Landeshaushalte (Haushaltspläne und -rechnungen)
Haushaltsplanung
Der Landeshaushalt umfasst sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Landes, Verpflichtungsermächtigungen für spätere Jahre sowie sämtliche Personalstellen der Landesverwaltung. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das nächste und ggf. das übernächste Jahr wird auf der Grundlage politischer Zielsetzungen sowie rechtlicher und tatsächlicher Erfordernisse vom Finanzministerium im Zusammenwirken mit allen Fachressorts aufgestellt und von der Landesregierung gemeinsam mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes beschlossen. Nach ausführlichen Beratungen verabschiedet der Landtag – meistens mit Änderungen – das Haushaltsgesetz und den Haushaltsplan.
Der Landeshaushalt umfasst sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Landes, Verpflichtungsermächtigungen für spätere Jahre sowie sämtliche Personalstellen der Landesverwaltung. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das nächste und ggf. das übernächste Jahr wird auf der Grundlage politischer Zielsetzungen sowie rechtlicher und tatsächlicher Erfordernisse vom Finanzministerium im Zusammenwirken mit allen Fachressorts aufgestellt und von der Landesregierung gemeinsam mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes beschlossen. Nach ausführlichen Beratungen verabschiedet der Landtag – meistens mit Änderungen – das Haushaltsgesetz und den Haushaltsplan.
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Landeshaushalt 2023/24
Die Landesregierung hat am 27. September 2022 den Entwurf des Haushaltes des Landes Brandenburg für die Jahre 2023 und 2024 beschlossen und sodann dem Landtag übermittelt.
Der Landtag Brandenburg beschloss in seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 das Haushaltsgesetz 2023/24 und die dazugehörigen Einzelpläne.
Das Ministerium der Finanzen und für Europa veröffentlicht hier das Haushaltsgesetzes 2023/24 sowie die Einzelhaushaltspläne 2023/24.
Die Landesregierung hat am 27. September 2022 den Entwurf des Haushaltes des Landes Brandenburg für die Jahre 2023 und 2024 beschlossen und sodann dem Landtag übermittelt.
Der Landtag Brandenburg beschloss in seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 das Haushaltsgesetz 2023/24 und die dazugehörigen Einzelpläne.
Das Ministerium der Finanzen und für Europa veröffentlicht hier das Haushaltsgesetzes 2023/24 sowie die Einzelhaushaltspläne 2023/24.
Am 9. Januar 2024 verabschiedete die Landesregierung den Entwurf des Nachtragshaushaltes 2024. Dieser wurde aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 notwendig. (Näheres in der Pressemitteilung vom 9. Januar 2024)
Der Brandenburger Landtag beschloss den Nachtragshaushalt in seiner Sitzung am 23. Februar 2024.
Am 9. Januar 2024 verabschiedete die Landesregierung den Entwurf des Nachtragshaushaltes 2024. Dieser wurde aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 notwendig. (Näheres in der Pressemitteilung vom 9. Januar 2024)
Der Brandenburger Landtag beschloss den Nachtragshaushalt in seiner Sitzung am 23. Februar 2024.
Am 2. Juli 2024 beschloss das Regierungskabinett den Entwurf des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2024, welcher sodann dem Landtag zur Beratung übermittelt wurde (siehe Pressemitteilung vom 2. Juli 2024). Der Landtag Brandenburg beschloss am 24. Juli 2024 nach der dritten Lesung den zweiten Nachtragshaushalt.
Am 2. Juli 2024 beschloss das Regierungskabinett den Entwurf des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2024, welcher sodann dem Landtag zur Beratung übermittelt wurde (siehe Pressemitteilung vom 2. Juli 2024). Der Landtag Brandenburg beschloss am 24. Juli 2024 nach der dritten Lesung den zweiten Nachtragshaushalt.
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Landeshaushalt 2022
Die Landesregierung hat am 14. September 2021 den Entwurf des Haushaltes des Landes Brandenburg für das Jahr 2022 beschlossen und sodann dem Landtag übermittelt.
Dieser beschloss den Landeshaushalt 2022 auf seiner Sitzung am 17. Dezember 2021.
Das Ministerium der Finanzen und für Europa veröffentlicht hier das Haushaltsgesetz 2022 sowie die Einzelhaushaltspläne 2022.
Die Landesregierung hat am 14. September 2021 den Entwurf des Haushaltes des Landes Brandenburg für das Jahr 2022 beschlossen und sodann dem Landtag übermittelt.
Dieser beschloss den Landeshaushalt 2022 auf seiner Sitzung am 17. Dezember 2021.
Das Ministerium der Finanzen und für Europa veröffentlicht hier das Haushaltsgesetz 2022 sowie die Einzelhaushaltspläne 2022.
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Landeshaushalt 2021
Die Landesregierung hat am 8. September 2020 den Entwurf des Haushaltes des Landes Brandenburg für das Jahr 2021 beschlossen und sodann dem Landtag übermittelt. Nach den parlamentarischen Beratungen beschloss der Landtag Brandenburg in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 den Landeshaushalt 2021.
Das Ministerium der Finanzen und für Europa veröffentlicht hier den vom Landtag am 23. Juni 2021 beschlossenen Nachtragshaushalt des Landes Brandenburg 2021.
Die Landesregierung hat am 8. September 2020 den Entwurf des Haushaltes des Landes Brandenburg für das Jahr 2021 beschlossen und sodann dem Landtag übermittelt. Nach den parlamentarischen Beratungen beschloss der Landtag Brandenburg in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 den Landeshaushalt 2021.
Das Ministerium der Finanzen und für Europa veröffentlicht hier den vom Landtag am 23. Juni 2021 beschlossenen Nachtragshaushalt des Landes Brandenburg 2021.
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Landeshaushalt 2019/20
Die Landesregierung hat am 3. Juli 2018 den Entwurf des Doppelhaushaltes des Landes Brandenburg für die Jahre 2019/20 beschlossen und am 18. Juli 2018 dem Landtag übermittelt. Nach den parlamentarischen Beratungen beschloss der Landtag Brandenburg in seiner Sitzung am 14. Dezember 2018 den Doppelhaushalt 2019/20.
Die Landesregierung hat am 3. Juli 2018 den Entwurf des Doppelhaushaltes des Landes Brandenburg für die Jahre 2019/20 beschlossen und am 18. Juli 2018 dem Landtag übermittelt. Nach den parlamentarischen Beratungen beschloss der Landtag Brandenburg in seiner Sitzung am 14. Dezember 2018 den Doppelhaushalt 2019/20.
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Landeshaushalt 2017/18
Die Landesregierung hat am 29. Juli 2016 dem Landtag den Entwurf des Doppelhaushaltes des Landes Brandenburg für die Jahre 2017/18 übermittelt. Nach den parlamentarischen Beratungen beschloss der Landtag Brandenburg in seiner Sitzung am 16. Dezember 2016 den Doppelhaushalt 2017/18.
Die Landesregierung beschloss am 19. Dezember 2017 den Entwurf des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2018. Nach den parlamentarischen Beratungen beschloss der Landtag Brandenburg in seiner Sitzung am 20. März 2018 den Nachtragshaushalt 2018.
Die Landesregierung hat am 29. Juli 2016 dem Landtag den Entwurf des Doppelhaushaltes des Landes Brandenburg für die Jahre 2017/18 übermittelt. Nach den parlamentarischen Beratungen beschloss der Landtag Brandenburg in seiner Sitzung am 16. Dezember 2016 den Doppelhaushalt 2017/18.
Die Landesregierung beschloss am 19. Dezember 2017 den Entwurf des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2018. Nach den parlamentarischen Beratungen beschloss der Landtag Brandenburg in seiner Sitzung am 20. März 2018 den Nachtragshaushalt 2018.
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Landeshaushalt 2015/16
Die Landesregierung hat in der 10. Kalenderwoche 2015 dem Landtag den Entwurf des Doppelhaushaltes des Landes Brandenburg für die Jahre 2015/16 übermittelt. Nach den parlamentarischen Beratungen beschloss der Landtag Brandenburg in seiner 12. Sitzung am 10. und 11. Juni 2015 den Doppelhaushalt 2015/16.
Die Landesregierung beschloss am 22. Dezember 2015 den Entwurf des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2016. Der Landtag hat am 15. März 2016 den Nachtrag zum Landeshaushalt 2016 beschlossen.
Die Landesregierung hat in der 10. Kalenderwoche 2015 dem Landtag den Entwurf des Doppelhaushaltes des Landes Brandenburg für die Jahre 2015/16 übermittelt. Nach den parlamentarischen Beratungen beschloss der Landtag Brandenburg in seiner 12. Sitzung am 10. und 11. Juni 2015 den Doppelhaushalt 2015/16.
Die Landesregierung beschloss am 22. Dezember 2015 den Entwurf des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2016. Der Landtag hat am 15. März 2016 den Nachtrag zum Landeshaushalt 2016 beschlossen.
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Landeshaushalt 2013/14
Die Landesregierung hat in der 32. Kalenderwoche 2012 dem Landtag den Entwurf des Doppelhaushaltes des Landes Brandenburg für die Jahre 2013/14 übermittelt. Dieser beschloss am 14. Dezember 2012 den Doppelhaushalt der beiden kommenden Jahre. Im Folgenden finden Sie den beschlossenen Landeshaushalt 2013/14 gegliedert nach allen Einzelplänen.
Die Landesregierung hat in der 32. Kalenderwoche 2012 dem Landtag den Entwurf des Doppelhaushaltes des Landes Brandenburg für die Jahre 2013/14 übermittelt. Dieser beschloss am 14. Dezember 2012 den Doppelhaushalt der beiden kommenden Jahre. Im Folgenden finden Sie den beschlossenen Landeshaushalt 2013/14 gegliedert nach allen Einzelplänen.
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Landeshaushalt 2012
Der Landtag Brandenburgs hat am 16. Dezember 2011 den Haushalt des Landes Brandenburg für das Jahr 2012 beschlossen. Im Folgenden finden Sie diesen gegliedert nach allen Einzelplänen.
Der Landtag Brandenburgs hat am 16. Dezember 2011 den Haushalt des Landes Brandenburg für das Jahr 2012 beschlossen. Im Folgenden finden Sie diesen gegliedert nach allen Einzelplänen.
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Landeshaushalt 2011
Der Haushalt des Landes Brandenburg für das Jahr 2011 wurde am 17. Dezember 2010 im Landtag beschlossen.
Der Haushalt des Landes Brandenburg für das Jahr 2011 wurde am 17. Dezember 2010 im Landtag beschlossen.
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Landeshaushalte 2000 bis 2010
Im Folgenden finden Sie die Landeshaushalte als gepackte ZIP-Dateien. Diese können in der Regel über Ihr Betriebssystem (z .B. Windows mit rechte Maustaste extrahieren; MacOS per Doppelklick) entpackten. In dem Ordner finden Sie dann die Einzelpläne des jeweiligen Haushaltsjahres bzw. der jeweiligen Doppelhaushalte.
Im Folgenden finden Sie die Landeshaushalte als gepackte ZIP-Dateien. Diese können in der Regel über Ihr Betriebssystem (z .B. Windows mit rechte Maustaste extrahieren; MacOS per Doppelklick) entpackten. In dem Ordner finden Sie dann die Einzelpläne des jeweiligen Haushaltsjahres bzw. der jeweiligen Doppelhaushalte.
Haushaltsrechnungen
Nach Abschluss eines Haushaltsjahres ist über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden des Landes Rechnung zu legen.
In der Haushaltsrechnung ist nachzuweisen, inwieweit der vom Landtag als Legislative durch das Haushaltsgesetz verabschiedete Haushaltsplan von der Exekutive umgesetzt wurde. Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben werden den Ansätzen des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Haushaltsreste und Vorgriffe gegenübergestellt.
Nach Abschluss eines Haushaltsjahres ist über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden des Landes Rechnung zu legen.
In der Haushaltsrechnung ist nachzuweisen, inwieweit der vom Landtag als Legislative durch das Haushaltsgesetz verabschiedete Haushaltsplan von der Exekutive umgesetzt wurde. Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben werden den Ansätzen des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Haushaltsreste und Vorgriffe gegenübergestellt.
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