Lange: Europäischen Zusammenhalt bewahren, Kooperation ausbauen

Europaministerin zum 81. Jahrestag des deutschen Angriffs auf Polen

- Erschienen am 31.08.2020 - Presemitteilung 68/2020

Potsdam – Anlässlich des 81. Jahrestages des deutschen Angriffs auf Polen und des Beginns des Zweiten Weltkrieges in Europa erklärte Europaministerin Katrin Lange heute in Potsdam:

Der 81. Jahrestag des Angriffs auf Polen ist ein Tag des Gedenkens und der Mahnung. Mit dem Überfall auf Polen war der Weg in die Katastrophe von Weltkrieg und Holocaust endgültig beschritten. Erst vor diesem Hintergrund ist angemessen zu würdigen, welch epochalen Fortschritt die europäische Einigung und Integration darstellt, die durch eine kluge und besonnene Politik der Aussöhnung und Annäherung nach 1945 möglich gemacht wurde. Kriege zwischen EU-Mitgliedstaaten erscheinen uns heute zu Recht völlig unvorstellbar. Aber noch vor kaum drei Generationen war das anders. Historisch ist das keine sehr lange Zeit. Auch daran erinnert der Jahrestag des verhängnisvollen 1. September 1939.

Die Lehren aus dem verheerenden 20. Jahrhundert werden heute am besten dadurch gezogen, dass der Zusammenhalt der europäischen Nationen bewahrt und gestärkt und die Kooperation zwischen ehemaligen Kriegsgegnern Schritt für Schritt weiter ausgebaut wird. Dabei ist in den letzten Jahrzehnten sehr viel erreicht worden. Bei allen aktuellen schwerwiegenden Problemen und Konflikten sind die Herausforderungen heute doch deutlich geringer als jene, mit denen es die beherzten und weitsichtigen Väter und Mütter des europäischen Einigungswerkes in den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts zu tun hatten. Das sollte Anlass zu Zuversicht und nicht zu Verzagtheit sein.

Von ganz besonderer Bedeutung ist unser Verhältnis zu unserem Nachbarland Polen. Dieses Verhältnis ist belastbar und freundschaftlich, wenn auch nicht immer ganz frei von gegenseitigen Irritationen. Der weitere Ausbau der Beziehungen zu unseren polnischen Nachbarn liegt im ganz besonderen Interesse des Landes Brandenburg. Auch deshalb genießt ‚die Zusammenarbeit mit anderen Völkern, insbesondere mit dem polnischen Nachbarn‘, in Brandenburg richtigerweise Verfassungsrang.“ (Art. 2 der Landesverfassung Brandenburg)