„Weihnachtsgeld“: Beamte erhalten Aufstockungsbetrag von 540 Euro mit Februarbezügen ausgezahlt

Land kommt seinen Verpflichtungen aus dem Sonderzahlungsgesetz nach – Hintergrund sind höhere Steuereinnahmen im Jahr 2007

- Erschienen am 31.01.2008 - Pressemitteilung 07/2008

Potsdam – Die Beamten und Richter im brandenburgischen Landesdienst erhalten jetzt mit ihren Februarbezügen den zweiten Teil der Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) für 2007 in Höhe von 540 Euro ausgezahlt. Die Landesregierung hatte sich mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes Anfang 2007 auf ein bundesweit viel beachtetes Modell geeinigt, das einen festen Grundbetrag von 500 Euro sowie einen variablen Aufstockungsbetrag von bis zu 540 Euro vorsieht. Der Aufstockungsbetrag richtet sich nach der Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes. Je günstiger sich die Einnahmen des Landes entwickeln, umso höher fällt auch die Sonderzahlung aus. Bei 1040 Euro ist aber Schluss, dann wird die Zahlung gekappt.

„Dank der höheren Steuereinnahmen erhalten die Beamten für 2007 mit 1040 Euro die Maximalhöhe der Sonderzahlung. Sie werden damit angemessen an den besseren Landeseinnahmen beteiligt“, sagte Finanzminister Rainer Speer heute in Potsdam. Die Kosten für den variablen Aufstockungsbetrages belaufen sich auf insgesamt rund 17 Mio. Euro. Der Grundbetrag wurde den Beschäftigten bereits mit den Dezemberbezügen ausgezahlt. Der Aufstockungsbetrag ist laut Sonderzahlungsgesetz spätestens mit den Märzbezügen zu zahlen. Das Land zahlt nun aber bereits einen Monat früher. Den vollen Betrag erhalten Beamte im aktiven Dienst. Pensionäre und Beamte im Vorbereitungsdienst erhalten eine geringere Sonderzahlung.

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Pressemitteilung: Beamte erhalten Aufstockungsbetrag von 540 Euro mit Februarbezügen ausgezahlt

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Ident-Nr
07/2008
Datum
31.01.2008