Offene Vermögensfragen
Die Aufgaben des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen konnten bis zum Ende des Jahres 2015 im Wesentlichen erledigt werden. Auf der Grundlage der Zweiten Verordnung zur Änderung der Vermögensgesetzdurchführungsverordnung vom 29. Oktober 2014 (GVBl. II Nr. 84) hat das damalige Ministerium der Finanzen mit Wirkung vom 1. Januar 2016 deshalb die Restaufgaben des Landesamtes übernommen.
Das Ministerium der Finanzen und für Europa übt im Bereich der Offenen Vermögensfragen die Aufsicht über den Landkreis Oder-Spree aus und entscheidet über die noch offenen Anträge auf Rückübertragung bzw. Entschädigung und Ausgleichsleistung von Unternehmen. Es ist auch für die Bearbeitung von Widersprüchen gegen vermögensrechtliche Bescheide des Landkreises Oder-Spree zuständig.
Die Zuständigkeit für die Restaufgaben des Landesamtes liegt im Referat 46 in der Abteilung 4 des Ministeriums.
Kontakt:
Telefon: (0331) 866-6401
Fax: (0331) 866-6759
E-Mail: abteilung-4@mdfe.brandenburg.de
Die Aufgaben des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen konnten bis zum Ende des Jahres 2015 im Wesentlichen erledigt werden. Auf der Grundlage der Zweiten Verordnung zur Änderung der Vermögensgesetzdurchführungsverordnung vom 29. Oktober 2014 (GVBl. II Nr. 84) hat das damalige Ministerium der Finanzen mit Wirkung vom 1. Januar 2016 deshalb die Restaufgaben des Landesamtes übernommen.
Das Ministerium der Finanzen und für Europa übt im Bereich der Offenen Vermögensfragen die Aufsicht über den Landkreis Oder-Spree aus und entscheidet über die noch offenen Anträge auf Rückübertragung bzw. Entschädigung und Ausgleichsleistung von Unternehmen. Es ist auch für die Bearbeitung von Widersprüchen gegen vermögensrechtliche Bescheide des Landkreises Oder-Spree zuständig.
Die Zuständigkeit für die Restaufgaben des Landesamtes liegt im Referat 46 in der Abteilung 4 des Ministeriums.
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