Landeshaushalt

Das Finanzministerium erstellt in enger Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien den Haushaltsplanentwurf, der anschließend von der Landesregierung verabschiedet wird. Danach wird der Haushaltsplan im Landtag beraten und beschlossen. Dieser bestimmt, wie viel Geld die Landesregierung für welche Aufgabenbereiche ausgeben darf.

Das Finanzministerium erstellt in enger Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien den Haushaltsplanentwurf, der anschließend von der Landesregierung verabschiedet wird. Danach wird der Haushaltsplan im Landtag beraten und beschlossen. Dieser bestimmt, wie viel Geld die Landesregierung für welche Aufgabenbereiche ausgeben darf.

Aktuelles

Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand wird vereinfacht und entbürokratisiert

Um die mittelständische Wirtschaft und vor allem das Handwerk zu stärken, hat das Land Brandenburg seit dem 17. Juni 2025 seine Vergabe von Aufträgen deutlich vereinfacht und entbürokratisiert. Dazu sind mehrere Wertgrenzen für Aufträge des Landes Brandenburg angehoben worden. Die vom Finanzministerium mit allen Ressorts abgestimmten Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung sehen unter anderem vor:

  • Für die freihändige Vergabe von Bauleistungen wurde die Wertgrenze von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro angehoben.
  • Die Wertgrenzen für die Beauftragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) wurden von 1.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
  • Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen wurden die Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sowie eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich zugelassen, solange der geschätzte Auftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert nach § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (für klassische Auftragsvergabe aktuell 221.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen) nicht erreicht. Dies bewirkt eine Dynamisierung des Bezuges zu den jeweils gültigen EU-Schwellenwerten.
  • Darüber hinaus wurde die Wertgrenze für Veröffentlichungen auf dem Vergabemarktplatz von 10.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben, um einen Gleichklang mit den angehobenen Wertgrenzen für Direktaufträge herzustellen.

Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand wird vereinfacht und entbürokratisiert

Um die mittelständische Wirtschaft und vor allem das Handwerk zu stärken, hat das Land Brandenburg seit dem 17. Juni 2025 seine Vergabe von Aufträgen deutlich vereinfacht und entbürokratisiert. Dazu sind mehrere Wertgrenzen für Aufträge des Landes Brandenburg angehoben worden. Die vom Finanzministerium mit allen Ressorts abgestimmten Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung sehen unter anderem vor:

  • Für die freihändige Vergabe von Bauleistungen wurde die Wertgrenze von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro angehoben.
  • Die Wertgrenzen für die Beauftragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) wurden von 1.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
  • Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen wurden die Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sowie eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich zugelassen, solange der geschätzte Auftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert nach § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (für klassische Auftragsvergabe aktuell 221.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen) nicht erreicht. Dies bewirkt eine Dynamisierung des Bezuges zu den jeweils gültigen EU-Schwellenwerten.
  • Darüber hinaus wurde die Wertgrenze für Veröffentlichungen auf dem Vergabemarktplatz von 10.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben, um einen Gleichklang mit den angehobenen Wertgrenzen für Direktaufträge herzustellen.

Downloads

Der Erlass ist im Amtsblatt Nummer 28 vom 9. Juli 2025 veröffentlicht.

Der Erlass ist im Amtsblatt Nummer 28 vom 9. Juli 2025 veröffentlicht.

Vergaben von Kommunen im Land Brandenburg

Für die Verwaltungsvorschriften zu Vergaben von Kommunen im Land Brandenburg ist das Ministerium des Innern und für Kommunales zuständig. Diese Verwaltungsvorschriften finden Sie hier.

Für die Verwaltungsvorschriften zu Vergaben von Kommunen im Land Brandenburg ist das Ministerium des Innern und für Kommunales zuständig. Diese Verwaltungsvorschriften finden Sie hier.