Kabinett beschließt Doppelhaushalt 2025/2026

- Erschienen am 28.03.2025 - Presemitteilung 11/2025

PotsdamDas Kabinett hat auf seiner heutigen Sitzung den Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 beschlossen. Damit ist es gelungen, noch im März einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages wird damit festgelegt, welche Mittel den Ressorts in diesem und dem kommenden Jahr zur Verfügung stehen. Der Haushalt hat ein Volumen von 16,69 Mrd. Euro im Jahr 2025 und 17,40 Mrd. Euro im Jahr 2026. Der Etatentwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Die erste Lesung des Doppelhaushaltes könnte damit bereits vor Beginn der Osterferien erfolgen. Die avisierte Bereitstellung von Bundesmitteln für Investitionen konnte noch nicht berücksichtigt werden.

Finanzminister Robert Crumbach: „Angesichts der Haushaltslage und der schwächelnden Konjunktur waren dies verglichen mit den zurückliegenden Jahren sicherlich die schwierigsten Haushaltsverhandlungen. Aufgabe eines Finanzministers ist es, einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf vorzulegen. Das ist gelungen. Es ist ein Haushalt ohne Aufwuchs, ohne finanzielle Spielräume, aber kein Sparhaushalt. Wer das Land voranbringen will, muss in so einer Situation klare Prioritäten setzen: Das haben wir getan: Kultur: so viel Geld wie bisher, alle Gesundheitsstandorte im Land sollen erhalten bleiben, das Bildungsministerium kann so viele Lehrerinnen und Lehrer einstellen, wie nötig sind. Insgesamt wird es – mit wenigen Ausnahmen – aber keinen Stellenaufwuchs geben. Zu einer Priorisierung gehört auch: Wir nehmen Einsparungen vor, die in den Chefgesprächen verhandelt wurden und nutzen die Möglichkeit der konjunkturbedingten Kreditaufnahme. Um dringend notwendige strukturelle Veränderungen herbeizuführen, wird die Landesregierung zeitnah eine Haushaltsstrukturkommission einsetzen.“

Der erforderliche Haushaltsausgleich, also die Schließung der Deckungslücken in Höhe von 1,90 Mrd. Euro im Jahr 2025 und 2.49 Mrd. Euro im Jahr 2026, gelingt durch folgende Maßnahmen:

  • Zum Erreichen des Haushaltsausgleichs werden für den Gesamthaushalt Globale Minderausgaben in Höhe von rund 2,5 Prozent (2025) bzw. 2,2 Prozent (2026) des Haushaltsvolumens ausgebracht, die durch einen sparsamen Umgang mit den Haushaltmitteln erwirtschaftet werden sollen.
  • Angesichts der Konjunkturlage und der Einnahmesituation werden die Tilgungsleistungen von 85,3 Mio. Euro pro Jahr für die notlagebedingt zwischen 2020 und 2023 aufgenommenen Kredite 2025 und 2026 ausgesetzt.
  • Es wird derzeit für den noch zu buchenden Jahresabschluss 2024 davon ausgegangen, dass die geplante Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage von rund 1,6 Mrd. Euro nicht vollständig in Anspruch genommen werden muss und somit rund 700 Mio. Euro in der Allgemeinen Rücklage verbleiben. Folglich stehen diese Mittel zur Deckung für 2025/2026 zur Verfügung.
  • Es ist gelungen auf eine Entnahme aus dem Versorgungsfonds zu verzichten.
  • Für die Jahre 2023 und 2024 ergeben sich im Rahmen der Wohngeldreform Rückzahlungsansprüche des Landes gegenüber den Kommunen von 45,4 und 49,3 Mio. Euro, die in 2025 und 2026 geltend gemacht werden.

Finanzminister Crumbach: „An der Verbundquote von 22,43 Prozent, die für die Höhe der Schlüsselzuweisungen an die Kommunen von zentraler Bedeutung ist, wird für 2025 und 2026 festgehalten. Aber bei Nebenleistungen wie der Weitergabe von Wohngeldeinsparungen oder den Ausgleichszahlungen für den Familienleistungsausgleich, für den wir bereits seit 2020 keine gesonderten Bundesmittel mehr erhalten, müssen wir leider Abstriche vornehmen.“

Der Familienlastenausgleich dient dazu, die seit 1996 bestehenden Ausgleichszahlungen für die Umstellung des Kindergelds auf eine steuerliche Leistung sicherzustellen. Die bisher außerhalb der Verbundmasse gewährten Zahlungen werden nun in die Verbundmasse integriert und unterliegen damit der Verbundquote. Für den Landeshaushalt ergibt sich dadurch eine Entlastung von 113,9 Mio. Euro in 2025 und 117,4 Mio. Euro in 2026.

Gleichzeitig erfolgt im Jahr 2025 –  wie zugesagt –  die Weiterleitung von 30,0 Mio. Euro an die Landkreise und kreisfreien Städte, die das Land 2023 als Pauschalbetrag für die Aufnahme von Geflüchteten erhalten hat.

Finanzminister Crumbach: „Wie von den Kommunalen Spitzenverbänden gefordert, bereitet das Land in Zusammenarbeit mit der ILB trotz schwieriger Haushaltslage ein Kommunales Investitionsprogramm mit einem Volumen von rd. 500 Mio. Euro vor, mit dem die Kommunen zinsverbilligte Kredite für Investitionen in bestimmte Bereiche der Daseinsvorsorge erhalten können. Dafür stellt das Land 10,0 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Flankierend wird den Kommunen durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes ermöglicht, künftig auch investive Schlüsselzuweisungen für die Tilgung von Investitionskrediten einsetzen zu können. Das ist für unser Land ein wichtiges Zeichen.“

Wesentliche Eckpunkte des Entwurfs des Doppelhaushalts 2025/2026:

Staatskanzlei

  • Das Programm Zusammenhalt kann mit dem Haushalt 2025/2026 verstetigt werden. Dafür werden 1,6 Mio. Euro in 2025 sowie in den Folgejahren jährlich weitere rd. 1,5 Mio. Euro eingeplant. Das Programm wird künftig durch das MLEUV und dort im Rahmen der Regionalbudgets für Ländliche Entwicklung umgesetzt.
  • Das Bündnis für Brandenburg (0,83 Mio. Euro p.a.) und das Bürgerschaftliche Engagement (rund 0,2 Mio. Euro p.a.) bleiben wichtige Anliegen für das Land.
  • Darüber hinaus werden die im Koalitionsvertrag vereinbarten Projekte wie Tolerantes Brandenburg, Unterstützung der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen, die Einführung von Regionalbudgets, Demografischer Wandel (z.B. Rückkehrinitiativen) im Entwurf für den Haushalt 2025/2026 auf hohem Niveau weitergeführt.

Ministerium des Innern und für Kommunales

  • Als wichtiger erster Schritt zur Erreichung der Zielzahl von 9.000 Stellen erhält die Polizei 100 weitere Stellen, was jeweils auch für die Folgejahre vorgesehen ist. Zur Erreichung dieser Zielstellung werden zusätzlich jährlich 40 Anwärterstellen im Polizeibereich in den Jahren 2025 bis 2027 zur Verfügung gestellt.
  • Die Polizei erhält für Ausstattung und Ausrüstung mehr Geld. (u. a. Ersatz- bzw. Neubeschaffung von Dienst-KfZ, Ersatz von zwei Polizeihubschraubern, Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen), finanzielle Mittel für die Liegenschaften der Polizei (u. a. für kleine Bau- und Modernisierungsmaßnahmen).
  • Die Finanzierung des stufenweisen Aufbaus eines zweiten Standorts der Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) in Wünsdorf wird gewährleistet.
  • Für den wichtigen Digitalfunk-BOS werden jährlich Mittel in Höhe von rd. 23 Mio. Euro eingeplant.
  • Die Ausgaben für den Kampfmittelbeseitigungsdienst genießen weiter eine hohe Priorität: 10 Mio. Euro jährlich.

Ministerium der Justiz und für Digitalisierung

  • Für den flächendeckenden Einsatz der E-Akte werden jährlich 20 Mio. Euro im Haushalt 2025/2026 zur Verfügung gestellt. Dies sind 4,3 Mio. Euro mehr als in der Finanzplanung ursprünglich dafür vorgesehen wurde.
  • Im Bereich der Digitalisierung werden zentral Mittel in Höhe von 54,6 Mio. Euro im Jahr 2025 ansteigend auf 57,4 Mio. Euro im Jahr 2028 veranschlagt. Dies dient der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie einschließlich Onlinezugangsgesetz und der Registermodernisierung.

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

  • Im Doppelhaushalt 2025/2026 und dem Entwurf der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 ist die für den Digital Pakt Schule 2.0 erforderliche Landeskofinanzierung ab 2026 enthalten. Der Bund wird mit den Ländern voraussichtlich noch im Jahr 2025 den Digital Pakt Schule 2.0 vereinbaren.
  • Für die Digitale Schule sind darüber hinaus Ausgaben veranschlagt, um zum Beispiel die erforderlichen Landeslizenzen für Lernsoftware zu erwerben und die weitere Beteiligung an der Schulcloud sicherstellen zu können.
  • Die erfolgreiche Sportförderung für das Sportland Brandenburg wird von 24,0 Mio. Euro im Jahr 2024 auf 27,0 Mio. Euro (2025) und ab 2026 auf 28,0 Mio. Euro erhöht. Dies dient der Finanzierung tarifbedingter Mehrausgaben und zusätzlichen Bedarfen aufgrund erfreulicherweise steigender Mitgliederzahlen.
  • Im Bereich der Kindertagesbetreuung wird die einkommensunabhängige vollständige Beitragsentlastung im Kindergarten weitergeführt; bei den Regelungen für Krippe und Hort bleibt es bei der einkommensabhängigen Beitragsentlastung.
  • Aktuell sinkt die Zahl der Kinder im Land Brandenburg. Der Betreuungsschlüssel in der Krippe wird auf dem erreichten Niveau von 1 zu 4,25 fortgeführt.
  • Die im bundesvergleich gute Schüler-Lehrer-Relation bleibt auf hohem Niveau. Es gibt keine Kürzungen bei der Zahl der Lehrkräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Die Zuschüsse der Schulen in freier Trägerschaft folgen den Entwicklungen der Personalausstattung der öffentlichen Schulen.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

  • Die gute Grundfinanzierung der Hochschulen wird auf hohem Niveau fortgesetzt. Die kontinuierliche jährliche Steigerung, die sogenannte Hochschultreppe, bleibt mit 3 Mio. Euro jährlich erhalten. Die Ausgaben steigen 2025 auf 414,6 Mio. Euro und werden bis 2028 auf dann 438,3 Mio. Euro erhöht.
  • Die Zuschüsse für die im Aufbau befindliche Medizinische Universität Lausitz-Carl Thiem (MUL-CT) werden entsprechend dem vom Übergangsaufsichtsrat der Einrichtung beschlossenen Wirtschaftsplan für 2025 im Haushaltsplan veranschlagt. Diese Veranschlagung erfolgt ab 2025 getrennt für die Teilwirtschaftspläne Forschung und Lehre einerseits und Krankenversorgung andererseits.

Ministerium der Gesundheit und für Soziales

  • Für die reguläre Krankenhausförderung werden (außerhalb der MUL) nicht mehr nur 110 Mio. Euro Landesmittel, sondern von jährlich 190 Mio. Euro in den Jahren 2025-2028 zur Verfügung gestellt.
  • Zusätzlich werden ab dem Haushalt 2026 weitere Landesmittel zur Kofinanzierung des Transformationsfonds veranschlagt.
  • Das Landärzteprogramm wird auf in 2025/2026 auf dem bisherigen Niveau (18 Stipendien/Jahr) verstetigt.
  • Der Pakt für Pflege wird mit jährlich 10 Mio. Euro (2025-2028) auf dem Ausgabenniveau 2024 fortgesetzt. Die Investitionspauschale für Pflegeschulen wird von 200 Euro auf 500 Euro je Platz und Jahr erhöht.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klima

  • Für die Fortführung Meistergründungsprämie werden jährlich weiterhin 1,7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
  • Die Zuschüsse für die mittelständische Wirtschaft für Markterschließung und Außenwirtschaft steigen auf rund 2,2 Mio. Euro jährlich ab 2026.
  • Für ein Erkundungsprogramm Tiefengeothermie im Rahmen der Energiestrategie 2040 werden mit dem Haushalt 2025/2026 erstmals Mittel veranschlagt (insgesamt 32 Mio. Euro im Zeitraum 2025-2028).
  • Mit dem Haushalt 2025/2026 werden die geplanten Wasserstoff Vorhaben durch die Veranschlagung von Kofinanzierungsmitteln finanziell abgesichert.
  • Neben der Bestätigung der beantragten landesseitigen Kofinanzierungsbeträge der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) werden auch die Kofinanzierungsanteile für das Sonderprogramm der GRW ostdeutsche Raffineriestandorte und Häfen im Haushalt 2025/2026 veranschlagt.
  • Mit jährlich rund 13,2 Mio. Euro für die Förderung der Medienwirtschaft werden mit dem Haushalt 2025/2026 mehr Mittel als bisher zur Verfügung gestellt.
  • Für Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaplans stehen rund 3,5 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2024 ist dies eine Erhöhung um 1,5 Mio. Euro.

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

  • Die Landesmittel zur Kofinanzierung von Bundesmitteln, insbesondere GAK, und EU-Mitteln, insbesondere des ELER, sind mit 73,0 Mio. Euro im Jahr 2025 und 47,0 Mio. Euro im Jahr 2026 bedarfsgerecht gesichert. Damit ist die Grundlage geschaffen, um die dem Land angebotenen Drittmittel kofinanzieren zu können.
  • Die Zuführungen an den Landesforstbetrieb (LFB) werden in 2025 und 2026 gegenüber der Mipla um 1,3 Mio. Euro auf 70,0 Mio. Euro erhöht und steigen ab 2027 auf dann 72,5 Mio. Euro weiter an.
  • Das Land hat Vorsorge für Hilfen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in Höhe von jährlich 9 Mio. Euro getroffen. Darüber hinaus wurde für Hilfen im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Jahr 2025 eine Vorsorge von 3 Mio. Euro getroffen.

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

  • Bei der Städtebauförderung wird die erforderliche Landeskofinanzierung in den Ansätzen 2025 und 2026 für bereits bestehende Förderzusagen und neue Bewilligungen im Rahmen der aktuellen Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund sichergestellt.
  • Für den Landesstraßenbau stehen mit 80,0 Mio. Euro in den Jahren 2025-2028 für Straßenplanung und -bau jährlich 8,0 Mio. Euro mehr als in der bisherigen Finanzplanung zur Verfügung.
  • Die PlusBus-Förderung wird im Zeitraum 2026-2028 mit 5,1 Mio. Euro p.a. auf dem Niveau der Vorjahre fortgesetzt. Im Haushaltsjahr 2025 beträgt die vereinbarte Förderung bis zur 4,2 Mio. Euro. Damit wird die Förderung der bestehenden PlusBus-Linien fortgesetzt.