Markov bekräftigt Kritik am geplanten Steuerabkommen mit der Schweiz
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Zur heutigen Abstimmung über das Steuerabkommen mit der Schweiz und damit zusammenhängende Fragen der Steuergerechtigkeit im deutschen Bundestag erklärte Finanzminister Dr. Helmuth Markov:
"Oberste Priorität hat für die Landesregierung Brandenburgs die Aufdeckung und Besteuerung bisher unbekannter Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger und die Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Daran werden wir den Vertragsentwurf messen und unser Votum ausrichten. Wir werden unsere Positionen und unsere Kritik - wie bisher - in den Meinungsbildungsprozess auf Länderebene einfließen lassen.
Nach langen Geheimverhandlungen hat zwar der Bundesfinanzminister inzwischen den Wortlaut des Abkommens übersandt. Es bleiben aber viele Fragen offen. Insbesondere sind die Gefahren nicht ausgeräumt, dass das Abkommen durch Wohnsitzwechsel und Zwischenschaltung von juristischen Personen oder Stiftungen leicht umgangen werden kann.
Hauptkritikpunkt ist aber die Sicherstellung der Anonymität der Steuerhinterzieher. Wenn das Abkommen mit diesen bisher bekannt gewordenen Inhalten verabschiedet wird, bleibt die jahrelange Steuerhinterziehung von Deutschen mit Schwarzgeldkonten in der Schweiz für den deutschen Fiskus völlig im Dunkeln. Darin unterscheidet sich das Abkommen von dem damaligen Strafbefreiungsgesetz.
Das Abkommen begibt sich damit sowohl aus rechtlicher als auch moralischer Sicht auf den falschen Weg. Aus rechtlicher Sicht würde nicht nur die Steuerhinterziehung selbst nachträglich legalisiert, sondern auch Strafverfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung vereitelt. Die nachträgliche Besteuerung wäre mit Steuersätzen zwischen 19 und 34 Prozent in den meisten Fällen deutlich attraktiver als die Steuersätze, die ehrliche Steuerzahlerinnen und -zahler in Deutschland in den vergangenen Jahren bezahlen mussten.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass bei der Verhandlung völkerrechtlicher Verträge die Hoheit beim Bund liegt. Die Länder werden regelmäßig erst in den zur Umsetzung der Verträge in nationales Recht erforderlichen Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren wurde noch nicht eingeleitet. Erst dann wird die Meinungsbildung der Landesregierung abgeschlossen sein."
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