Kabinett beschließt Nachtragshaushalt 2024 – Entlastungen im Rahmen des Brandenburg-Pakets können weiter umgesetzt werden
Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit
- Erschienen am - PresemitteilungDas Kabinett hat auf seiner heutigen Sitzung den Entwurf des Nachtragshaushalts 2024 beschlossen. Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 war zuvor eine Überprüfung des Gesetzes zum Doppelhaushalt 2023/2024 mit der enthaltenen notlagenbedingten Kreditermächtigung in Höhe von insgesamt bis zu zwei Milliarden Euro für das „Brandenburg-Paket“ erfolgt. Im Ergebnis hatte der Landtag aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit am 20. Dezember 2023 das Fortbestehen der außergewöhnlichen Notsituation für das Jahr 2024 festgestellt und die Landesregierung aufgefordert, das Haushaltsgesetz 2023/2024 durch unverzügliche Vorlage eines Nachtragshaushalts für 2024 an die höchstrichterliche Rechtsprechung anzupassen. Dem kam die Landesregierung nun mit Beschluss des von Finanzministerin Katrin Lange vorgelegten Entwurfs des Nachtragshaushalts 2024 nach.
Nach der Kabinettsitzung betonte Finanzministerin Lange: „Es handelt sich um einen schlanken Nachtrag. Er folgt dem Landtagsbeschluss und zielt darauf ab, denkbare verfassungsrechtliche Zweifel infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 an der Inanspruchnahme von notlagenbedingten Nettokreditaufnahmen auszuräumen. Unser Ziel ist, dass wir auch weiterhin in der Lage sind, das vereinbarte Brandenburg-Paket umzusetzen. Damit können wir auf notwendige und unabweisbare Bedarfe, die aus den Folgen der anhaltenden außergewöhnlichen Notsituation resultieren, schnell, angemessen und mit der nötigen und wünschenswerten Rechtssicherheit reagieren zu können.“
Das „Brandenburg-Paket“ ist das Entlastungspaket auf Landesebene. Es beinhaltet zahlreiche Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der Energiepreiskrise im Land Brandenburg. Die wesentliche Anpassung innerhalb des Haushaltsgesetzes ergibt sich aus der Streichung der Übertragungsmöglichkeit von im Haushaltsjahr 2023 nicht ausgeschöpften Teilen der Kreditermächtigung in das Jahr 2024. Daher ist im laufenden Haushaltsjahr eine Erweiterung des Ermächtigungsrahmens zur Aufnahme von notlagenbedingten Krediten um 260,0 Millionen auf insgesamt 1,060 Milliarden Euro erforderlich. Dies schafft jedoch keine neuen Ausgabenspielräume für Hilfs- oder Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen des „Brandenburg-Pakets“. Da im Jahr 2023 der Ermächtigungsrahmen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro nur rund zur Hälfte ausgeschöpft wurde und dieser im Jahr 2024 nur sehr moderat erhöht wird, reduziert sich in der Summe der Gesamtumfang des Brandenburg-Pakets von zwei auf rund 1,6 Milliarden Euro.
Bei der Prüfung des Gesetzes zum Doppelhaushalt 2023/2024 sind auch sämtliche Maßnahmen des „Brandenburg-Pakets“ überprüft worden. Im Ergebnis wird die Finanzierung des Deutschlandtickets in den Jahren 2023 und 2024 jetzt nicht mehr aus dem Entlastungspaket, sondern durch reguläre Haushaltsmittel erfolgen, da aufgrund der Abrechnungsmodalitäten dafür wesentliche Ausgaben erst nach 2024, also außerhalb des Zeitraums der außergewöhnlichen Notsituation, anfallen werden.
Weiterhin wurde ein Sachverhalt neu in den Entwurf des Nachtragshaushalts 2024 aufgenommen. Es handelt sich dabei um Grundlagen zur Einführung einer guthabenbasierten Bezahlkarte für Leistungsempfänger auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes. Auf deren Einführung hatten sich der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. November 2023 verständigt. Die Ausgaben in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro sind für die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Auswahl eines Dienstleisters, der die Einführung umsetzt, sowie für die Ausgabe und das Aufladen der guthabenbasierten Bezahlkarten vorgesehen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Landes. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist somit nur im Rahmen des Nachtragshaushalts möglich.
Insgesamt steigt das Haushaltsvolumen 2024 damit von 16.359,2 Millionen Euro um 370,7 Millionen Euro auf nunmehr 16.729,9 Millionen Euro. Finanziert wird der Nachtragshaushalt mit der Möglichkeit, insgesamt bis zu 260,0 Millionen Euro mehr Schulden aufzunehmen sowie durch eine höhere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage und durch die zusätzliche Veranschlagung von Bundesmitteln für die Finanzierung des Deutschlandtickets.
Der Entwurf des Nachtragshaushalts wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Die erste Lesung ist noch im Januar vorgesehen. Mit der abschließenden Beratung im Parlament wird im Februar 2024 gerechnet.