Politische Beziehungen
Der Beauftragte der Landesregierung für die brandenburgisch-polnischen Beziehungen hat die Aufgabe, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung zu unterstützen und dort auch das Wissen über das Nachbarland zu verbessern. Er ist Ansprechpartner für die verschiedenen Akteure der brandenburgisch-polnischen Zusammenarbeit.
Diese Aufgabe hat Europa-Staatssekretär Jobst-Hinrich Ubbelohde inne. Er ist Mitglied in der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit und leitet dort den Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit gemeinsam mit dem Vize-Woiwoden aus Westpommern. Weiterhin ist er Mitglied im Kuratorium der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung und im Kuratorium der Stiftung Genshagen
Oder-Partnerschaft
Ein Beispiel für die regionale Zusammenarbeit mit Polen in übergeordneten Strukturen ist die Oder-Partnerschaft. Sie ist ein informelles, interregionales Netzwerk, in dem die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen und die westpolnischen Woiwodschaften Westpommern, Lebuser Land, Großpolen und Niederschlesien seit 2006 projektorientiert zusammenarbeiten. Das gemeinsame Motto lautet „Grenzen trennen – die Oder verbindet“.
Der Newsletter zur Oder-Partnerschaft informiert regelmäßig über Neuigkeiten in den Oder-Regionen.
Ein Beispiel für die regionale Zusammenarbeit mit Polen in übergeordneten Strukturen ist die Oder-Partnerschaft. Sie ist ein informelles, interregionales Netzwerk, in dem die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen und die westpolnischen Woiwodschaften Westpommern, Lebuser Land, Großpolen und Niederschlesien seit 2006 projektorientiert zusammenarbeiten. Das gemeinsame Motto lautet „Grenzen trennen – die Oder verbindet“.
Der Newsletter zur Oder-Partnerschaft informiert regelmäßig über Neuigkeiten in den Oder-Regionen.
Deutsch-Polnische Regierungskommission
Die auf den "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit" von 1991 zurückgehende Deutsch-Polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit verfolgt das Ziel, lokale und regionale Interessen und Kompetenzen in die transnationalen Kontakte einzubinden. Die Kommission ist als Netzwerk konzipiert und hat keine Übertragung von Hoheitsrechten zum Inhalt. Die Kommission verfügt über keine eigenen Finanzmittel. Sie tagt einmal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Polen. Die Kommission stützt sich im Wesentlichen auf die Arbeit ihrer vier Ausschüsse:
Der Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit wird gemeinsam im Ko-Vorsitz durch das Land Brandenburg und das Woiwodschaftsamt Westpommern geleitet. Der Ausschuss besitzt eine Arbeitsgruppe Verkehr und eine Arbeitsgruppe Katastrophenschutz.
Der Ausschuss für interregionale Zusammenarbeit wird gemeinsam vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Marschall der Woiwodschaft Lubuskie (Lebuser Land) geleitet. Er tagt gewöhnlich in unmittelbarer zeitlicher Nähe mit dem Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit.
Dem Ausschuss für Raumordnungsfragen sitzt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gemeinsam mit dem polnischen Ministerium für Investitionen und Entwicklung vor. Der Ausschuss hat im Dezember 2016 das "Gemeinsame Zukunftskonzept für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum" beschlossen.
Der Ausschuss für Bildungszusammenarbeit wird gemeinsam durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommerns und das polnische Ministerium für Nationale Bildung geleitet. Der Bildungsausschuss umfasst drei Arbeitsgruppen: Die AG Allgemeine schulische Bildung – einschließlich frühkindlicher Aspekte, die AG Berufliche Bildung sowie die AG Hochschulbildung.
Die auf den "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit" von 1991 zurückgehende Deutsch-Polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit verfolgt das Ziel, lokale und regionale Interessen und Kompetenzen in die transnationalen Kontakte einzubinden. Die Kommission ist als Netzwerk konzipiert und hat keine Übertragung von Hoheitsrechten zum Inhalt. Die Kommission verfügt über keine eigenen Finanzmittel. Sie tagt einmal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Polen. Die Kommission stützt sich im Wesentlichen auf die Arbeit ihrer vier Ausschüsse:
Der Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit wird gemeinsam im Ko-Vorsitz durch das Land Brandenburg und das Woiwodschaftsamt Westpommern geleitet. Der Ausschuss besitzt eine Arbeitsgruppe Verkehr und eine Arbeitsgruppe Katastrophenschutz.
Der Ausschuss für interregionale Zusammenarbeit wird gemeinsam vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Marschall der Woiwodschaft Lubuskie (Lebuser Land) geleitet. Er tagt gewöhnlich in unmittelbarer zeitlicher Nähe mit dem Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit.
Dem Ausschuss für Raumordnungsfragen sitzt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gemeinsam mit dem polnischen Ministerium für Investitionen und Entwicklung vor. Der Ausschuss hat im Dezember 2016 das "Gemeinsame Zukunftskonzept für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum" beschlossen.
Der Ausschuss für Bildungszusammenarbeit wird gemeinsam durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommerns und das polnische Ministerium für Nationale Bildung geleitet. Der Bildungsausschuss umfasst drei Arbeitsgruppen: Die AG Allgemeine schulische Bildung – einschließlich frühkindlicher Aspekte, die AG Berufliche Bildung sowie die AG Hochschulbildung.