Kein Einstellungsstopp für Lehrkräfte, Polizisten und andere Fachkräfte trotz vorläufiger Haushaltsführung
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Ab dem 1. Januar 2025 befindet sich das Land Brandenburg in der vorläufigen Haushaltsführung, da für das Jahr 2025 noch kein vom Landtag beschlossener Landeshaushalt vorliegt. Dies bedeutet, dass die Möglichkeiten Geld auszugeben, finanzielle Verpflichtungen einzugehen und Nachbesetzung von Stellen und Planstellen für Landespersonal vorzunehmen, grundsätzlich eingeschränkt sind.