Land Brandenburg übernimmt weitere 57 Gewässer und Gewässerteilflächen vom Bund

Damit schon 185 Gewässer vor Privatisierung bewahrt

- Erschienen am 29.11.2015 - Presemitteilung 139/2015

Potsdam – Die Zahl der Gewässer, die das Land Brandenburg vor der Privatisierung bewahrt, steigt weiter: Brandenburgs Finanzminister Christian Görke hat jetzt eine Vereinbarung mit der bundeseigenen Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG) zur Übernahme von weiteren 57 Gewässern und Teilflächen von Gewässern im Land Brandenburg unterzeichnet. Der Finanzminister betonte, dass mit diesen 57 Gewässerflächen das Land nun insgesamt 185 Gewässer vom Bund übernommen und damit den öffentlichen Zugang zu ihnen gesichert hat.

Finanzminister Christian Görke: „Ich gebe zu, dass es zunächst schwer nachzuvollziehen war, dass der Bund nicht bereit war, die Seen kostenlos auf Brandenburg zu übertragen. Schließlich handelt es sich bei den Seen um Volkseigentum, das der Bund von der DDR ,geerbt‘ hatte.“ Man sei dennoch den Schritt gegangen, da das Positive überwiege. „Man stelle sich nur kurz vor, diese 185 Seen wären privatisiert worden und womöglich wäre der Zugang zu einigen der Gewässer nicht mehr möglich. Das Unverständnis der Bürgerinnen und Bürger hätte ich voll und ganz nachvollziehen können. Ganz zu schweigen von den negativen Folgen für den Tourismus im Land.“

Gemäß der nun geschlossenen Vereinbarung hat das Land Brandenburg neben den 57 Gewässer(teil)flächen – zu denen unter anderem der Krummer See im Boitzenburger Land (Uckermark) und der Pferdeteich in Döbern (Spree-Neiße) zählen – weitere Flächen übernommen, die sechs bereits übernommene Gewässerflächen ergänzen. Hierzu gehören unter anderem der Fünfeicher See in der Gemeinde Schlaubetal (Oder-Spree) und der Motzener See in der Stadt Mittenwalde (Dahme-Spreewald). Die insgesamt 63 Gewässer beziehungsweise Teilflächen von Gewässern sind der zweite Teil des sogenannten dritten Gewässerpaketes, das das Finanzministerium mit der BVVG geschlossen hatte. Es handelt sich dabei vorrangig um Gewässerflächen, die kleiner als fünf Hektar sind. Für diese Flächen mit insgesamt rund 300 Hektar Fläche zahlte das Land einen Ausgleichsbetrag von rund 460.000 Euro.

Insgesamt hat das Land Brandenburg bis heute vier Gewässerpakete mit dem Bund geschlossen. Für die in der Summe 185 Gewässerflächen zahlte das Land Ausgleichbeträge von insgesamt rund 6,8 Millionen Euro. Während die ersten beiden mit der BVVG geschlossenen Pakete vorrangig Gewässer mit jeweils mehr als fünf Hektar Fläche umfassten, gehören zum dritten – ebenfalls mit der BVVG geschlossenen – Paket kleinere Gewässerflächen. Das vierte Gewässerpaket handelte das Finanzministerium mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) aus. Die Übernahme weiterer Gewässer(teil)flächen wird derzeit geprüft.

Um den öffentlichen Zugang für die Brandenburgerinnen und Brandenburger zu den Gewässern zu erhalten, hatte sich das Land Brandenburg beim Bund gegen eine Privatisierung und zunächst für eine kostenlose Übertragung der Seen eingesetzt. Nachdem der Bund dies ablehnte, einigte sich Brandenburgs Finanzministerium mit der bundeseigenen Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf die Gewässerpakete.

Übersichten zu allen vier Gewässerpaketen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen unter: www.mdf.brandenburg.de → Presse → Presseservice

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Zum Hintergrund:

Nach Protesten aus den neuen Bundesländern, insbesondere Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, hatte sich die BVVG auf Initiative von SPD und Linke im August 2009 bereiterklärt, im Rahmen eines Moratoriums die weitere Privatisierung von Seen aus dem Treuhandvermögen vorerst einzustellen und Verhandlungen mit den Ländern aufzunehmen.

Inzwischen hat sich das Land Brandenburg mit der BVVG und der BImA auf vier Gewässerpakete geeinigt, mit denen das Land insgesamt 185 Seen oder Teilflächen von Gewässern für insgesamt rund 6,8 Millionen Euro übernommen hat.

Die Mehrheit der vom Land übernommenen Seen wird den jeweiligen Kommunen vor Ort oder dem jeweiligen Landkreis zur unentgeltlichen Übernahme angeboten. 19 Gewässerflächen aus dem sogenannten ersten Gewässerpaket wurden wegen des angemeldeten unmittelbaren Landesbedarfs der Landesnaturschutzflächenverwaltung beziehungsweise der Landesforstflächenverwaltung zugeordnet. Für diese Gewässer ist vorgesehen, dass sie auf Antrag und Gremienbeschluss der jeweiligen Kommune, nach Prüfung durch das fachlich zuständige Ministerium und Zustimmung des Kabinetts nach einem festgelegten Verfahren auf die jeweilige Kommune übertragen werden können.

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Ident-Nr
139/2015
Datum
29.11.2015