Lange: Kein Klimaschutz einseitig zulasten von Ländern und Gemeinden

Finanzministerin begrüßt Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat

- Erschienen am 29.11.2019 - Pressemitteilung 108/2019

Potsdam – Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange hat die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat im Zusammenhang mit den steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapakets des Bundes begrüßt. Das Klimapaket weise „erhebliche finanzielle Schieflagen zulasten von Ländern und Gemeinden auf. Der Bund macht sich mit dem Klimapaket finanziell einen schlanken Fuß, während Länder und Gemeinden einseitig belastet werden. Das ist nicht akzeptabel“, sagte Lange heute in Potsdam.

Der Bundestag hatte das Gesetz ohne finanzielle Kompensationsregelungen für Länder und Kommunen beschlossen. Die Folge davon wäre, dass der Bund ab dem Jahr 2020 fortlaufend mit wesentlichen Mehreinnahmen im jeweils dreistelligen Millionenbereich zu rechnen hätte, Länder und Gemeinden aber Jahr für Jahr mit Mindereinnahmen belastet würden. Dies zeigten Berechnungen des Finanzministeriums Brandenburg.

Hier stimmt ganz offensichtlich mit der finanzpolitischen Konstruktion des Pakets etwas nicht“, sagte Lange. „Diese Unwucht muss beseitigt werden: Kein Klimaschutz zulasten von Ländern und Gemeinden. Es geht hier auch nicht allein um das Geld. Es geht auch um die Akzeptanz der Klimapolitik. Es kann überhaupt nicht sein, dass der Bund Jahr für Jahr seine Einnahmen erhöht und die anderen fortlaufend Miese machen. Das würde – gerade mit Blick auf unsere Kommunen – vermutlich außerordentlich ungünstige Folgen für die Akzeptanz der Klimawende haben, um die es bekanntlich schon heute nicht eben zum Besten steht.“

 

Übersicht: Steuermehr- und Steuermindereinnahmen aus dem Klimapaket der Bundesregierung (Quelle: MdFE Brandenburg)

Gebietskörperschaft

2020

2021

2022

2023

2024

Insgesamt

45,0

155,0

-335,0

-495,0

-355,0

Bund

246,0

456,0

251,0

201,0

357,0

Länder

-192,0

-275,0

-486,0

-568,0

-581,0

Gemeinden

-9,0

-26,0

-100,0

-128,0

-131,0

nachrichtlich:

 

 

 

 

 

Land BB

-5,8

-8,3

-14,7

-17,1

-17,5

Gemeinden BB

-0,3

-0,8

-3,0

-3,9

-4,0

Anmerkungen:

Die Angaben beinhalten nicht die Einnahmen des Bundes aus der Veräußerung von Emissionszertifikaten (3,6 Mrd. € in 2021 ansteigend auf 8,3 Mrd. € in 2023).

Die Angaben beinhalten nicht den – z.T. erheblichen – Erfüllungsaufwand der Länder (u.a. aus der Administration der Mobilitätsprämie).

Die Regionalisierung der Steuermindereinnahmen erfolgte überschlägig ohne Berücksichtigung spezieller Verteilungseffekte

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Ident-Nr
108/2019
Datum
29.11.2019