Mittelfristige Finanzplanung
Die Mittelfristige Finanzplanung liefert eine Bestandsaufnahme der haushaltspolitischen Situation, beschreibt die prognostizierte Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Landes und zeigt entsprechende politische Handlungsbedarfe auf.
Die Landesregierung hat gemäß Paragraf 29 Absatz 1 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung (LHO) am 28. März 2025 den Finanzplan des Landes Brandenburg 2024 bis 2028 beschlossen.
Die Mittelfristige Finanzplanung liefert eine Bestandsaufnahme der haushaltspolitischen Situation, beschreibt die prognostizierte Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Landes und zeigt entsprechende politische Handlungsbedarfe auf.
Die Landesregierung hat gemäß Paragraf 29 Absatz 1 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung (LHO) am 28. März 2025 den Finanzplan des Landes Brandenburg 2024 bis 2028 beschlossen.
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