Im Oktober ist jeder Tag ein Grundsteuertag in Brandenburgs Finanzämtern
Bis 1. November ist die Grundsteuerwerterklärung abzugeben/ Alle Finanzämter des Landes bieten Termine zur Grundsteuer und zur ELSTER-Registrierung an
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Bis zum 1. November 2022 haben Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte noch Zeit, gegenüber dem Finanzamt die Grundsteuerwerterklärung für ihr Grundstück im Land Brandenburg abzugeben. Während die Abgabefrist in einigen Bundesländern am 31.Oktober endet, läuft sie im Land Brandenburg wegen des Reformationstages, der hier gesetzlicher Feiertag ist, einen Tag länger. Eine Grundsteuerwerterklärung müssen Bürgerinnen und Bürger für Grundstücke abgeben, deren Eigentümer oder Erbbauberechtigte sie am 1. Januar 2022 waren.
Brandenburgs Finanzstaatssekretär Frank Stolper appellierte an alle Eigentümer und Erbbauberechtigte, den Oktober zu nutzen, um die Grundsteuerwerterklärung fristgerecht bis zum 1. November 2022 abzugeben. „Die Eingänge der Grundsteuerwerterklärungen sind inzwischen deutlich angestiegen, zuletzt gingen pro Woche insgesamt mehr als 30.000 Erklärungen bei den Finanzämtern des Landes ein. Doch nach wie vor ist ein Großteil der Eigentümer und Erbbauberechtigten der Abgabepflicht nicht nachgekommen. Nutzen Sie die verbleibende Zeit und melden Sie Ihrem Finanzamt die Angaben zu Ihrem Grundstück zurück“, betonte Stolper. Nach seinen Worten zeigten zudem die zahlreichen Anfragen bei den Finanzämtern, dass viele Eigentümer und Erbbauberechtigte noch Fragen zur Abgabe haben. „Aus diesem Grund bieten alle 13 Finanzämter des Landes im Oktober täglich während ihrer Öffnungszeiten Termine zur Klärung von Fragen wegen der Grundsteuerwerterklärung an“, so Stolper.
ELSTER-Registrierung erfolgt im Finanzamt sofort
Wie Brandenburgs Finanzministerium weiter mitteilt, sind ferner in allen Brandenburger Finanzämtern Termine zur ELSTER-Registrierung möglich. Der Vorteil: Während das Freischalten eines neuen Benutzerkontos auf „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ bis zu zwei Wochen dauern kann, erfolgt die Freischaltung bei einer ELSTER-Registrierung im Finanzamt sofort. Ferner böten die Finanzämter bei Bedarf Hilfe bei der ELSTER-Registrierung an.
Das Online-Finanzamt ELSTER ist das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung, mit der auch die Grundsteuerwerterklärung elektronisch abgegeben werden kann. Für einfach gelagerte Sachverhalte, wie zum Beispiel Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke, kann für die elektronische Übermittlung auch die „Grundsteuererklärung für Privateigentum” genutzt werden (www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de). Außerdem gibt es hierfür auch Produkte privater Softwareanbieter.
Wer beispielsweise für die Einkommensteuererklärung bereits ein ELSTER-Benutzerkonto hat, kann dieses auch für die Grundsteuerwerterklärung nutzen. Ferner weist Brandenburgs Finanzministerium darauf hin, dass nicht jeder selbst über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen muss. Auch Kinder oder Enkel können die Grundsteuerwerterklärung für die Eltern oder Großeltern übernehmen. Und sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen, können Eigentümer und Erbbauberechtigte die Grundsteuerwerterklärung ausnahmsweise auch in Papierform abgeben.
Wie fülle ich die Grundsteuerwerterklärung aus?
Für alle, die Hilfe bei einer Angabe in der Grundsteuerwerterklärung benötigen, bietet Brandenburgs Finanzministerium verschiedene Schritt-für-Schritt-Anleitungen an. Schon seit Juli steht für das Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung mit ELSTER die Schritt-für-Schritt-Anleitung am Beispiel eines Einfamilienhauses bereit. Nun gibt es zusätzlich weitere Anleitungen, die Schritt für Schritt durch die Grundsteuerwerterklärung mit ELSTER anhand der folgenden, häufig vorkommenden Fälle führen:
- eines Einfamilienhauses mit Privatweg,
- einer landwirtschaftlichen Fläche, die einer Erbengemeinschaft gehört
- und eines Wohnungseigentums.
Diese finden Sie auf grundsteuer.brandenburg.de → Formulare und Publikationen → Klickanleitungen.
Hintergrund:
Mehr Informationen zur Grundsteuerreform stellt Brandenburgs Steuerverwaltung auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de bereit. Ferner bieten die Finanzämter im Land eine Hotline zur Grundsteuerreform unter der Nummer (0331) 200 600 20 an. Wegen des großen Interesses am Thema ist diese derzeit stark ausgelastet. Daher wird empfohlen, wenn ein Zugang zum Internet vorhanden ist, stattdessen die Website grundsteuer.brandenburg.de zu besuchen.
Alle 13 Brandenburger Finanzämter findet man unter finanzamt.brandenburg.de. Es gelten jeweils die folgenden Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch: |
08:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: |
08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 bis 12:00 Uhr |