Rentenerhöhung 2020: Wann müssen Rentner Einkommensteuer zahlen?

Neu aufgelegtes Faltblatt bietet erste Orientierung / Brandenburg bietet vereinfachte Steuererklärung für Seniorinnen und Senioren an

- Erschienen am 29.06.2020 - Presemitteilung 57/2020
Titel der Broschüre "Renten und Steuern" (2021) ©MdFE

Potsdam – Zum 1. Juli 2020 erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. In Ostdeutschland werden die Renten um 4,2 Prozent angehoben (Westdeutschland 3,45 Prozent). Viele Seniorinnen und Senioren fragen sich daher, ob sie jetzt Steuern zahlen müssen. Wie das Finanzministerium des Landes Brandenburg heute in Potsdam mitteilte, müssen Rentner Einkommensteuern zahlen, wenn ihr steuerpflichtiges Einkommen mehr als 9.408 bzw. 18.816 Euro (Grundfreibetrag für das Kalenderjahr 2020 bei Einzel- bzw. Zusammenveranlagung) beträgt.

Doch das steuerpflichtige Einkommen ist nicht zu verwechseln mit der Jahresbruttorente: Denn im Regelfall muss nicht die gesamte Rente versteuert werden. Je nach dem Jahr des Renteneintritts wird ein sogenannter Rentenfreibetrag abgezogen. Außerdem können verschiedene persönliche Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt werden.

Neues Faltblatt kostenfrei erhältlich

Ab wann Senioren eine Einkommensteuererklärung abgeben und Steuern zahlen müssen – zu diesen Fragen bietet das Faltblatt „Müssen Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2020 Steuern zahlen?“ eine erste Orientierung. Dieses kann ab sofort auf den Internetseiten des Brandenburger Finanzministeriums und der Finanzämter heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden.

Anschaulich zeigt die in 5. Auflage erscheinende Publikation für die verschiedenen Jahre des Renteneintritts, bis zu welcher Jahresbruttorente keine Einkommensteuer anfällt. Anhand eines Beispiels wird zudem erläutert, wie sich die gemeinsame Besteuerung von Ehegatten auf die Einkommensteuer auswirkt.

Vereinfachte Steuererklärung nutzen

Ferner empfiehlt Brandenburgs Finanzministerium in dem Faltblatt, die im vergangenen Jahr neu eingeführte vereinfachte „Steuererklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ zu nutzen. Diese steht auch für das Jahr 2019 zur Verfügung und kann von Rentnern sowie Pensionären genutzt werden, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen.

Das lediglich zweiseitige Papier-Formular ist nicht nur viel kürzer als die komplette Einkommensteuererklärung. Sie ist auch deutlich einfacher auszufüllen, weil die Daten nicht mehr erklärt werden müssen, die der Finanzverwaltung bereits in elektronischer Form vorliegen. Das Finanzamt übernimmt diese Angaben bei der Veranlagung von Amts wegen. Dazu gehören die Renteneinkünfte oder Pensionen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die zweiseitige Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften ist in Brandenburgs Finanzämtern und auch im Internet kostenlos erhältlich. Spätester Termin zur Abgabe der Steuererklärung 2019 ist der 31. Juli 2020. Wer steuerlich vertreten ist, hat bis zum 28. Februar 2021 Zeit.

Hintergrund

Müssen Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2020 Steuern zahlen?

Dieses Faltblatt ist im Internet auf der Internetseite der Finanzministeriums unter https://mdfe.brandenburg.de/de/publikationen kostenlos erhältlich. Hier kann es heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden. Auf der Internetseite der Finanzämter ist auch auf die zweiseitige Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften verlinkt.