Finanzminister Görke: 2500 Hektar Seen und Gewässer in kommunaler Hand

Seit 2015 wurden 81 Gewässer an 48 Kommunen übertragen und weitere werden folgen

- Erschienen am 28.12.2016 - Presemitteilung 84/2016

Potsdam – Um den öffentlichen Zugang für die Brandenburgerinnen und Brandenburger zu Gewässern zu erhalten, hatte sich das Land Brandenburg seit 2009 beim Bund gegen eine Privatisierung und zunächst für eine kostenlose Übertragung der Seen an das Land eingesetzt. Inzwischen sind bereits vier Gewässerpakete mit dem Bund ausverhandelt, die insgesamt 186 Seen betreffen.

Finanzminister Christian Görke zog zum Jahresende 2016 Bilanz und erklärte in diesem Zusammenhang: „In den letzten beiden Jahren konnten wir bereits 81 Seen und Gewässerflächen mit einer Größe von insgesamt rund 2.500 Hektar auf 48 Belegenheitskommunen übertragen. Beispielhaft genannt seien hier der Fahrländer See mit einer Fläche von rund 256 Hektar, der auf die Landeshauptstadt Potsdam übertragen werden konnte, sowie der Große Mochowsee mit einer Fläche von rund 130 Hektar, der jetzt der Gemeinde Schwielochsee gehört. Unser Ziel, mit der Übernahme der Seen vom Bund eine Privatisierung der Gewässerflächen zu verhindern und deren öffentliche Zugänglichkeit für die Allgemeinheit zu sichern, werden wir auch weiter verfolgen. Zum Jahreswechsel 2016/2017 werden zwei weitere Gewässerflächen nebst Umgriff auf die jeweilige Belegenheitskommune übertragen: der rund 16 Hektar große Gantikower See auf die Stadt Kyritz und der Schmale See mit einer Fläche von rund 30 Hektar auf die Gemeinde Hoppegarten.“

Rückblick:

Nachdem der Bund 2009 endgültig eine kostenfreie Übertragung der Seen und Gewässerflächen auf das Land Brandenburg abgelehnt hatte, einigte sich Brandenburgs Finanzministerium mit der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in nunmehr vier Gewässerpaketen auf die Übernahme von inzwischen 186 Seen oder Teilflächen von Seen mit einer Fläche von rund 4.400 Hektar. Für diese vier Gewässerpakete zahlte das Land Ausgleichsbeträge in Höhe von insgesamt rund 6,8 Millionen Euro. Während die ersten beiden mit der BVVG geschlossenen Gewässerpakete vorrangig Gewässer mit jeweils mehr als fünf Hektar Fläche umfassten, gehören zum dritten – ebenfalls mit der BVVG geschlossenen – Paket kleinere Gewässerflächen. Das vierte Gewässerpaket handelte das Finanzministerium mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) aus.

Informationen zu allen Gewässerpaketen finden Sie im Presseservice des MdF: http://www.mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.357508.de

Abbinder

Ident-Nr
84/2016
Datum
28.12.2016