Finanzminister Görke übergibt Bruchhavelteich an die Stadt Brandenburg an der Havel

- Erschienen am 28.07.2015 - Presemitteilung 86/2015

Brandenburg an der Havel – Nach jahrelangen Diskussionen und Protesten gegen eine mögliche Privatisierung von Gewässern im Land Brandenburg hat heute Finanzminister Christian Görke einen weiteren vom Bund übernommenen See an die Kommune vor Ort übertragen: Der Minister übergab eine Teilfläche des Bruchhavelteiches von rund 16 Hektar an die Stadt Brandenburg an der Havel. Aufgrund des sumpfigen Uferbereichs überreichte Görke Dietlind Tiemann, Bürgermeisterin von Brandenburg an der Havel, im Rathaus eine  entsprechende Urkunde.

Um den öffentlichen Zugang für die Brandenburgerinnen und Brandenburger zu den Gewässern zu erhalten, hatte sich das Land Brandenburg beim Bund gegen eine Privatisierung und zunächst für eine kostenlose Übertragung der Seen eingesetzt. Nachdem der Bund dies ablehnte, einigte sich Brandenburgs Finanzministerium mit der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf die Übernahme von inzwischen 128 Seen für insgesamt 6,35 Millionen Euro.

Finanzminister Görke sagte bei der Übergabe: „Mit der Seenübergabe erhält Brandenburg an der Havel ein ökologisches Kleinod. Da die Stadt bereits Eigentümerin von angrenzenden Grundstücken ist, macht die Übernahme der Teilflächen des Bruchhavelteichs Sinn und erweitert das ökologische Tafelsilber der Havelstadt.“

Weiter erläuterte der Finanzminister, dass von den inzwischen 128 übernommenen Gewässerflächen mit dem Bruchhavelteich schon 49 in den Besitz der jeweiligen Kommunen vor Ort übergegangen sind. Für 60 Gewässerflächen lägen die Voraussetzungen zur Übertragung auf die Kommunen noch nicht vor. Entweder es stehe noch aus, dass das Land als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen sei oder die betroffenen Kommunen hätten noch nicht den erforderlichen Übernahmebeschluss gefasst.

Neben der Gewässerfläche Bruchhavelteich wurden Brandenburg an der Havel auch der Fuchsbruch und der Teich an der Buckau zur Übernahme angeboten. Das lehnte die Stadt jedoch ab. Das Finanzministerium prüft nun, ob ein Übernahmeinteresse eines sogenannten berechtigten Dritten besteht. Das können zum Beispiel Fischereipächter, Naturschutzstiftungen und –verbände sowie der Landesanglerverband sein.

Zum Hintergrund:

Nach Protesten aus den neuen Bundesländern, insbesondere Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, hatte sich die BVVG auf Initiative von SPD und Linke im August 2009 bereiterklärt, im Rahmen eines Moratoriums die weitere Privatisierung von Seen aus dem Treuhandvermögen vorerst einzustellen und Verhandlungen mit den Ländern aufzunehmen.

Inzwischen hat sich das Land Brandenburg mit der BVVG und der BImA auf vier Gewässerpakete geeinigt, mit denen das Land insgesamt 128 Seen für insgesamt 6,35 Millionen Euro übernommen hat. Die Übernahme eines zweiten Teils des sogenannten dritten Gewässerpaketes steht noch aus.

Die Mehrheit der vom Land übernommenen Seen wird den jeweiligen Kommunen vor Ort oder dem jeweiligen Landkreis zur unentgeltlichen Übernahme angeboten. 19 Gewässerflächen aus dem sogenannten ersten Gewässerpaket wurden wegen des angemeldeten unmittelbaren Landesbedarfs der Landesnaturschutzflächenverwaltung beziehungsweise der Landesforstflächenverwaltung zugeordnet. Für diese Gewässer ist vorgesehen, dass sie auf Antrag und Gremienbeschluss der jeweiligen Kommune, nach Prüfung durch das fachlich zuständige Ministerium und Zustimmung des Kabinetts nach einem festgelegten Verfahren auf die jeweilige Kommune übertragen werden können.

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Ident-Nr
86/2015
Datum
28.07.2015