Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“

Entsprechend den Vereinbarungen im Solidarpakt II erhalten die Länder Mittel in Form von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen

  • zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten sowie
  • zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft

und übernehmen die politische Verantwortung für den Erfolg der Mittelverwendung.

Die neuen Länder einschließlich Berlin legen dem Stabilitätsrat dazu jährlich einen „Fortschrittsbericht Aufbau Ost" vor, in denen ihre Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke, die Verwendung der Mittel und die finanzwirtschaftliche Entwicklung der Länder und Kommunalhaushalte einschließlich der Begrenzung der Nettoneuverschuldung dargelegt sind.

Entsprechend den Vereinbarungen im Solidarpakt II erhalten die Länder Mittel in Form von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen

  • zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten sowie
  • zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft

und übernehmen die politische Verantwortung für den Erfolg der Mittelverwendung.

Die neuen Länder einschließlich Berlin legen dem Stabilitätsrat dazu jährlich einen „Fortschrittsbericht Aufbau Ost" vor, in denen ihre Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke, die Verwendung der Mittel und die finanzwirtschaftliche Entwicklung der Länder und Kommunalhaushalte einschließlich der Begrenzung der Nettoneuverschuldung dargelegt sind.

Download der Fortschrittsberichte 2002–2019