Bodenreform
Hier finden Sie Informationen zu der Suche des Landes Brandenburg nach Erbinnen und Erben von Neusiedlerinnen und Neusiedlern, für deren Bodenreformgrundstücke ein gesetzlicher Vertreter die Auflassung an das Land Brandenburg erklärt hat, weil die Eigentümerinnen und Eigentümer unbekannt waren. Insbesondere finden private Erbenermittlungsunternehmen in dem Abschnitt „Listen für Suche nach unbekannten Erbenden“ alle erforderlichen Informationen für ihre Erbenrecherchen.
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Hintergrund der Suche nach Erbinnen und Erben von Neusiedler-/innen:
Das Land Brandenburg hatte sich bis zum Jahr 2000 in rund 8.800 Fällen zum gesetzlichen Vertreter von unbekannten Eigentümer/innen ehemaligen Bodenreformlandes bestellen lassen und anschließend als Vertreter dieser Eigentümer/innen die Auflassung der betroffenen Grundstücke an sich selbst erklärt, in rund 7.500 Fällen wurde daraufhin die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlasst.
Nach dem so genannten Bodenreformurteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007, in dem die zuvor beschriebene Praxis als rechtwidrig gerügt wurde, begann das Land mit der Suche der unbekannten Erben und der Grundstücksrückgabe. Trotz landesweiter Aufrufe in den Jahren 2008 und 2010 sowie der vom Land Brandenburg seit Ende 2012 flächendeckend geführten Recherche nach Erbinnen und Erben von Neusiedler-/innen konnten zahlreiche Bodenreformgrundstücke noch nicht an die betroffenen Eigentümer/-innen herausgegeben werden. Der Landtag Brandenburg hat die Landesregierung deshalb aufgefordert, die Suche nach unbekannten Erbinnen und Erben fortzusetzen und hierfür auch die digitalen Medien zu nutzen.
Das Land Brandenburg hatte sich bis zum Jahr 2000 in rund 8.800 Fällen zum gesetzlichen Vertreter von unbekannten Eigentümer/innen ehemaligen Bodenreformlandes bestellen lassen und anschließend als Vertreter dieser Eigentümer/innen die Auflassung der betroffenen Grundstücke an sich selbst erklärt, in rund 7.500 Fällen wurde daraufhin die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlasst.
Nach dem so genannten Bodenreformurteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007, in dem die zuvor beschriebene Praxis als rechtwidrig gerügt wurde, begann das Land mit der Suche der unbekannten Erben und der Grundstücksrückgabe. Trotz landesweiter Aufrufe in den Jahren 2008 und 2010 sowie der vom Land Brandenburg seit Ende 2012 flächendeckend geführten Recherche nach Erbinnen und Erben von Neusiedler-/innen konnten zahlreiche Bodenreformgrundstücke noch nicht an die betroffenen Eigentümer/-innen herausgegeben werden. Der Landtag Brandenburg hat die Landesregierung deshalb aufgefordert, die Suche nach unbekannten Erbinnen und Erben fortzusetzen und hierfür auch die digitalen Medien zu nutzen.
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Welches Bodenreformland nicht betroffen ist
Die Suche nach Erbinnen und Erben betrifft nicht diejenigen, die vor dem 3. Oktober 2000 ihre Bodenreformgrundstücke selbst dem Land übereignet haben oder rechtskräftig dazu verurteilt wurden. Nicht betroffen sind auch diejenigen Fälle, in denen das Bodenreformeigentum bereits vor dem 15. März 1990 verloren gegangen ist und die Grundstücke in den Bodenfonds der ehemaligen DDR überführt wurden. Für Beratungen steht den Betroffenen ein Ansprechpartner (siehe unten Ansprechpartner) gern zur Verfügung.
Die Suche nach Erbinnen und Erben betrifft nicht diejenigen, die vor dem 3. Oktober 2000 ihre Bodenreformgrundstücke selbst dem Land übereignet haben oder rechtskräftig dazu verurteilt wurden. Nicht betroffen sind auch diejenigen Fälle, in denen das Bodenreformeigentum bereits vor dem 15. März 1990 verloren gegangen ist und die Grundstücke in den Bodenfonds der ehemaligen DDR überführt wurden. Für Beratungen steht den Betroffenen ein Ansprechpartner (siehe unten Ansprechpartner) gern zur Verfügung.
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Listen für Suche nach unbekannten Erbenden
Mit den angefügten – nach Kreisen und Kommunen geordneten und Grundstücksgrößen umfassenden – Listen gibt das MdFE die Bodenreformgrundstücke von Neusiedlerinnen und Neusiedlern bekannt, für die keine Erbinnen und Erben (Liste 1 vom 2. April 2021) bzw. keine oder nur vermutliche Erbinnen und Erben – ohne Erbennachweise (Liste 2 vom 29. Oktober 2021) ermittelt werden konnten.
Personen, die Grund zu der Annahme haben, dass ihnen auf die in den Listen benannten Bodenreformgrundstücke ein Anspruch auf Herausgabe zusteht, werden gebeten, sich unter genauer Darlegung der Gründe oder bereits unter Vorlage von Nachweisen für ihre Berechtigung (Kopie des Personalausweises oder Passes, Erbnachweise u. ä.) beim Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (siehe unten Ansprechpartner) unter Angabe des gegebenenfalls in den Listen angegebenen Aktenzeichens zu melden.
Professionelle Erbenermittelnde können vom MdFE zur Durchführung von Erbenrecherchen weder beauftragt noch bevollmächtigt werden. Durch diese Veröffentlichung werden seitens des MdFE mit Erbenermittelnden daher keinerlei Vertrags-, vertragsähnliche oder Vollmachtsverhältnisse begründet oder angebahnt.
Da eine Rückgabe der in den Listen genannten Bodenreformgrundstücke an die Eigentümer/-innen im Interesse des Landes Brandenburg liegt, wird es vom MdFE ausdrücklich begrüßt, wenn für den Einzelfall im Rahmen der Recherchen von Erbenermittelnden befragte Behörden, Gerichte, Ämter, Archive oder sonstige Auskunftstellen großzügige Unterstützung gewähren.
Auf Anfrage von Erbenermittelnden übergibt das MdFE ein Unterstützungsschreiben, in dem ausgeführt wird, dass das Land die Eigentümer/-innen bestimmter Bodenreformgrundstücke sucht. Damit wird die Erbenfindung bei anderen Behörden unterstützt und für potentielle Erbende zugleich klargestellt, dass das MdFE den/die Erbenermittelnde(n) nicht beauftragt hat und somit keine Vertragsabschlusspflicht für die Erbinnen und Erben mit den Erbenermittelnden besteht.
Zur Unterstützung privater Erbenermittlungsunternehmen gibt das Land auf Anfrage die im Rahmen der Erbenrecherche des Landes bereits ermittelten Unterlagen zu Erbfolgen unentgeltlich heraus. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die erbetenen Informationen gleichermaßen auch anderen interessierte Erbenermittlungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Grundstückslisten für Suche nach unbekannten Erbenden
Mit den angefügten – nach Kreisen und Kommunen geordneten und Grundstücksgrößen umfassenden – Listen gibt das MdFE die Bodenreformgrundstücke von Neusiedlerinnen und Neusiedlern bekannt, für die keine Erbinnen und Erben (Liste 1 vom 2. April 2021) bzw. keine oder nur vermutliche Erbinnen und Erben – ohne Erbennachweise (Liste 2 vom 29. Oktober 2021) ermittelt werden konnten.
Personen, die Grund zu der Annahme haben, dass ihnen auf die in den Listen benannten Bodenreformgrundstücke ein Anspruch auf Herausgabe zusteht, werden gebeten, sich unter genauer Darlegung der Gründe oder bereits unter Vorlage von Nachweisen für ihre Berechtigung (Kopie des Personalausweises oder Passes, Erbnachweise u. ä.) beim Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (siehe unten Ansprechpartner) unter Angabe des gegebenenfalls in den Listen angegebenen Aktenzeichens zu melden.
Professionelle Erbenermittelnde können vom MdFE zur Durchführung von Erbenrecherchen weder beauftragt noch bevollmächtigt werden. Durch diese Veröffentlichung werden seitens des MdFE mit Erbenermittelnden daher keinerlei Vertrags-, vertragsähnliche oder Vollmachtsverhältnisse begründet oder angebahnt.
Da eine Rückgabe der in den Listen genannten Bodenreformgrundstücke an die Eigentümer/-innen im Interesse des Landes Brandenburg liegt, wird es vom MdFE ausdrücklich begrüßt, wenn für den Einzelfall im Rahmen der Recherchen von Erbenermittelnden befragte Behörden, Gerichte, Ämter, Archive oder sonstige Auskunftstellen großzügige Unterstützung gewähren.
Auf Anfrage von Erbenermittelnden übergibt das MdFE ein Unterstützungsschreiben, in dem ausgeführt wird, dass das Land die Eigentümer/-innen bestimmter Bodenreformgrundstücke sucht. Damit wird die Erbenfindung bei anderen Behörden unterstützt und für potentielle Erbende zugleich klargestellt, dass das MdFE den/die Erbenermittelnde(n) nicht beauftragt hat und somit keine Vertragsabschlusspflicht für die Erbinnen und Erben mit den Erbenermittelnden besteht.
Zur Unterstützung privater Erbenermittlungsunternehmen gibt das Land auf Anfrage die im Rahmen der Erbenrecherche des Landes bereits ermittelten Unterlagen zu Erbfolgen unentgeltlich heraus. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die erbetenen Informationen gleichermaßen auch anderen interessierte Erbenermittlungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Grundstückslisten für Suche nach unbekannten Erbenden
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Ansprechpartner für betroffene Eigentümer/innen und Erbende
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB)
Herr Kirsch
Sophie-Alberti-Straße 4-6
14478 PotsdamTelefonnummer: (0331) 58181-291
Montag bis Donnerstag: 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 7:00 Uhr bis 12:00 UhrE-Mail: info@blb.brandenburg.de
Internet: Kontakt zum BLBBrandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB)
Herr Kirsch
Sophie-Alberti-Straße 4-6
14478 PotsdamTelefonnummer: (0331) 58181-291
Montag bis Donnerstag: 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 7:00 Uhr bis 12:00 UhrE-Mail: info@blb.brandenburg.de
Internet: Kontakt zum BLB -
Stand der Rückgaben
Von den insgesamt rund 8.800 vom Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. Dezember 2007 betroffenen Liegenschaften mit einer Gesamtgröße von rund 13.400 Hektar (für rund 7.500 dieser Liegenschaften mit einer Größe von rund 11.700 Hektar wurde das Land Brandenburg in das Grundbuch eingetragen) wurden bis zum 31. März 2024 4.878 Liegenschaften mit einer Gesamtfläche von rund 8.610 Hektar an die Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben, entschädigt oder sind sonst erledigt. In der 7. Legislaturperiode wurden bisher 497 Liegenschaften mit einer Fläche von rund 710 Hektar erledigt.
Von den insgesamt rund 8.800 vom Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. Dezember 2007 betroffenen Liegenschaften mit einer Gesamtgröße von rund 13.400 Hektar (für rund 7.500 dieser Liegenschaften mit einer Größe von rund 11.700 Hektar wurde das Land Brandenburg in das Grundbuch eingetragen) wurden bis zum 31. März 2024 4.878 Liegenschaften mit einer Gesamtfläche von rund 8.610 Hektar an die Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben, entschädigt oder sind sonst erledigt. In der 7. Legislaturperiode wurden bisher 497 Liegenschaften mit einer Fläche von rund 710 Hektar erledigt.
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Bericht an den Landtag
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