Land und Kommunen beraten über kommunalen Rettungsschirm

Spitzentreffen in Potsdam – Finanzministerin hält Beitrag des Landes für „unabweisbar“

- Erschienen am 28.04.2020 - Pressemitteilung 42/2020

Potsdam – Das Land Brandenburg wird seine Kommunen in der Corona-Krise durch besondere Maßnahmen finanziell unterstützen. Das ist das Ergebnis eines Spitzengesprächs zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden, das heute auf Einladung von Finanzministerin Katrin Lange in der Staatskanzlei in Potsdam stattfand. „Die Kommunen tragen zu Recht vor, dass ihnen im Zuge der Corona-Krise erhebliche Einnahmeverluste drohen. Um drohende finanzielle Notlagen abzuwenden, ist ein Beitrag des Landes gerechtfertigt und unabweisbar“, sagte Lange heute im Anschluss an die Beratungen. Die Finanzministerin erinnerte daran, dass im Zuge der Finanzkrise 2008 allein die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen zeitweise um über 20 Prozent eingebrochen seien.

An dem rund zweistündigen Treffen nahmen für die Landesregierung Finanzministerin Katrin Lange und Innenminister Michael Stübgen teil. Die Kommunen waren durch die Vorsitzenden des Landkreistages Brandenburg, Landrat Wolfgang Blasig (Landkreis Potsdam-Mittelmark), und des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Bürgermeister Oliver Hermann (Stadt Wittenberge), vertreten, die jeweils von ihren Geschäftsführern – Paul-Peter Humpert und Jens Graf - begleitet wurden.

Innenminister Michael Stübgen bezeichnete die Beratungen im Anschluss als von großer Einmütigkeit getragen. „Wir durchschreiten eine Krise von unkalkulierbarem Ausmaß, aber wir durchschreiten sie gemeinsam. Unser heutiges Treffen war vom Willen geprägt, finanzielle Notlagen der Kommunen zu verhindern. Dafür brauchen wir schnell wirksame Maßnahmen, aber auch langfristig tragende Lösungen. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden konnten wir gute erste Ergebnisse erzielen. Es gibt noch viele Details zu klären, aber wir haben jetzt einen Fahrplan, um einen kommunalen Rettungsschirm aufzuspannen. Das Land wird die Kommunen nicht im Regen stehen lassen.“

Arbeitsgruppe soll bis zum Sommer Ergebnisse vorlegen

Die Vertreter von Land und Kommunen vereinbarten die Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Kommunaler Rettungsschirm“, die bis zur Sommerpause Vorschläge zur Stabilisierung der Einnahmen der Kommunen vorlegen soll. Eine Kabinettbefassung könnte nach Vorlage der Ergebnisse Mitte Juli erfolgen. Zugleich könnte die Landesregierung auch über die konkrete Ausgestaltung des kommunalen Rettungsschirms für Brandenburg beschließen.

Die beabsichtigten Maßnahmen zielten vorrangig auf die Stabilisierung der Einnahmen der Kommunen in den Jahren 2020 und 2021, sagte Lange. Corona-bedingte Sonderbelastungen auf der Ausgabenseite würden hingegen durch gesonderte Hilfsmaßnahmen von Land und Bund gemildert bzw. ausgeglichen (Kita-Beiträge, Krankenhäuser usw.).

Einzelfallhilfe und kurzfristige Liquiditätssicherung vorgesehen

Als kurzfristige Maßnahme wird die Öffnung des im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz verankerten Ausgleichsfonds des Landes für erste Corona-bedingte Liquiditätshilfen an akut betroffene Kommunen vorgeschlagen. Zudem soll eine Einzelfallhilfe für betroffene Kommunen aus dem 2 Mrd. Euro umfassenden Rettungsschirm des Landes vorbereitet werden.

Anhebung der Verbundquote bereits erfolgt

Mittelfristig sollen Stabilisierungsmaßnahmen vereinbart werden, die zu erwartende Steuerausfälle der Kommunen durch pauschale Zuweisungen zumindest abmildern. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes selbst müsse dabei berücksichtigt werden, betonte Lange, die auch darauf hinwies, dass die Landesregierung bereits die Anhebung der Verbundquote des kommunalen Finanzausgleichs auf 22,43 Prozent ab dem Jahr 2021 beschlossen habe.

Mögliche weitergehende grundsätzliche Anpassungen des kommunalen Finanzausgleichs sollten der laufenden Evaluation vorbehalten bleiben. Der kommunale Finanzausgleich in Brandenburg wird regelmäßig einer wissenschaftlichen Begutachtung unterzogen; diese wird aktuell für das Ausgleichsjahr 2022 durchgeführt.

Vorrangig ist jetzt die Stabilisierung der Einnahmen unserer Kommunen in 2020 und 2021. Darüber hinaus gehende Anpassungsbedarfe des kommunalen Finanzausgleichs schließe ich nicht aus, diese müssen aber einer gründlichen Betrachtung in Abhängigkeit vom tatsächlichen Ausmaß der Corona-Folgen unterzogen werden, die derzeit nicht seriös eingeschätzt werden können. Auch darum werden sich die vereinbarten Arbeitsgruppen aus Vertretern von Land und Kommunen kümmern“, sagte die Ministerin.

Die Vertreter der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände stimmten darin überein, dass perspektivisch auch ein besonderer Beitrag des Bundes zur Förderung von Investitionen im kommunalen Bereich im Zuge der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie unabdingbar sein werde.

Lange: „Keine einsamen Entscheidungen von oben, sondern Dialog mit Kommunen“

Die Finanzministerin betonte, es sei für die Landesregierung von besonderer Bedeutung, „das Land und Kommunen in der Krise eng beieinander bleiben“: „Die Landesregierung wird keine einsamen Entscheidungen von oben herab und ohne Einbeziehung der Kommunen treffen. Das wäre ganz falsch. Sondern wir werden das Notwendige im engen Dialog und Schulterschluss miteinander beraten und dann auf den Weg bringen. Das schließt nicht aus, dass es unterschiedliche Positionen geben wird, das ist völlig normal. Aber der einzuschlagende Weg zur Unterstützung unserer Kommunen in der Corona-Krise soll gemeinsam gegangen, die Richtung gemeinsam bestimmt werden. Dem diente das heutige Spitzentreffen in Potsdam. Wir werden uns auf dieser Ebene voraussichtlich im Juni erneut zusammensetzen.“ Bis dahin werden die AG „Kommunaler Rettungsschirm“ und die beiden Unterarbeitsgruppen die Überlegungen konkretisieren.

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Ident-Nr
42/2020
Datum
28.04.2020