Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Managergehältern erforderlich
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Vergütungen sowie Bonus- und Abfindungszahlungen, die von Unternehmen an Führungskräfte in Spitzenpositionen gezahlt werden, haben sich in den letzten Jahren unverhältnismäßig entwickelt. Nach einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung hat sich der Gehaltsabstand zwischen Vorständen und den Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern in den 30 Dax-Unternehmen weiter vergrößert. Erstere verdienten in 2017 durchschnittlich 71-mal so viel wie die Beschäftigten in ihrer Firma im Durchschnitt. Die bestehenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen und Selbstverpflichtungen> zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen scheinen nicht einmal bei Unternehmen in Krisensituationen Wirkung zu zeigen.
Brandenburgs Finanzminister Christian Görke hält daher eine steuerliche Begrenzung von Managergehältern aus Gründen der Steuergerechtigkeit für erforderlich. „Damit will ich keine neue Neiddebatte entfachen“, sagte er heute in Potsdam. „Führungskräfte, die eine hohe Verantwortung tragen, sollen auch entsprechend entlohnt werden. Aber wenn Vergütungen und Abfindungen in einer unverhältnismäßigen Höhe gezahlt werden, darf dies nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Maßlose Gehälter mindern über den Betriebsausgabenabzug den Gewinn der Unternehmen und senken damit deren Steuerzahlungen in nicht vertretbarer Weise. Diese Staatseinnahmen fehlen, um wichtige Aufgaben in sozialen Bereichen wahrnehmen zu können. Ich werde mich daher im Bundesratsverfahren zum geplanten Jahressteuergesetz 2018 für die Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs von Managergehältern und -abfindungen einsetzen.“ So würde sichergestellt, dass eine übertriebene Entlohnung von Managerinnen und Managern letztlich nicht wie bislang auf dem Rücken des Gemeinwohls mitgetragen werden muss.
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