Erbschaftsteuer muss zur Herstellung sozialer Chancengleichheit beitragen

Finanzstaatssekretärin Trochowski zur Reform der Erbschaftsteuer

- Erschienen am 27.11.2015 - Presemitteilung 138/2015

Potsdam – Anlässlich der diesjährigen Herbstveranstaltung des Potsdamer Steuerforum e. V. hielt Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski heute einen Fachvortrag zum Thema Erbschaftsteuer. Dabei kritisierte sie vor allem den derzeit im parlamentarischen Verfahren des Bundestages diskutierten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die weiterhin geplanten umfangreichen Verschonungsregeln für die Übertragung von großen und größten Unternehmensvermögen. „Das Vermögen ist in Deutschland extrem ungleich verteilt“, so Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski, „ganze 19.000 Multimillionäre in Deutschland besitzen mehr als 2,4 Billionen Euro Privatvermögen. 2014 wechselten knapp 109 Milliarden Euro durch Erbschaften oder Schenkungen ihren Besitzer, die effektive Steuer darauf betrug gerade einmal 5 Prozent.“

Das Bundesverfassungsgericht hat daher zu Recht die geltende Erbschaft- und Schenkungsteuer für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu finden. „In einem Sondervotum haben drei Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts darauf hingewiesen, dass die Erbschaftsteuer als Beitrag zur Herstellung sozialer Chancengleichheit, die sich in einer freien Ordnung nicht von selbst herstelle, genutzt werden müsse“, so Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski weiter. „Diese Auffassung teile ich uneingeschränkt. Die Erbschaftsteuer dient deshalb nicht nur der Erzielung von Steuereinnahmen, sondern ist zugleich ein Instrument des Sozialstaats, um zu verhindern, dass sich Reichtum in den Händen Weniger konzentriert.“

Daher bedürfe es einer möglichst breiten Bemessungsgrundlage ohne steuerliche Ausnahmen, in der auch Betriebsvermögen weitgehend behandelt wird wie alle anderen Vermögensarten. Dies sei jedoch mit dem derzeit diskutierten Gesetzentwurf, dem ein ‚minimalinvasiver‘ Ansatz zu Grunde liegt, nicht zu lösen. „Der aktuelle Gesetzentwurf für eine Erbschaftsteuerreform lässt vielmehr erneut Möglichkeiten zur Umverteilung ungenutzt“, so Trochowski, „während sich in der Bundesrepublik Deutschland Rekordzahlen an zu vererbenden Vermögen entwickeln und die Ungleichgewichte in der Vermögensverteilung durch das bestehende und auch das vorgesehene Erbschaftsteuerrecht weiter manifestiert werden. Die im Gesetzentwurf umfangreich vorgesehenen Vergünstigungen für Erben und Erbinnen großer Betriebsvermögen lassen darüber hinaus weiter Raum für Zweifel an der verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der geplanten Gesetzesregelungen.“

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Ident-Nr
138/2015
Datum
27.11.2015