Finanzministerium hat zutreffend informiert
Abgeordnete wurden nicht „belogen“
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Das Finanzministerium hat den Vorwurf zurückgewiesen, es habe den Landtagsabgeordneten Dierk Hohmeyer im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage unzutreffend informiert. „Die Anfrage wurde korrekt beantwortet“, sagte der Sprecher des Finanzministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam. Im Hinblick auf einen konkreten Fall, in dem es um die Klage zweier Erben von Bodenreformgrundstücken gegen das Land Brandenburg ging, fragte der Landtagsabgeordnete: „Wie viele weitere Betroffene sind der Landesregierung aus ähnlich gelagerten Fällen bekannt?“ Finanzminister Rainer Speer antwortete darauf: „Der Landesregierung sind aus den übrigen Verfahren zur Durchsetzung der Landesansprüche aus der Abwicklung der Bodenreform nach Art. 233 §§ 11 – 16 EGBGB keine weiteren derart Betroffenen namentlich bekannt.“ Die Antwort auf die Kleine Anfrage steht nicht im Widerspruch zu der Aussage des Pressesprechers des Finanzministeriums, wonach es „mit Sicherheit sehr viele Fälle sind“, wie die MOZ von heute schreibt. Die gegebenen Auskünfte beziehen sich nämlich auf zwei verschiedene Sachverhalte: In einer Vielzahl von Fällen hat das Land das Verfahren zur Durchsetzung von Eigentumsansprüchen angewandt, das vor kurzem Gegenstand der BGH-Entscheidung war. Auf diese Frage bezog sich die zutreffende Antwort, es handele sich „um sehr viele Fälle“.
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Pressemitteilung: Finanzministerium hat zutreffend informiert