Länderprofil Polen
Das polnische Staatsgebiet gliedert sich in 16 Woiwodschaften (województwa), gut 300 Land- und 65 Stadtkreise (powiaty) sowie knapp 2.500 Gemeinden (gminy). Der Marschall oder die Marschallin sind Vorsitzende des Woiwodschaftsvorstands. Sie leiten die territoriale Selbstverwaltung (Marschallamt) und werden vom Woiwodschaftstag (sejmik województwa) gewählt. Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind Vizemarschälle. Die Marschälle sind z. B. zuständig für die Fragen der regionalen Entwicklung, die öffentliche Bildung und den Personenverkehr.
Die Woiwoden (poln. wojewoda) vertreten die polnische Zentralverwaltung in der Region. Sie werden vom polnischen Premierminister ernannt und üben die Funktion des Aufsichtsorgans über die Einheiten der territorialen Selbstverwaltung aus. Sie sind außerdem z. B. für die Polizei, den Katastrophenschutz und die Rettungsdienste zuständig. Da Polen ein Zentralstaat ist, weisen die Woiwodschaften im Gegensatz zu den deutschen Bundesländern jedoch keine Staatsqualität auf.
Das Land Brandenburg arbeitet mit fünf polnischen Woiwodschaften besonders eng partnerschaftlich zusammen:
Woiwodschaft Lubuskie (Lebuser Land)
Die Woiwodschaft Lubuskie (Lebuser Land) grenzt von Küstrin im Norden bis zur sächsischen Landesgrenze an Brandenburg. Am 12. Januar 2000 wurde die Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen dem Land Brandenburg und der Woiwodschaft unterzeichnet. Gemeinsame Themen sind Verkehr und Infrastruktur, Gesundheitsschutz und Rettungsdienst, Wirtschaft (inkl. Tourismus), Umwelt, Landwirtschaft, Gerichtsbarkeit, Bildung und Kultur sowie Raumordnung. Zudem erfolgt eine enge Zusammenarbeit im Bereich INTERREG.
Woiwodschaft Zachodniopomorskie (Westpommern)
Die Woiwodschaft Zachodniopomorskie (Westpommern) grenzt von Küstrin im Süden bis zur Landesgrenze mit Mecklenburg-Vorpommern an Brandenburg. Am 7. Dezember 2001 wurde die Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen dem Land Brandenburg und der Woiwodschaft unterzeichnet. Schwerpunkte der Zusammenarbeit liegen auf der Entwicklung der Metropolregion Stettin, im Bereich Raumordnung, auf der Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen Berlin und Brandenburg nach Szczecin sowie im Bereich INTERREG.
Woiwodschaft Wielkopolskie (Großpolen)
Die Woiwodschaft Wielkopolskie (Großpolen) hat keine gemeinsame Grenze mit Brandenburg. Am 25. April 2003 wurde die Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen dem Land Brandenburg und der Woiwodschaft unterzeichnet. Schwerpunkte der Zusammenarbeit liegen auf den Bereichen Bildung, Ausbildung und Kultur, Umwelt, Landwirtschaft sowie Zivilgesellschaft. Der Kontaktvermittlung und -pflege im Bereich Kultur, Zivilgesellschaft und Verwaltung zwischen Brandenburg und Großpolen, aber auch den weiteren Partnerwoiwodschaften, widmet sich seit Sommer 2016 der Verein Schloß Trebnitz e.V. als Partnerschaftsbeauftragter für das Land Brandenburg. Er ist als Partnerschaftsbeauftragter mit einem Büro in Posen/Poznań vertreten.
Woiwodschaft Dolnośląskie (Niederschlesien)
Die Woiwodschaft Dolnośląskie (Niederschlesien) besitzt ebenfalls keine gemeinsame Grenze mit Brandenburg. Die Gemeinsame Absichtserklärung über die Zusammenarbeit zwischen dem Land Brandenburg und der Woiwodschaft wurde am 24. Oktober 2016 unterzeichnet. Kontakte werden insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Raumordnung und Verkehr gepflegt. Das deutsche Generalkonsulat mit Sitz in Wrocław (Breslau) ermöglicht regelmäßige gemeinsame thematische Veranstaltungen.
Woiwodschaft Mazowieckie (Masowien)
Die Woiwodschaft Mazowieckie (Masowien) ist die größte Region in Polen und umfasst die polnische Hauptstadt Warschau. Am 2. Oktober 2002 wurde die Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen dem Land Brandenburg und der Woiwodschaft unterzeichnet. Eine Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der Kooperationen der Hauptstadtregionen insbesondere im wirtschaftlichen Bereich.