Was ändert sich für Brandenburgs Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab 2014?

Das Ministerium der Finanzen informiert über die wichtigsten Änderungen

- Erschienen am 27.12.2013 - Presemitteilung 122/2013

Potsdam – Zum Jahreswechsel 2013/ 2014 treten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Brandenburg einige Änderungen in Kraft. So wird der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommensteuer zu zahlen ist, angehoben. Wer beruflich veranlasst neben dem Lebensmittelpunkt eine Zweitwohnung unterhält, muss sich ebenfalls auf Änderungen einstellen. Und auch bei der Riester- und Rürup-Rente gibt es mit Jahresbeginn Neuerungen. Über die wichtigsten Änderungen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Brandenburg hat heute das Ministerium der Finanzen informiert.

 

Grundfreibetrag wird erhöht

Der Grundfreibetrag – welcher der Steuerfreistellung des Existenzminimums dient – steigt von 8.130 Euro im Veranlagungszeitraum 2013 um 224 Euro auf 8.354 Euro im Veranlagungszeitraum 2014. Für Ehegatten oder Lebenspartner/-innen einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz liegt er damit ab 2014 bei 16.708 Euro.

 

Steuerliches Absetzen der doppelten Haushaltsführung ändert sich

Der Gesetzgeber hat Änderungen beschlossen bei der steuerlichen Anerkennung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung. Ab 2014 setzt das Vorliegen eines eigenen Hausstands am Lebensmittelpunkt neben dem Innehaben einer Wohnung nunmehr auch eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus. Darüber hinaus war bisher bei der Zweitwohnung die Größe entscheidend, nun kommt es auf die tatsächlich anfallenden Kosten an. Ab Jahresanfang können von den Unterkunftskosten am Beschäftigungsort unabhängig von der Größe der Zweitwohnung bis zu 1.000 Euro pro Monat berücksichtigt werden.

 

Regelungen zum Wohn-Riester werden flexibler

Zur Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnung kann das geförderte Altersvorsorgevermögen ab dem 1. Januar 2014 auch vor Beginn der Auszahlungsphase des Vertrags entnommen werden. Ebenso kann es dann zur Finanzierung von Umbaukosten eingesetzt werden, wenn hierdurch Barrieren an und in der Wohnung beseitigt werden.

Zudem wird zukünftig bei einer Teilentnahme der zulässige Entnahmebetrag nicht prozentual vom geförderten Altersvorsorgevermögen bestimmt. Vielmehr gelten ab dem 1. Januar 2014 ein Mindestentnahmebetrag (3.000 Euro für die Anschaffung/Herstellung oder Entschuldung) und ein Mindestrestbetrag (3.000 Euro). Bei der späteren nachgelagerten Besteuerung ist die Möglichkeit der Besteuerung des gesamten noch vorhandenen Wohnförderkontos unter Inanspruchnahme eines „Rabattes“ auf die gesamte Auszahlungsphase erweitert worden.

 

Riester-Rente für Bezieher von ALG II

Die Voraussetzungen, unter denen Bezieher von ALG II im Rahmen der privaten Altersvorsorge unmittelbar zulageberechtigt sind, wurden ab dem Veranlagungszeitraum 2013 klarer gefasst. Es ist nicht mehr Voraussetzung, dass die Bezieher von ALG II arbeitslos im Sinne des Sozialrechtes sind. Vielmehr reicht nun deren Erwerbslosigkeit aus.

 

Neue Versicherungsprodukte in der Rürup-Rente

Ab dem 1. Januar 2014 ist im Rahmen einer Basisrentenversicherung die ausschließliche Absicherung der Berufsunfähigkeit beziehungsweise Erwerbsminderung möglich. Anders als bislang müssen die geleisteten Beiträge nicht „überwiegend” für eine Altersvorsorge verwendet werden. Allerdings sind im Versicherungsvertrag gewisse Mindeststandards vorzusehen. So müssen die Versicherungsleistungen insbesondere als eine lebenslange Rente ausgezahlt werden. Ausnahmen gelten nur bei Eintritt des Versicherungsfalls nach der Vollendung des 55. Lebensjahres des Versicherten (Absenkung der Rente möglich) und bei Kleinbetragsrenten.

Bei der Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit wurden zum Verbraucherschutz zusätzlich Regelungen über den Leistungsbeginn, die Stundung der Beiträge ab dem Zeitpunkt, in dem der Versicherte eine Rente beim Versicherer beantragt, eingeschränkte Kündigungs- und Änderungsmöglichkeiten für den Versicherer und eine Begrenzung der medizinischen Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen getroffen.

 

Hintergrund:

Detaillierte Informationen rund um das Thema Steuern sind auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen (www.mdf.brandenburg.de/de/steuern) zu finden.

 

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Ident-Nr
122/2013
Datum
27.12.2013