AfD-Fraktion scheitert mit Eilantrag gegen Brandenburg-Paket vor dem Landesverfassungsgericht

Lange: „Gute Entscheidung für Brandenburg“ – Entscheidung in der Hauptsache steht aus

- Erschienen am 28.08.2023 - Pressemitteilung 35/2023

Potsdam – Am 16. Dezember 2022 hatte der Landtag Brandenburg zusammen mit dem Beschluss des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 eine außergewöhnliche Notsituation für beide Jahre im Sinne des Artikels 103 Abs. 2 der Landesverfassung festgestellt. Auf dieser Grundlage hat der Landtag der Landesregierung die Möglichkeit zur Kreditaufnahme von bis zu zwei Milliarden Euro zur Finanzierung des sogenannten Brandenburg-Pakets eingeräumt. Aufgrund der geltenden Schuldenbremse ist ein solcher Beschluss zwingende Voraussetzung für eine Kreditaufnahme, die ansonsten nicht vorgesehen ist. Das Paket ist ein Entlastungspaket auf Landesebene, das unter anderem die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg abmildern soll. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat jetzt einen Eilantrag der Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion gegen diesen Beschluss des Landtages abgelehnt.

Dazu erklärt Finanzministerin Katrin Lange heute in Potsdam: „Ich begrüße diese abgewogene Entscheidung des Verfassungsgerichtes. Es ist eine gute Entscheidung für Brandenburg und seine Menschen. Ganz offensichtlich hat sich das Gericht die Entscheidung nicht leichtgemacht und die verschiedenen relevanten Gesichtspunkte sehr sorgfältig abgewogen. Die erfolgreichen Maßnahmen unseres Brandenburg-Pakets können nun zunächst weiter umgesetzt werden, so wie vom Landtag auch gewollt. Das Gericht hat hier dem politischen Gestaltungsspielraum des Landtages als oberster Volksvertretung ganz offensichtlich eine hohe Bedeutung zugemessen. Das ist auch naheliegend und angemessen in einer parlamentarischen Demokratie. Die Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache bleibt abzuwarten. Ich bin allerdings unverändert davon überzeugt, dass unser Brandenburg-Paket den Maßgaben der Landesverfassung entspricht.“