Steuererklärung für Alterseinkünfte wird jetzt deutlich einfacher

In Brandenburg ist ab Mai eine vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre verfügbar

- Erschienen am 29.04.2019 - Presemitteilung 44/2019

Potsdam – Ab Mai 2019 bietet die brandenburgische Steuerverwaltung Rentnerinnen und Rentnern sowie Pensionärinnen und Pensionären, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen, eine vereinfachte „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ an.

Das lediglich zweiseitige Papier-Formular ist viel kürzer als die komplette Einkommensteuererklärung und die Daten, die der Finanzverwaltung bereits in elektronischer Form vorliegen, müssen auch nicht mehr eingetragen werden. Das Finanzamt übernimmt diese Angaben bei der Veranlagung automatisch. Dazu gehören die Renteneinkünfte oder Pensionen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Vordruck bietet natürlich auch die Möglichkeit, typische persönliche Aufwendungen wie zum Beispiel für Haftpflichtversicherung, für Spenden, für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Handwerkerleistungen sowie für sogenannte außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel Krankheitskosten) geltend zu machen.

Brandenburgs Finanzminister Christian Görke: „Ich habe bei meinen regelmäßigen Finanzamtsbesuchen auch mit Rentnerinnen und Rentnern gesprochen, die die Steuererklärung als deutlich zu kompliziert empfinden und deshalb Hilfe bei den Service- und Informationsstellen der Finanzämter gesucht haben. Die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung bilden nämlich eine Vielzahl von steuerlichen Lebenssachverhalten ab, die für Rentnerinnen und Rentner gar nicht in Betracht kommen. Aus diesem Grund habe ich mich dafür eingesetzt, einen einfachen Vordruck extra für Menschen zu entwickeln, die Renten und Pensionen beziehen und die in ihrem aktiven Erwerbsleben (zum Beispiel als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer) keine Steuererklärung abgeben mussten. Sie sehen sich nun erstmalig mit dem komplexen Steuerrecht konfrontiert. Es freut mich, dass der neue Vordruck ihnen das Leben erleichtern wird.“

Verwenden kann den vereinfachten Vordruck „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“, wer ausschließlich Renteneinkünfte und/oder Pensionen, also keinerlei weitere in- oder ausländische Einkünfte wie zum Beispielaus Vermietung und Verpachtung bezieht. Natürlich bleibt es jedem/jeder unbenommen, weiterhin die vollumfänglichen Steuererklärungsvordrucke mit allen Anlagen zu verwenden.

Erhältlich ist der Papiervordruck in den an diesem Pilotprojekt teilnehmenden Ländern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sowohl im Finanzamt vor Ort, als auch im Internet auf www.mdf.brandenburg.de/de/steuern unter „Steuern und Finanzamt“ → „Formulare und Vordrucke“ → „Einkommensteuer“ → „Einkommensteuer 20xx“.

Das Finanzministerium des Landes Brandenburg hat aus Anlass der vereinfachten „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ die Broschüren „Renten und Steuern“ und „Müssen Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2019 Steuern zahlen?“ aktualisiert und neu aufgelegt.

Beide Broschüren sind in den Finanzämtern des Landes und im Internet auf der Internetseite der Finanzämter unter https://finanzamt.brandenburg.de → Broschüren und Informationsmaterial erhältlich. Hier können sie heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden.

Download:

NEU ab 1. Mai 2019:

Vereinfachte Veranlagung von Rentnern und Pensionären

Das Formular für die EInkommensteuererklärung 2018 finden Sie als PDF zum Download auf der Webseite der Bundesfinanzverwaltung.

Abbinder

Ident-Nr
44/2019
Datum
29.04.2019