Haushalt und Finanzpolitik
Landeshaushalt
Der Landeshaushalt umfasst sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Landes, Verpflichtungsermächtigungen für spätere Jahre sowie sämtliche Personalstellen der Landesverwaltung. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das nächste und ggf. das übernächste Jahr wird auf der Grundlage politischer Zielsetzungen sowie rechtlicher und tatsächlicher Erfordernisse vom Ministerium der Finanzen und für Europa im Zusammenwirken mit allen Fachressorts aufgestellt und von der Landesregierung gemeinsam mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes beschlossen. Nach ausführlichen Beratungen verabschiedet der Landtag – meistens mit Änderungen – das Haushaltsgesetz und den Haushaltsplan.
Die Bewirtschaftung der Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsvollzug erfolgt durch die Ministerien und die ihnen nachgeordnete Verwaltung. Durch Mehr- oder Mindereinnahmen – beispielsweise im Steuerbereich – sowie durch veränderte Ausgabeerfordernisse kann es dabei durchaus zu Abweichungen von den Haushaltsplanungen kommen.
Über die Ergebnisse des Haushaltsvollzuges legt die Landesregierung nach Abschluss des Haushaltsjahres Rechenschaft in Form der Haushaltsrechnung ab. Deren Prüfung durch den Landesrechnungshof bildet die Grundlage für die Entscheidung des Landtages über die Entlastung der Landesregierung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im zurückliegenden Haushaltsjahr.
Mit dem Landeshaushalt erfolgt somit die Zuordnung von finanziellen und personellen Ressourcen zu einzelnen Politikbereichen. Er ist daher ein zentrales Steuerungsinstrument und Ausdruck politischer Zielsetzungen. Der Entscheidungsspielraum von Landtag und Landesregierung wird dabei durch EU-, bundes- und landesgesetzliche sowie vertragliche Vorfestlegungen eingeschränkt, weshalb grundlegende Änderungen der Haushaltsstruktur nur allmählich erfolgen können.
Der Landeshaushalt umfasst sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Landes, Verpflichtungsermächtigungen für spätere Jahre sowie sämtliche Personalstellen der Landesverwaltung. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das nächste und ggf. das übernächste Jahr wird auf der Grundlage politischer Zielsetzungen sowie rechtlicher und tatsächlicher Erfordernisse vom Ministerium der Finanzen und für Europa im Zusammenwirken mit allen Fachressorts aufgestellt und von der Landesregierung gemeinsam mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes beschlossen. Nach ausführlichen Beratungen verabschiedet der Landtag – meistens mit Änderungen – das Haushaltsgesetz und den Haushaltsplan.
Die Bewirtschaftung der Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsvollzug erfolgt durch die Ministerien und die ihnen nachgeordnete Verwaltung. Durch Mehr- oder Mindereinnahmen – beispielsweise im Steuerbereich – sowie durch veränderte Ausgabeerfordernisse kann es dabei durchaus zu Abweichungen von den Haushaltsplanungen kommen.
Über die Ergebnisse des Haushaltsvollzuges legt die Landesregierung nach Abschluss des Haushaltsjahres Rechenschaft in Form der Haushaltsrechnung ab. Deren Prüfung durch den Landesrechnungshof bildet die Grundlage für die Entscheidung des Landtages über die Entlastung der Landesregierung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im zurückliegenden Haushaltsjahr.
Mit dem Landeshaushalt erfolgt somit die Zuordnung von finanziellen und personellen Ressourcen zu einzelnen Politikbereichen. Er ist daher ein zentrales Steuerungsinstrument und Ausdruck politischer Zielsetzungen. Der Entscheidungsspielraum von Landtag und Landesregierung wird dabei durch EU-, bundes- und landesgesetzliche sowie vertragliche Vorfestlegungen eingeschränkt, weshalb grundlegende Änderungen der Haushaltsstruktur nur allmählich erfolgen können.
Haushalts- und Finanzpolitik
Das Land Brandenburg partizipierte bis zu Beginn der Corona-Krise an der fortlaufenden positiven konjunkturellen Entwicklung in Form von steigenden Steuereinnahmen. Dadurch konnte der Landeshaushalt in den Jahren 2011 bis 2018 stets mit Überschüssen abgeschlossen werden, die entweder der allgemeinen Rücklage als Schwankungsreserve des Landes zugeführt oder zur Schuldentilgung verwendet wurden.
Insgesamt hat das Land somit in den Jahren 2013 bis 2018 mehr als 850 Millionen Euro Schulden getilgt. Der Schuldenstand des Landes sank damit von 18,66 Milliarden Euro im Jahr 2012 auf 17,81 Milliarden Euro 2018.
Mit dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2018 vom 20. März 2018 wurde das Ziel verfolgt, den Anteil der Investitionsausgaben auf einem möglichst hohen Niveau zu halten. Investitionen in die Zukunft des Landes sollen das Land nachhaltig stärken und so auch langfristig die Tragfähigkeit des Brandenburgischen Landeshaushalts gewährleisten. Aus dem mit dem Nachtragshaushalt geschaffenen „Infrastrukturfonds Zukunft Brandenburg“ sind in den Jahren 2018 bis 2020 insgesamt 152,5 Millionen Euro für Investitionen abgeflossen.
Der Doppelhaushalt 2019/2020 setzte die finanzpolitischen Akzente des Nachtragshaushalts 2018 fort und setzte zusätzliche Schwerpunkte. Nach der Landtagswahl 2019 und damit zu Beginn der 7. Legislaturperiode verständigte sich die Regierung zum Ende des Jahres 2019 auf einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2019, welcher – auf die Investitionstätigkeit im Land ausgerichtet - im Wesentlichen die Zuführung von einer Milliarde Euro an das Sondervermögen „Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg“ vorsah. Zweck des Sondervermögens ist die Finanzierung investiver Ausgaben des Landeshaushalts für Projekte in den Bereichen Regionalentwicklung, Klimaschutz, moderne Infrastruktur, Digitalisierung und Innovationen. Das Sondervermögen soll ergänzende Haushaltsmittel ausschließlich für landespolitisch strategisch bedeutende Projekte bereitstellen. Diese neu gesteckten (finanz-)politischen Vorhaben sind im Jahr 2020 angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie und ihrer Folgen für den Landeshaushalt zwar nicht in den Hintergrund gerückt, jedoch galt es nun, angemessen auf diese Krise zu reagieren. Die Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzpolitik des Jahres 2020 stand nahezu ganz im Zeichen der Corona-Krisenpolitik.
Der am 01. April 2020 beschlossene Nachtragshaushalt 2020 beinhaltete im Schwerpunkt einen Rettungsschirm in Höhe von 2 Milliarden Euro, aus dem die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abgefedert werden konnten. Die Mittel wurden für die Bereiche zur Verfügung gestellt, die am stärksten von der Pandemie und seinen Auswirkungen betroffen waren. Dazu gehören neben der Stärkung des Gesundheitswesens u. a. durch die Beschaffung von Schutzausrüstungen, Soforthilfen für Betriebe und Selbständige, Unterstützungsleistungen für Jugend- und Sozialeinrichtungen und nicht zu vergessen der Kommunale Rettungsschirm.
Daneben wurde mit dem Nachtragshaushalt 2020, von der öffentlichen Berichterstattung nahezu unerwähnt, auch eine Verstärkung der Ausgaben für die Verbesserung des Betreuungsschlüssels in der Kinderbetreuung, die Ausfinanzierung des Gute-Kita-Gesetzes, für den „DigitalPakt Schule“, die Hochschullandschaft, für die Krankenhausfinanzierung oder auch Maßnahmen zum Klimaschutz auf den Weg gebracht.
Der Nachtragshaushalt 2020 sah für die Finanzierung des Rettungsschirms eine Kreditaufnahme in Höhe von maximal 2 Milliarden Euro vor.
Anders als beim Nachtragshaushalt 2020 bestand bei der Aufstellung des Haushalts 2021 ein umfassenderes Bild über Umfang und Auswirkungen der anhaltenden Corona-Krise. Es zeigte sich bereits, dass die Corona-Pandemie mit dem Jahresende 2020 nicht überwunden sein wird. Aus diesem Grunde wurde mit der Gründung eines Sondervermögens „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ eine finanzielle Vorsorge für Corona-bedingte Ausgaben noch bis ins Jahr 2022 getroffen.
Bereits zu Beginn des zweiten Quartals 2021 zeigte sich, dass die Folgen der andauernden pandemischen Lage die ursprünglich im Haushaltsplan veranschlagten Ausgabeermächtigungen für Corona-bedingte Zwecke übersteigen würden. Die Aufstockung der pauschalen finanziellen Risikovorsorge von rd. 235,2 Millionen Euro auf 750,0 Millionen Euro zur Pandemiebekämpfung und Pandemiefolgeneindämmung ist der Inhalt des Nachtragshaushalts 2021.
Mit dem Jahresabschluss 2021 wurden dem Sondervermögen „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ insgesamt 1.327,0 Millionen Euro zugeführt. Die Finanzierung erfolgte aus notlagenbedingten Kreditaufnahmen. Aus Mitteln des Sondervermögens erfolgte die Deckung der Corona-bedingten Ausgaben des Landes für das Jahr 2022.
Im Landeshaushalt fielen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 336,0 Millionen Euro an Corona-bedingten Ausgaben an. Die nicht in Anspruch genommen Mittel des Sondervermögens (rd. 990,0 Millionen Euro) wurden im Zuge des Jahresabschlusses 2022 zur Tilgung aufgenommener Kredite verwendet.
Insgesamt betrugen des Corona-bedingten Ausgaben des Landeshaushalts Brandenburg in den Jahren 2020 bis 2022 rund 1.593,3 Millionen Euro.
Mit dem Jahresabschluss 2020 wurden konjunkturbedingte Kredite gem. § 18a LHO in Höhe von 964,8 Millionen Euro aufgenommen, von denen 2021 bereits 590,4 Millionen Euro getilgt wurden. Auch im Haushaltsjahr 2022 stellte sich der Haushaltsvollzug deutlich positiver dar als zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushalts 2022 antizipiert wurde. Folglich wurden die verbleibenden konjunkturbedingten Kredite in Höhe von 374,4 Millionen Euro zum Jahresabschluss 2022 getilgt.
Im Jahr 2022 verfügte der Landhaushalt über Einnahmen in Höhe von rund 17,3 Milliarden Euro. Dem standen 16,9 Milliarden Euro an Ausgaben gegenüber, sodass der Jahresabschluss 2022 erstmals seit 2018 wieder einen Überschuss auswies. Der Überschuss betrug 343,3 Millionen Euro, welcher vollständig der Allgemeinen Rücklage zufloss.
Ursächlich für den erzielten Überschuss waren die hohen Einnahmen aus Steuern, steuerähnlichen Abgaben und Bundesergänzungszuweisungen. Gegenüber dem Vorjahr stiegen diese um rd. 1,2 Milliarden Euro an. Allein bei den reinen Steuereinnahmen wurden 859,7 Millionen Euro mehr eingenommen als veranschlagt. Dadurch erreichte die Steuerdeckungsquote im Jahr 2022 den bisherigen Höchstwert von 71,7 %. Auch die getätigten Investitionsausgaben erreichen 2022 mit rd. 1,8 Milliarden Euro (1.774,3 Millionen Euro) den höchsten Wert seit 2006.
Erstmalig erfolgte die planmäßige Tilgung von im Haushaltsjahr 2020 aufgenommenen notlagenbedingten Krediten. Insgesamt wurden für diesen Zweck gemäß den geltenden Regeln der Landesverfassung 20,3 Millionen Euro getilgt.
Im Haushaltsjahr 2022 reduzierte sich durch die umfangreichen Tilgungen von konjunktur- und notlagenbedingten Kreditaufnahmen die haushalterische Verschuldung des Landes um rd.1,2 Milliarden Euro.
Der Landtag des Landes Brandenburg hat am 16. Dezember 2022 gemäß Artikel 103 Absatz 2 Satz 2 Landesverfassung in Verbindung mit § 18b Landeshaushaltsordnung festgestellt, dass eine außergewöhnliche Notsituation im Land Brandenburg für die Jahre 2023 und 2024 besteht, die eine Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der damit eingetretenen Energieknappheit ist.
Zur Bewältigung der außergewöhnlichen Notsituation verabschiedete der Landtag im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2023/2024 das sogenannte Brandenburg-Paket über 2 Milliarden Euro, dessen Ziel es ist, als Landeskomponente neben den Entlastungen des Bundes den aktuellen Krisen eine nachhaltige Entlastungswirkung über einen längeren Zeitraum hinweg entgegenzusetzen.
Den Krisenerscheinungen wird kraftvoll und robust entgegengesteuert, auch um den Preis einer höheren Gesamtverschuldung des Landes. Die Schuldenbremse wird nicht ausgesetzt, sondern es wurde durch die Erklärung einer außergewöhnlichen Notsituation auf eine Ausnahmeregelung zurückgegriffen, die die Schuldenbremse ausdrücklich zulässt.
Das Volumen des Brandenburg-Pakets ändert die Eckdaten des Doppelhaushalts 2023/2024 wesentlich. So steigt das Gesamtvolumen auf 16,7 Milliarden Euro im Jahr 2023 und 16,4 Milliarden im Jahr 2024. Das ist zwar weniger als im Haushaltsplan 2021 – damals waren 17,2 Milliarden Euro veranschlagt, aber mehr als in anderen bisherigen Haushaltsjahren.
Der Doppelhaushalt 2023/2024 bietet eine vernünftige haushaltswirtschaftliche, zweckmäßige und solide Basis für die Jahre 2023 und 2024. Es werden sowohl die Vorhaben dieser Koalition Schritt für Schritt weiter vorangetrieben als auch den schwierigen Rahmenbedingungen Rechnung getragen.
Das Land Brandenburg partizipierte bis zu Beginn der Corona-Krise an der fortlaufenden positiven konjunkturellen Entwicklung in Form von steigenden Steuereinnahmen. Dadurch konnte der Landeshaushalt in den Jahren 2011 bis 2018 stets mit Überschüssen abgeschlossen werden, die entweder der allgemeinen Rücklage als Schwankungsreserve des Landes zugeführt oder zur Schuldentilgung verwendet wurden.
Insgesamt hat das Land somit in den Jahren 2013 bis 2018 mehr als 850 Millionen Euro Schulden getilgt. Der Schuldenstand des Landes sank damit von 18,66 Milliarden Euro im Jahr 2012 auf 17,81 Milliarden Euro 2018.
Mit dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2018 vom 20. März 2018 wurde das Ziel verfolgt, den Anteil der Investitionsausgaben auf einem möglichst hohen Niveau zu halten. Investitionen in die Zukunft des Landes sollen das Land nachhaltig stärken und so auch langfristig die Tragfähigkeit des Brandenburgischen Landeshaushalts gewährleisten. Aus dem mit dem Nachtragshaushalt geschaffenen „Infrastrukturfonds Zukunft Brandenburg“ sind in den Jahren 2018 bis 2020 insgesamt 152,5 Millionen Euro für Investitionen abgeflossen.
Der Doppelhaushalt 2019/2020 setzte die finanzpolitischen Akzente des Nachtragshaushalts 2018 fort und setzte zusätzliche Schwerpunkte. Nach der Landtagswahl 2019 und damit zu Beginn der 7. Legislaturperiode verständigte sich die Regierung zum Ende des Jahres 2019 auf einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2019, welcher – auf die Investitionstätigkeit im Land ausgerichtet - im Wesentlichen die Zuführung von einer Milliarde Euro an das Sondervermögen „Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg“ vorsah. Zweck des Sondervermögens ist die Finanzierung investiver Ausgaben des Landeshaushalts für Projekte in den Bereichen Regionalentwicklung, Klimaschutz, moderne Infrastruktur, Digitalisierung und Innovationen. Das Sondervermögen soll ergänzende Haushaltsmittel ausschließlich für landespolitisch strategisch bedeutende Projekte bereitstellen. Diese neu gesteckten (finanz-)politischen Vorhaben sind im Jahr 2020 angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie und ihrer Folgen für den Landeshaushalt zwar nicht in den Hintergrund gerückt, jedoch galt es nun, angemessen auf diese Krise zu reagieren. Die Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzpolitik des Jahres 2020 stand nahezu ganz im Zeichen der Corona-Krisenpolitik.
Der am 01. April 2020 beschlossene Nachtragshaushalt 2020 beinhaltete im Schwerpunkt einen Rettungsschirm in Höhe von 2 Milliarden Euro, aus dem die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abgefedert werden konnten. Die Mittel wurden für die Bereiche zur Verfügung gestellt, die am stärksten von der Pandemie und seinen Auswirkungen betroffen waren. Dazu gehören neben der Stärkung des Gesundheitswesens u. a. durch die Beschaffung von Schutzausrüstungen, Soforthilfen für Betriebe und Selbständige, Unterstützungsleistungen für Jugend- und Sozialeinrichtungen und nicht zu vergessen der Kommunale Rettungsschirm.
Daneben wurde mit dem Nachtragshaushalt 2020, von der öffentlichen Berichterstattung nahezu unerwähnt, auch eine Verstärkung der Ausgaben für die Verbesserung des Betreuungsschlüssels in der Kinderbetreuung, die Ausfinanzierung des Gute-Kita-Gesetzes, für den „DigitalPakt Schule“, die Hochschullandschaft, für die Krankenhausfinanzierung oder auch Maßnahmen zum Klimaschutz auf den Weg gebracht.
Der Nachtragshaushalt 2020 sah für die Finanzierung des Rettungsschirms eine Kreditaufnahme in Höhe von maximal 2 Milliarden Euro vor.
Anders als beim Nachtragshaushalt 2020 bestand bei der Aufstellung des Haushalts 2021 ein umfassenderes Bild über Umfang und Auswirkungen der anhaltenden Corona-Krise. Es zeigte sich bereits, dass die Corona-Pandemie mit dem Jahresende 2020 nicht überwunden sein wird. Aus diesem Grunde wurde mit der Gründung eines Sondervermögens „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ eine finanzielle Vorsorge für Corona-bedingte Ausgaben noch bis ins Jahr 2022 getroffen.
Bereits zu Beginn des zweiten Quartals 2021 zeigte sich, dass die Folgen der andauernden pandemischen Lage die ursprünglich im Haushaltsplan veranschlagten Ausgabeermächtigungen für Corona-bedingte Zwecke übersteigen würden. Die Aufstockung der pauschalen finanziellen Risikovorsorge von rd. 235,2 Millionen Euro auf 750,0 Millionen Euro zur Pandemiebekämpfung und Pandemiefolgeneindämmung ist der Inhalt des Nachtragshaushalts 2021.
Mit dem Jahresabschluss 2021 wurden dem Sondervermögen „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ insgesamt 1.327,0 Millionen Euro zugeführt. Die Finanzierung erfolgte aus notlagenbedingten Kreditaufnahmen. Aus Mitteln des Sondervermögens erfolgte die Deckung der Corona-bedingten Ausgaben des Landes für das Jahr 2022.
Im Landeshaushalt fielen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 336,0 Millionen Euro an Corona-bedingten Ausgaben an. Die nicht in Anspruch genommen Mittel des Sondervermögens (rd. 990,0 Millionen Euro) wurden im Zuge des Jahresabschlusses 2022 zur Tilgung aufgenommener Kredite verwendet.
Insgesamt betrugen des Corona-bedingten Ausgaben des Landeshaushalts Brandenburg in den Jahren 2020 bis 2022 rund 1.593,3 Millionen Euro.
Mit dem Jahresabschluss 2020 wurden konjunkturbedingte Kredite gem. § 18a LHO in Höhe von 964,8 Millionen Euro aufgenommen, von denen 2021 bereits 590,4 Millionen Euro getilgt wurden. Auch im Haushaltsjahr 2022 stellte sich der Haushaltsvollzug deutlich positiver dar als zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushalts 2022 antizipiert wurde. Folglich wurden die verbleibenden konjunkturbedingten Kredite in Höhe von 374,4 Millionen Euro zum Jahresabschluss 2022 getilgt.
Im Jahr 2022 verfügte der Landhaushalt über Einnahmen in Höhe von rund 17,3 Milliarden Euro. Dem standen 16,9 Milliarden Euro an Ausgaben gegenüber, sodass der Jahresabschluss 2022 erstmals seit 2018 wieder einen Überschuss auswies. Der Überschuss betrug 343,3 Millionen Euro, welcher vollständig der Allgemeinen Rücklage zufloss.
Ursächlich für den erzielten Überschuss waren die hohen Einnahmen aus Steuern, steuerähnlichen Abgaben und Bundesergänzungszuweisungen. Gegenüber dem Vorjahr stiegen diese um rd. 1,2 Milliarden Euro an. Allein bei den reinen Steuereinnahmen wurden 859,7 Millionen Euro mehr eingenommen als veranschlagt. Dadurch erreichte die Steuerdeckungsquote im Jahr 2022 den bisherigen Höchstwert von 71,7 %. Auch die getätigten Investitionsausgaben erreichen 2022 mit rd. 1,8 Milliarden Euro (1.774,3 Millionen Euro) den höchsten Wert seit 2006.
Erstmalig erfolgte die planmäßige Tilgung von im Haushaltsjahr 2020 aufgenommenen notlagenbedingten Krediten. Insgesamt wurden für diesen Zweck gemäß den geltenden Regeln der Landesverfassung 20,3 Millionen Euro getilgt.
Im Haushaltsjahr 2022 reduzierte sich durch die umfangreichen Tilgungen von konjunktur- und notlagenbedingten Kreditaufnahmen die haushalterische Verschuldung des Landes um rd.1,2 Milliarden Euro.
Der Landtag des Landes Brandenburg hat am 16. Dezember 2022 gemäß Artikel 103 Absatz 2 Satz 2 Landesverfassung in Verbindung mit § 18b Landeshaushaltsordnung festgestellt, dass eine außergewöhnliche Notsituation im Land Brandenburg für die Jahre 2023 und 2024 besteht, die eine Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der damit eingetretenen Energieknappheit ist.
Zur Bewältigung der außergewöhnlichen Notsituation verabschiedete der Landtag im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2023/2024 das sogenannte Brandenburg-Paket über 2 Milliarden Euro, dessen Ziel es ist, als Landeskomponente neben den Entlastungen des Bundes den aktuellen Krisen eine nachhaltige Entlastungswirkung über einen längeren Zeitraum hinweg entgegenzusetzen.
Den Krisenerscheinungen wird kraftvoll und robust entgegengesteuert, auch um den Preis einer höheren Gesamtverschuldung des Landes. Die Schuldenbremse wird nicht ausgesetzt, sondern es wurde durch die Erklärung einer außergewöhnlichen Notsituation auf eine Ausnahmeregelung zurückgegriffen, die die Schuldenbremse ausdrücklich zulässt.
Das Volumen des Brandenburg-Pakets ändert die Eckdaten des Doppelhaushalts 2023/2024 wesentlich. So steigt das Gesamtvolumen auf 16,7 Milliarden Euro im Jahr 2023 und 16,4 Milliarden im Jahr 2024. Das ist zwar weniger als im Haushaltsplan 2021 – damals waren 17,2 Milliarden Euro veranschlagt, aber mehr als in anderen bisherigen Haushaltsjahren.
Der Doppelhaushalt 2023/2024 bietet eine vernünftige haushaltswirtschaftliche, zweckmäßige und solide Basis für die Jahre 2023 und 2024. Es werden sowohl die Vorhaben dieser Koalition Schritt für Schritt weiter vorangetrieben als auch den schwierigen Rahmenbedingungen Rechnung getragen.
Anlagen
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