Finanzministerin zum Jahresbericht 2023 des Landesrechnungshofes Brandenburg

Lange: „Prüfen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr genau!“

- Erschienen am 27.11.2023 - Pressemitteilung 43/2023

Potsdam – Der Landesrechnungshof hat heute bei der Vorstellung des Jahresberichts 2023 darauf hingewiesen, dass angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes auch die Landesregierung aufgefordert sei, die Auswirkungen des Urteils auf den Landeshaushalt zu analysieren und die Folgen für die Finanzpolitik abzuschätzen. Ein weiteres Thema des Berichts war unter anderem das zum Jahresende 2022 aufgelöste Sondervermögen „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“.

Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange erklärte dazu heute in Potsdam: „Ich danke dem Landesrechnungshof für die Hinweise. Auch wenn wir bei manchen Themen nicht zur gleichen Einschätzung kommen, so eint uns das Ziel, dass der Landeshaushalt auf soliden Füßen stehen muss. Daher prüft das Finanzministerium selbstverständlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr genau! Die Folgen für den Bund sind weitreichend, auch für Länder und Kommunen kann es entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Diese sind allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret zu benennen.

Am 16. Dezember 2022 hatte der Landtag Brandenburg zusammen mit dem Beschluss des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 eine außergewöhnliche Notsituation für beide Jahre im Sinne des Artikels 103 Abs. 2 der Landesverfassung festgestellt. Auf dieser Grundlage hat der Landtag der Landesregierung die Möglichkeit zur Kreditaufnahme von bis zu zwei Milliarden Euro zur Finanzierung des sogenannten Brandenburg-Pakets eingeräumt. Aufgrund der geltenden Schuldenbremse ist ein solcher Beschluss zwingende Voraussetzung für eine Kreditaufnahme, die ansonsten nicht vorgesehen ist. Das Brandenburg-Paket ist ein Entlastungspaket auf Landesebene, das vor allem die weitreichenden Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg abmildern soll.

Mit Blick auf den Beschluss der Notsituation und das Brandenburg-Paket verwies die Finanzministerin darauf, „dass das Bundesverfassungsgericht über ein Bundesgesetz geurteilt hat. Das Brandenburg-Paket ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen parlamentarischen Verfahrens durch den Landtag Brandenburg beschlossen worden. Anders als im Bund hat in Brandenburg keine Umwidmung von Corona-Notlagenkrediten stattgefunden. Wie bekannt, ist das Brandenburg-Paket derzeit Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens vor dem Landesverfassungsgericht. Die Entscheidung bleibt abzuwarten. Ja, es muss ein sachlicher und zeitlicher Veranlassungszusammenhang zum Notlagenbeschluss des Landestages bestehen“, betonte Lange. Und weiter: „Ab einem Ausgabenvolumen von 7,5 Millionen Euro muss der Haushaltsausschuss des Landtages die Mittel freigeben, so dass beim Brandenburg- Paket eine regelmäßige Kontrolle seitens des Haushaltsgesetzgebers stattfindet – und das ist auch gut so!

Sondervermögen „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“

Mit dem Jahresabschluss 2021 wurde das Sondervermögen „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ eingerichtet und 1.327,0 Millionen Euro im Jahr 2021 nicht genutzter Kreditermächtigungen zur Deckung Corona bedingter Ausgaben zugeführt. Voraussetzung hierfür war der Beschluss des Landtages Brandenburg über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation aufgrund der Corona-Pandemie gemäß Art. 103 Abs. 2 Satz 2 der Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 18b Landeshaushaltsordnung für die Jahre 2021 und 2022.

Aus Sicht des Landesrechnungshofes wurden die notlagenbedingte Kreditermächtigung um 509,3 Millionen Euro zu hoch in Anspruch genommen. Dies sei im Wesentlichen auf eine Zuführung in Höhe von 500 Millionen Euro als „pauschale Reserve“ an das Sondervermögen zurückzuführen. Dieser Betrag wäre nach Ansicht des Landesrechnungshofes inhaltlich und der Höhe nach unbegründet, da er nicht mit konkreten Maßnahmen untersetzt gewesen sei. Damit könnte aus Sicht des Landesrechnungshofes die Finanzierung über eine notlagenbedingte Nettokreditaufnahme unzulässig gewesen sein.

Vor dem Hintergrund der im Jahr 2021 völlig unsicheren und nicht absehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie war aus Sicht des Finanzministeriums die Zuführung eines als „Reserve“ bezeichneten Betrags an das Sondervermögen gerechtfertigt. Das Sondervermögen wurde zum Jahresende 2022 aufgelöst.