Landeshaushalte (Haushaltspläne und -rechnungen)

Haushaltsplanung

Der Landeshaushalt umfasst sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Landes, Verpflichtungs­ermächtigungen für spätere Jahre sowie sämtliche Personal­stellen der Landesverwaltung. Der Entwurf des Haushalts­planes für das nächste und ggf. das übernächste Jahr wird auf der Grundlage politischer Zielsetzungen sowie rechtlicher und tatsächlicher Erfordernisse vom Finanzministerium im Zusammen­wirken mit allen Fach­ressorts aufgestellt und von der Landes­regierung gemeinsam mit dem Entwurf des Haushalts­gesetzes beschlossen. Nach ausführlichen Beratungen verabschiedet der Landtag – meistens mit Änderungen – das Haushaltsgesetz und den Haushaltsplan.

Der Landeshaushalt umfasst sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Landes, Verpflichtungs­ermächtigungen für spätere Jahre sowie sämtliche Personal­stellen der Landesverwaltung. Der Entwurf des Haushalts­planes für das nächste und ggf. das übernächste Jahr wird auf der Grundlage politischer Zielsetzungen sowie rechtlicher und tatsächlicher Erfordernisse vom Finanzministerium im Zusammen­wirken mit allen Fach­ressorts aufgestellt und von der Landes­regierung gemeinsam mit dem Entwurf des Haushalts­gesetzes beschlossen. Nach ausführlichen Beratungen verabschiedet der Landtag – meistens mit Änderungen – das Haushaltsgesetz und den Haushaltsplan.


Haushaltsrechnungen

Nach Abschluss eines Haushaltsjahres ist über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden des Landes Rechnung zu legen.

In der Haushaltsrechnung ist nachzuweisen, inwieweit der vom Landtag als Legislative durch das Haushaltsgesetz verabschiedete Haushaltsplan von der Exekutive umgesetzt wurde. Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben werden den Ansätzen des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Haushaltsreste und Vorgriffe gegenübergestellt.

Nach Abschluss eines Haushaltsjahres ist über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden des Landes Rechnung zu legen.

In der Haushaltsrechnung ist nachzuweisen, inwieweit der vom Landtag als Legislative durch das Haushaltsgesetz verabschiedete Haushaltsplan von der Exekutive umgesetzt wurde. Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben werden den Ansätzen des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Haushaltsreste und Vorgriffe gegenübergestellt.


Letzte Aktualisierung: 29.12.2022 um 00:00 Uhr
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