Mit den angefügten – nach Kreisen und Kommunen geordneten und Grundstücksgrößen umfassenden – Listen gibt das MdFE die Bodenreformgrundstücke von Neusiedlerinnen und Neusiedlern bekannt, für die keine Erbinnen und Erben (Liste 1 vom 2. April 2021) bzw. keine oder nur vermutliche Erbinnen und Erben – ohne Erbennachweise (Liste 2 vom 29. Oktober 2021) ermittelt werden konnten.
Personen, die Grund zu der Annahme haben, dass ihnen auf die in den Listen benannten Bodenreformgrundstücke ein Anspruch auf Herausgabe zusteht, werden gebeten, sich unter genauer Darlegung der Gründe oder bereits unter Vorlage von Nachweisen für ihre Berechtigung (Kopie des Personalausweises oder Passes, Erbnachweise u. ä.) beim Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (siehe unten Ansprechpartner) unter Angabe des gegebenenfalls in den Listen angegebenen Aktenzeichens zu melden.
Professionelle Erbenermittelnde können vom MdFE zur Durchführung von Erbenrecherchen weder beauftragt noch bevollmächtigt werden. Durch diese Veröffentlichung werden seitens des MdFE mit Erbenermittelnden daher keinerlei Vertrags-, vertragsähnliche oder Vollmachtsverhältnisse begründet oder angebahnt.
Da eine Rückgabe der in den Listen genannten Bodenreformgrundstücke an die Eigentümer/-innen im Interesse des Landes Brandenburg liegt, wird es vom MdFE ausdrücklich begrüßt, wenn für den Einzelfall im Rahmen der Recherchen von Erbenermittelnden befragte Behörden, Gerichte, Ämter, Archive oder sonstige Auskunftstellen großzügige Unterstützung gewähren.
Auf Anfrage von Erbenermittelnden übergibt das MdFE ein Unterstützungsschreiben, in dem ausgeführt wird, dass das Land die Eigentümer/-innen bestimmter Bodenreformgrundstücke sucht. Damit wird die Erbenfindung bei anderen Behörden unterstützt und für potentielle Erbende zugleich klargestellt, dass das MdFE den/die Erbenermittelnde(n) nicht beauftragt hat und somit keine Vertragsabschlusspflicht für die Erbinnen und Erben mit den Erbenermittelnden besteht.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass von Erbenermittelnden erbetene Informationen gleichermaßen auch anderen interessierten Erbenermittlungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Grundstückslisten für Suche nach unbekannten Erbenden