Zur Urteilsverkündung im Prozess der DEUBA Glas Großräschen GmbH i.L. gegen das Land Brandenburg
Finanzminister Markov sieht Rechtsauffassung seines Ministeriums bestätigt
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Zur heute erfolgten Urteilsverkündung des Oberlandesgerichts Brandenburg im Prozess DEUBA Glas Großräschen GmbH i.L. gegen das Land Brandenburg erklärte Finanzminister Dr. Helmuth Markov in Potsdam: „Das Urteil des OLG bestätigt die Rechtsauffassung meines Ministeriums. Es war richtig, einen Gerichtsbeschluss abzuwarten und nicht auf diverse Vergleichs- oder Mediationsangebote einzugehen. Nachdem die DEUBA Glas Großräschen GmbH i.L. zu keiner Zeit vor einer gerichtlichen Instanz in der Sache Recht bekommen hatte, wäre es mit Blick auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler während der gesamten Prozessdauer verantwortungslos gewesen eine für richtig erachtete Rechtsposition aufzugeben. Die DEUBA Glas Großräschen GmbH i.L. hat in keiner der Instanzen ihre vermeintlichen Ansprüche durchsetzen können. Auch vor dem BGH ist dies nicht festgestellt worden, da der Bundesgerichtshof das OLG lediglich beauftragte, weitere Sachverhaltsermittlungen vorzunehmen."
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