Standortgemeinden von Windkraftanlagen partizipieren wieder an Gewerbesteuer

Standortgemeinden von Windkraftanlagen partizipieren wieder an Gewerbesteuer

- Erschienen am 28.11.2008 - Pressemitteilung 85/2008

Potsdam - Finanzminister Rainer Speer hat die heutige Bundestagsentscheidung zur Gewerbesteuerzerlegung bei Betreibern von Windkraftanlagen begrüßt. Danach wird die Gewerbesteuer künftig zu 30 Prozent nach den Arbeitslöhnen, die überwiegend am Firmensitz der Betreibergesellschaft anfallen, und zu 70 Prozent nach dem Sachvermögen, das sich vor allem am Standort der Windkraftanlagen befindet, an die betroffenen Gemeinden verteilt. „Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem 2007 wurden die Standortgemeinden vom Gewerbesteueraufkommen völlig ausgeschlossen. Damit gab es keine finanziellen Anreize mehr für Kommunen, geeignete Flächen für Windkraftanlagen auszuweisen. Mit der Neuregelung wird den Interessen aller betroffenen Gemeinden auch aus umweltpolitischer Sicht ausgewogen Rechnung getragen", sagte Speer. Die beschlossene Gesetzesänderung wurde aufgrund einer Stellungnahme des Bundesrates, die auch von Brandenburg unterstützt wurde, in das heute beschlossene Jahressteuergesetz 2009 aufgenommen.

Durch das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 4. April 2007 hatten sich grundsätzliche Änderungen bei der Aufteilung der Gewerbesteuer auf die Gemeinden ergeben, in denen sich einerseits der jeweilige Firmensitz von Windkraftanlagenbetreibern und andererseits die Windkraftanlagen selbst befinden. Bis zu dem Urteil erhielten die Sitzgemeinde und die Standortgemeinden die Gewerbesteuereinnahme jeweils zur Hälfte. Nach dem Urteil erfolgte die Gewerbesteuerzerlegung nur noch nach den gezahlten Arbeitslöhnen. Da die meisten Windkraftbetreiber ihren Sitz nicht am Standort der Windparks haben und infolgedessen dort auch keine Arbeitslöhne entrichtet werden, hatten nun die Sitzgemeinden Anspruch auf die volle Gewerbesteuer. Die Gemeinden, in denen die Windräder stehen, gingen leer aus.

Download der Pressemitteilung als PDF-Datei

Pressemitteilung: Standortgemeinden von Windkraftanlagen partizipieren wieder an Gewerbesteuer

Abbinder

Ident-Nr
85/2008
Datum
28.11.2008