Finanzämter starten Mitte März mit der Veranlagung der Einkommensteuer 2019
Steuerbescheide ab Ende März zu erwarten – Finanzministerium rät zur Nutzung von „Mein ELSTER“
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Da Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bundesweit gesetzlich bis Ende Februar Zeit haben, die für die Steuerberechnung benötigten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, können die Finanzämter im Land ab März damit beginnen, die Einkommensteuererklärungen 2019 zu bearbeiten. Darauf hat heute Brandenburgs Finanzstaatssekretär Frank Stolper in Potsdam hingewiesen. Dies betrifft beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder die Beitragsdaten zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Aufbereitung und Verteilung dieser elektronischen Daten nimmt regelmäßig einige Zeit in Anspruch, so dass die Finanzämter in vielen Fällen nicht vor Mitte März 2020 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2019 beginnen können. Einkommensteuerbescheide für 2019 sind somit ab Ende März 2020 zu erwarten, sagte Stolper.
Belege zur Steuererklärung nur noch nach Anforderung ans Finanzamt
Wie das Finanzministerium weiter mitteilt, hat sich bereits im vergangenen Jahr in den Finanzämtern der Umgang mit Belegen geändert. Diese sind nur noch einzureichen, wenn das Finanzamt hierzu auffordert. Die Anforderung von Belegen kann reduziert werden, indem Sachverhalte in der Steuererklärung in Einzelpositionen aufgeschlüsselt und möglichst vollständig, konkret und aussagekräftig dargestellt werden (z. B. statt „Reparatur Heizung 300 Euro“ besser „Lohnanteil Reparatur Heizung am 26.06.2019 durch Heizungsbau GbR 300 Euro“).
Mein ELSTER – Ihr komfortabler Draht zum Finanzamt
Das Finanzministerium Brandenburg empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Und die Bürgerinnen und Bürger erhalten einen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Ein Drucker ist dann nicht erforderlich.
Zur Nutzung von „Mein ELSTER“ unter www.elster.de ist zur Sicherheit eine einmalige Registrierung erforderlich. Es wird ein Benutzerkonto erstellt. Nicht nur die Steuererklärung, sondern auch elektronische Nachrichten können darüber an das Finanzamt gesendet werden. Ein Antrag auf Fristverlängerung oder ein Einspruch ist ebenso elektronisch möglich.
Dort können ebenfalls die steuerlichen Bescheinigungen Dritter wie zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigung oder Rentenmitteilungen abgerufen oder aktuelle Lohnsteuerabzugsmerkmale eingesehen werden. Eine automatische Datenübernahme erspart die Übertragung der Daten in die Steuererklärung.
Neben „Mein ELSTER“ gibt es letztmalig für das Jahr 2019 die Steuersoftware „ElsterFormular“. Das Finanzministerium rät am besten sofort umzusteigen und die vielfältigen Vorzüge von „Mein ELSTER“ zu nutzen. Mit nur einem Klick können Steuerpflichtige die Daten komfortabel und schnell von „Elster-Formular“ in „Mein ELSTER“ exportieren. Diese stehen so weiterhin wie gewohnt für eine Datenübernahme aus dem Vorjahr zur Verfügung.
Die Umsatzsteuervoranmeldung, Lohnsteueranmeldungen und Dauerfristverlängerung 2020 können über www.elster.de abgegeben werden, nicht mehr über das auslaufende Programm „ElsterFormular“.
Hintergrund:
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.finanzamt.brandenburg.de und www.elster.de.
Das ELSTER-Merkblatt „Umgang mit Belegen zur Einkommensteuererklärung“ finden Sie hier.
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