Gemeindeanteil an Steuern
Die Gemeinden sind unmittelbar mit 15 Prozent an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer und mit 12 Prozent am Aufkommen der Kapitalertragsteuer (zusammen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) beteiligt. Darüber hinaus partizipieren die Gemeinden unmittelbar an der Umsatzsteuer nach einem besonderen Verteilschlüssel (Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer).
Die Gemeinden sind unmittelbar mit 15 Prozent an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer und mit 12 Prozent am Aufkommen der Kapitalertragsteuer (zusammen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) beteiligt. Darüber hinaus partizipieren die Gemeinden unmittelbar an der Umsatzsteuer nach einem besonderen Verteilschlüssel (Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer).