Land überlässt Landkreis Havelland unentgeltlich Grundstück in Schönwalde-Glien für Asylsuchende

Finanzminister Görke: Unterstützung, um gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Unterbringung von Flüchtlingen zu meistern

- Erschienen am 29.09.2015 - Presemitteilung 118/2015

Potsdam/ Schönwalde-Glien – Das Land Brandenburg hat dem Landkreis Havelland unentgeltlich ein Grundstück in Schönwalde-Glien zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Ein entsprechendes Angebot des für die Liegenschaften des Landes zuständigen Finanzministeriums hat der Landkreis angenommen. Der jetzt geschlossene Überlassungsvertrag sieht vor, dass keine Miete an das Land zu zahlen ist, wenn der Landkreis die rund 15.300 Quadratmeter große Liegenschaft in der Straße Zum Erlenbruch im Ortsteil Schönwalde zur Unterbringung von Flüchtlingen nutzen wird. Das unbebaute Grundstück ist Teil eines früher von den sowjetischen Streitkräften genutzten Areals und bietet dem Landkreis Havelland nun die Möglichkeit, Unterkünfte für Flüchtlinge zu errichten.

Finanzminister Christian Görke: „Die Aufnahme, Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist daher die Pflicht von Bund, Ländern und Kommunen, dabei an einem Strang zu ziehen. Die unentgeltliche Überlassung des Grundstücks hilft dem Landkreis, aber sie hilft vor allem den Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten mussten. Gerade in einem so wohlhabenden Land wie Deutschland ist es das Mindeste, sie mit offenen Armen zu empfangen und menschenwürdig unterzubringen.“

Der Finanzminister verwies ferner darauf, dass eine neue Gesetzesänderung den Weg für die unentgeltliche Überlassung des Grundstücks geebnet hat. Mit Blick auf die wachsende Zahl von Flüchtlingen hatte der Landtag des Landes Brandenburg im Juni dieses Jahres das Haushaltsgesetz des Landes Brandenburg geändert. Damit ist es dem Land nun möglich, nicht genutzte Landesgrundstücke Kommunen zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zeitlich unbefristet unentgeltlich zu überlassen oder zu übertragen.

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Hintergrund:

Die von den Sowjetischen Streitkräften in Deutschland bis zu deren Auflösung 1994 genutzten Liegenschaften werden in Anlehnung an deren letzte offizielle Bezeichnung „Westgruppe der Truppen“ als WGT-Liegenschaften bezeichnet. Ein Verwaltungsabkommen vom 20. Juni 1994 regelte die Übertragung dieser Liegenschaften von der Bundesrepublik Deutschland aufs Land Brandenburg. Die rund 15.300 Quadratmeter große Liegenschaft in der Straße Zum Erlenbruch im Ortsteil Schönwalde (Havelland) gehörte zu den Liegenschaften der frühen Westtruppen der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland und kam anschließend ins Landeseigentum.

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Ident-Nr
118/2015
Datum
29.09.2015