Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

Verständigung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes vom 9. September 2025

Am 9. September ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes im Land Brandenburg – das Zukunftspaket Brandenburg – erfolgt: Die kommunalen Spitzenverbände haben mit der Landesregierung die Verständigung zur Umsetzung des Sondervermögens unterzeichnet. Das Ministerium der Finanzen und für Europa hat die Verteilung der Mittel vorläufig berechnet. Diese sind hier gemeindescharf als Orientierung für Planungszwecke zu finden.

Die Berechnung umfasst lediglich die rechnerische Umsetzung der in der Verständigung vom 9. September 2025 benannten rund 1,5 Milliarden Euro. Die Landesregierung wird darauf hinwirken, dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit grundsätzlich alle Kommunen über die Mittel aus dem Sondervermögen im Rahmen der Vereinbarung verfügen können. Der Einsatz wird dabei im Rahmen der bundesrechtlich bestimmten Förderbereiche erfolgen. Aufgrund der noch fehlenden rechtlichen Grundlagen, können daher auch zum Auszahlungsverfahren und -zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden. Ebenso stehen die angefügten Berechnungen unter diesem Vorbehalt. Die Berechnung setzt daher nur die vorgenannte Vereinbarung um. Grundlage bildet der gemäß Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. Juli 2025 zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Drucksache 21/1085) für das Land Brandenburg vorgesehene Prozentsatz von 2,99920.

In den Anlagen 1a und 2a sind jeweils die gesamten vorläufigen Mittel pro Gemeinde und Gemeindeverband dargestellt und dienen einem Gesamtüberblick. Die Anlagen 1b und 2b enthalten zur Gewährleistung der Transparenz und der angewandten Berechnungswerte eine ausführliche Darstellung unter explizitem Ausweis der Berechnungsgrundlagen.

Erläuterung:

Danach entfallen auf das Land Brandenburg – vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Bundesgesetzgeber – 2.999.200.000 Euro. Abzüglich der in Ziffer III. der Verständigung vereinbarten gemeinsamen Finanzierung der Gesundheitsversorgung in Höhe von bis zu 460 Millionen. Euro und der Digitalisierung in Höhe von bis zu 40 Millionen Euro verbleiben für Investitionen in die Infrastruktur insgesamt 2.499.200.000 Euro. Dieser Betrag wird entsprechend der Ziffer IV, der Vereinbarung im Verhältnis von 40 Prozent zu 60 Prozent auf Land und Kommunen aufgeteilt. Auf die Kommunen entfallen somit 1.499.520.000 Euro. Der kommunale Betrag wiederum wird in Anlehnung an die Regelung in § 13 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz im Verhältnis 30 Prozent zu 70 Prozent auf die Landkreise und Gemeinden verteilt. Auf die Landkreise entfallen somit 449.856.000 Euro und auf die Gemeinden 1.049.664.000 Euro. Die Verteilung der Mittel auf kommunaler Ebene erfolgt hälftig nach der Einwohnerzahl und der Finanzkraft jeweils auf der Grundlage der Daten für die Festsetzung der kommunalen Schlüsselzuweisungen für die Jahre 2023 bis 2025. Als Einwohnerzahl wird die vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg jeweils die auf den 31.12. des vorvergangenen Jahres fortgeschriebene und veröffentlichte Bevölkerungszahl zu Grunde gelegt. Dabei wird für jedes Jahr ein prozentualer Anteil der jeweiligen Kommune an der Einwohnerzahl des Landes Brandenburg und anschließend der Durchschnitt aus diesen drei Prozentsätzen gebildet, der auf den nach der Einwohnerzahl zu verteilenden Betrag angewendet wird. In gleicher Weise erfolgt dies für die Verteilung nach der Finanzkraft (allgemeine und investive Schlüsselzuweisung sowie Schlüsselzuweisung Plus).

Bei der Verbandsgemeinde Liebenwerda erfolgt ein Ausweis der Berechnungen für die verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden.

Am 9. September ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes im Land Brandenburg – das Zukunftspaket Brandenburg – erfolgt: Die kommunalen Spitzenverbände haben mit der Landesregierung die Verständigung zur Umsetzung des Sondervermögens unterzeichnet. Das Ministerium der Finanzen und für Europa hat die Verteilung der Mittel vorläufig berechnet. Diese sind hier gemeindescharf als Orientierung für Planungszwecke zu finden.

Die Berechnung umfasst lediglich die rechnerische Umsetzung der in der Verständigung vom 9. September 2025 benannten rund 1,5 Milliarden Euro. Die Landesregierung wird darauf hinwirken, dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit grundsätzlich alle Kommunen über die Mittel aus dem Sondervermögen im Rahmen der Vereinbarung verfügen können. Der Einsatz wird dabei im Rahmen der bundesrechtlich bestimmten Förderbereiche erfolgen. Aufgrund der noch fehlenden rechtlichen Grundlagen, können daher auch zum Auszahlungsverfahren und -zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden. Ebenso stehen die angefügten Berechnungen unter diesem Vorbehalt. Die Berechnung setzt daher nur die vorgenannte Vereinbarung um. Grundlage bildet der gemäß Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. Juli 2025 zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Drucksache 21/1085) für das Land Brandenburg vorgesehene Prozentsatz von 2,99920.

In den Anlagen 1a und 2a sind jeweils die gesamten vorläufigen Mittel pro Gemeinde und Gemeindeverband dargestellt und dienen einem Gesamtüberblick. Die Anlagen 1b und 2b enthalten zur Gewährleistung der Transparenz und der angewandten Berechnungswerte eine ausführliche Darstellung unter explizitem Ausweis der Berechnungsgrundlagen.

Erläuterung:

Danach entfallen auf das Land Brandenburg – vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Bundesgesetzgeber – 2.999.200.000 Euro. Abzüglich der in Ziffer III. der Verständigung vereinbarten gemeinsamen Finanzierung der Gesundheitsversorgung in Höhe von bis zu 460 Millionen. Euro und der Digitalisierung in Höhe von bis zu 40 Millionen Euro verbleiben für Investitionen in die Infrastruktur insgesamt 2.499.200.000 Euro. Dieser Betrag wird entsprechend der Ziffer IV, der Vereinbarung im Verhältnis von 40 Prozent zu 60 Prozent auf Land und Kommunen aufgeteilt. Auf die Kommunen entfallen somit 1.499.520.000 Euro. Der kommunale Betrag wiederum wird in Anlehnung an die Regelung in § 13 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz im Verhältnis 30 Prozent zu 70 Prozent auf die Landkreise und Gemeinden verteilt. Auf die Landkreise entfallen somit 449.856.000 Euro und auf die Gemeinden 1.049.664.000 Euro. Die Verteilung der Mittel auf kommunaler Ebene erfolgt hälftig nach der Einwohnerzahl und der Finanzkraft jeweils auf der Grundlage der Daten für die Festsetzung der kommunalen Schlüsselzuweisungen für die Jahre 2023 bis 2025. Als Einwohnerzahl wird die vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg jeweils die auf den 31.12. des vorvergangenen Jahres fortgeschriebene und veröffentlichte Bevölkerungszahl zu Grunde gelegt. Dabei wird für jedes Jahr ein prozentualer Anteil der jeweiligen Kommune an der Einwohnerzahl des Landes Brandenburg und anschließend der Durchschnitt aus diesen drei Prozentsätzen gebildet, der auf den nach der Einwohnerzahl zu verteilenden Betrag angewendet wird. In gleicher Weise erfolgt dies für die Verteilung nach der Finanzkraft (allgemeine und investive Schlüsselzuweisung sowie Schlüsselzuweisung Plus).

Bei der Verbandsgemeinde Liebenwerda erfolgt ein Ausweis der Berechnungen für die verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden.


Letzte Aktualisierung: 16.09.2025 um 15:36 Uhr
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