34.000 Brandenburger Arbeitgeber nutzen schon elektronisches Verfahren beim Lohnsteuerabzug
Finanzministerium schreibt jetzt die verbleibenden 37.000 Arbeitgeber an, um an Einstieg in das ELStAM-Verfahren zu erinnern
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Bereits rund 34.000 Arbeitgeber und Unternehmen mit circa 400.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Land Brandenburg sind bis Ende Juli in das neue elektronische Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug eingestiegen. Dieses Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) löst seit Jahresanfang die Lohnsteuerkarte nach über 85 Jahren bundesweit ab. Diese Beteiligung von rund 48 Prozent zeigt eine Zwischenbilanz, die das Ministerium der Finanzen heute in Potsdam vorstellte. Aus dieser geht auch hervor, dass rund 37.000 der rund 71.000 Arbeitgeber im Land Brandenburg diesen Schritt noch vor sich haben. Das Brandenburger Finanzministerium erinnerte daher daran, dass Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, im Laufe dieses Jahres auf das neue elektronische Verfahren umzusteigen.
Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski rief trotz der positiven Beteiligung vor allem der großen Arbeitgeber in Brandenburg die verbleibenden Arbeitgeber dazu auf, zügig in das ELStAM-Verfahren einzusteigen. „Es liegt im Interesse der Arbeitgeber, zügig zum elektronischen Verfahren zu wechseln. Daher haben wir uns entschlossen, nun alle 37.000 Arbeitgeber im Land Brandenburg – die das neue elektronische Verfahren bisher nicht nutzen – anzuschreiben und an die gesetzliche Verpflichtung zum Einstieg in das ELStAM-Verfahren zu erinnern.“
Ein zügiger Einstieg in das elektronische Verfahren liegt im Interesse der noch nicht eingestiegenen Arbeitgeber, da die Vorbereitung zum Einstieg in das ELStAM-Verfahren, der Datenabruf sowie der mögliche Abgleich der elektronischen Merkmale mit den bisherigen Lohnsteuerabzugsmerkmalen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Arbeitgeber sollten nicht bis zum letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum warten, um rechtzeitig den Wechsel vorzunehmen.
Weitere Informationen finden Arbeitgeber im Internetauftritt der Finanzämter im Land Brandenburg www.finanzamt.brandenburg.de -> ELStAM Papier war gestern. Die Lohnsteuerkarte geht online -> Informationen zum ELStAM-Verfahren für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und unter www.elster.de.
Zum Hintergrund:
Unter dem Namen „ELStAM“ – für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“ – werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern digital übermittelt. Das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt die frühere Papierlohnsteuerkarte. Die ersten Schritte zur Umstellung erfolgten bereits 2005, als die Informationen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte (Jahresarbeitslöhne, -steuern und -abgaben) von den Arbeitgebern erstmals elektronisch an die Finanzämter übermittelt wurden. Für das Jahr 2010 wurden das letzte Mal Lohnsteuerkarten aus Papier versandt. Ab Januar 2013 können alle Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber digital vom Finanzamt abgerufen werden. Der Arbeitgeber entscheidet jedoch selbst, zu welchem Zeitpunkt er im Laufe des Jahres 2013 auf das elektronische Verfahren umsteigt. Er ist jedoch gesetzlich verpflichtet, die ELStAM seiner Arbeitnehmer spätestens im letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum anzuwenden.
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