Bewerbungen für Ausbildung in Brandenburgs Finanzverwaltung noch rund zehn Tage möglich

Wer im Sommer 2022 Ausbildung in Brandenburgs Finanzämtern starten will, muss sich bis spätestens 9. Januar beworben haben

- Erschienen am 30.12.2021 - Pressemitteilung 66/2021

Königs Wusterhausen – Noch rund zehn Tage haben all jene Zeit, die im Sommer 2022 eine Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt im Land Brandenburg beginnen wollen. Am 9. Januar 2022 endet die Frist für den Eingang der Bewerbung. Darauf hat Brandenburgs Finanzministerium zum Jahreswechsel hingewiesen. Und die Chancen für Bewerberinnen und Bewerber stehen gar nicht mal so schlecht. Denn angesichts der künftigen Altersabgänge hat Brandenburgs Finanzministerium die Zahl der Ausbildungsplätze im kommenden Jahr auf 120 erhöht. In Sommer 2021 hatten 88 Anwärterinnen und Anwärter die zweijährige Ausbildung begonnen.

Die fundierte Steuerrechtsausbildung findet an der Landesfinanzschule auf dem Campus der Finanzverwaltung in Königs Wusterhausen statt. Die praktischen Abschnitte hingegen können landesweit in einem der 13 Finanzämter von Kyritz bis Cottbus absolviert werden. Standortwünsche hierfür können bereits während der Bewerbung angegeben werden. Nach der zweijährigen Ausbildung werden die Finanzwirte in einem der 13 Finanzämter im Land eingesetzt. Wie das Finanzministerium mit Blick auf die kommenden Jahre hervorhebt, besteht insbesondere in den Finanzämtern Angermünde, Calau, Cottbus und Frankfurt (Oder) in den kommenden Jahren ein erhöhter Bedarf an Nachwuchskräften.

In der Landesfinanzschule stehen Andreas Lange und Michaela Franzke für eine telefonische Beratung ab dem 3. Januar 2022 wieder zur Verfügung. Alle Fragen rund um das Bewerbungsverfahren, Eignungstest oder Auswahlgespräch sowie allgemein zur Ausbildung werden gern telefonisch unter (03375) 672-236 oder 239 oder per E-Mail unter Ausbildung@fhf.brandenburg.de beantwortet.

Einstellungsvoraussetzungen:
  • mindestens mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
  • Notendurchschnitt des Abschlusses 3,0 oder besser
  • deutsche Sprache muss in dem für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Umfang beherrscht werden (Sprachniveau vergleichbar C1 oder besser)
  • erfolgreiche Teilnahme an unserem Auswahlverfahren (näheres zum Ablaufverfahren des Auswahlverfahrens erfahren Sie hier)
  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats,
  • Höchstaltersgrenze zum Zeitpunkt der Einstellung: 39 Jahre.

Weitere Informationen zum Ausbildungsablauf, den Ausbildungsfinanzämtern sowie zum Berufsbild findet man unter:

www.steuer-deine-zukunft.de

www.fhf.brandenburg.de

Hier sind auch alle Informationen zur Ausbildung sowie zum Leben auf dem Campus und dem Bewerbungsverfahren zu finden.

Interessierte können sich noch bis zum 9. Januar 2022 direkt über den Link bewerben: www.steuer-deine-zukunft.de/bewerbung