2018) an.“
Zu den steigenden Steuereinnahmen hinzu komme für die Städte und Gemeinden der an sie fließende Anteil an den Mehreinnahmen des Landes, der allein dieses Jahr auf 35,5 Millionen Euro prognostiziert wird. Für 2022 werde der kommunale Anteil an den Mehreinnahmen des Landes auf 67,7 Millionen Euro geschätzt. In der Summe partizipieren die Kommunen nach den regionalisierten Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung von 2018 bis 2022 mit 239,5 Millionen Euro an den Mehreinnahmen des Landes Brandenburg.
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Hintergrund:
Regionalisiertes Ergebnis der Mai-Steuerschätzung für das Land Brandenburg:
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Neuregelung Finanzausgleich* |
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in Millionen Euro |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Einnahmen aus Steuern |
7.945,3 |
8.197,6 |
8.952,5 |
9.264,5 |
9.603,5 |
Einnahmen Finanzausgleich |
894,7 |
909,8 |
835,7 |
867,3 |
892,5 |
Einnahmen aus Steuer und Finanzausgleich gesamt |
8.840,0 |
9.107,4 |
9.788,3 |
10.131,8 |
10.496,0 |
Mehreinnahmen Land ggü. Plandaten** |
+142,1 |
+143,1 |
+123,2 |
+235,1 |
+245,8 |
* Für das Jahr 2020 ist zu berücksichtigen, dass es aufgrund der Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs zu einer strukturellen Verschiebung kommt, die zu einem deutlichen Aufwuchs bei den Steuereinnahmen Brandenburgs in 2020 führt.
** Gegenüber dem Nachtragshaushalt 2018, den Eckwerten für die Haushaltsjahre 2019/2020 und der November-Steuerschätzung für die Haushaltsjahre 2021/2022.
*** Neben den eigenen Steuereinnahmen profitieren die Kommunen von den geschätzten Mehreinnahmen des Landes Brandenburg im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA).
Allg-BEZ Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen
GFK-BEZ Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich der unterproportionalen Gemeindefinanzkraft
Ergebnis für die Kommunen:
in Millionen Euro |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
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Steuereinnahmen Kommunen Gesamt |
2.270 |
2.356 |
2.437 |
2.525 |
2.623 |
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Veränderung ggü. Vorjahr (absolut) |
+105 |
+86 |
+81 |
+88 |
+98 |
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Kommunaler Anteil an Mehreinnahmen des Landes (unter Berücksichtigung 7. BbgFAG Änderung*) |
+35,5 |
+37,6 |
+33,9 |
+64,8 |
+67,7 |
KFA-Anteil aus 2018 in Höhe von 35,5 Millionen Euro wird im Rahmen der erwarteten Abrechnung des Steuerverbundes 2018 voraussichtlich jeweils hälftig in den Jahren 2019 und 2020 gezahlt.
* Nach geltender Rechtslage fließen 20% der Mehreinnahmen in die Verbundmasse des Kommunalen Finanzausgleichs. In den Jahren ab 2019 soll die Verbundquote erhöht werden (in 2019 auf 20,8 % und ab 2020 auf 21,6 %). Der entsprechende Gesetzentwurf zur 7. Änderung des brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) befindet sich derzeit in der formellen Ressortabstimmung.
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